Autor Thema: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....  (Gelesen 29788 mal)

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Offline Gitta

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #30 am: 24.02.09, 12:42 »
andere frage:

wie ist das eigentlich mit dem beitragszuschuß sei es für die LKK oder LAK?

wo kann ich da nachlesen oder mich schlau machen?

bekommt ein NE Landwirt mit 3 Kindern und eine LF von ca. 40 bis 50ha Zuschuß zu seinem
Beitrag?

Gitta
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Liebe Grüße
Gitta

Offline Ingrid2

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #31 am: 26.02.09, 20:03 »
Ja, es werden alle Einkünfte zusammengezählt, egal ob aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit stammt, natürlich auch das landwirtschaftliche Einkommen - ohne Berücksichtigung von Freibeträgen.

Ingrid

Offline Rosi K

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #32 am: 26.02.09, 20:15 »
Über die LKK kann man meiner Meinung nach nicht so viel Negatives sagen, wenn ich es auch unmöglich finde, dass wir als einzige unsere Krankenkasse nicht frei wählen können. Aber die sind von den Leistungen her gar nicht so schlecht. Ich weiß noch von meinem Vater, der war heilfroh als es endlich eine Pflichtversicherung für Landwirte gab. Früher mussten die sich nämlich freiwillig (privat) versichern. Das war zum einen sehr teuer und zum anderen waren auch hohe Eigenbeteiligungen dabei. Der hat immer gesagt, die Landwirtschaftliche Krankenkasse sei der größte Segen für die Landwirtschaft gewesen.
Was meiner Meinung nach nicht so toll ist, ist die LAK eben gerade für die Frauen auch nicht auf dem Vollerwerbsbetrieb. Da zahlen wir jetzt zusammen den doppelten Beitrag als früher und haben nicht viel mehr Rente als vorher.
Und ich sehs auch mal aus einer anderen Sicht. Meine SE haben nur diese Alterskasse als Altersvorsorge. Da muss der Hofnachfolger ganz schön was berappen, damit die vernünftig leben können. Das ist eine ganz große Belastung, die denke ich manchem Hof schwer zu schaffen macht. Ist nicht so toll, wenn die ersten 700 bis 800 €, die verdient werden jeden Monat an den Altenteiler gehen. Trägt auch nicht immer zum friedlichen Miteinander bei. Ich jedenfalls möchte mal nicht im Alter von meinen Kindern leben, aber wer weiß, was noch aus unseren Lebensversicherungen und allem wird, wenns so weitergeht :-\.
Grüße
Rosi K
« Letzte Änderung: 26.02.09, 20:17 von Rosi K »

Offline SuHe

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #33 am: 03.02.14, 13:14 »
Hallo !

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft für land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen ändert sich.
Habt ihr auch einen Fragebogen zu den Arbeitstagen und zum Arbeitsentgelt bekommen ?

Wie sieht die Neuberechnung des Beitrags aus ?

Gruß aus Niedersachsen
SuHe

Offline Beate Mahr

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #34 am: 06.02.14, 10:11 »
Hallo

ich werde kirre ... und richtig böse ...

Mein aktuelles Hasswort >> Arbeitswertnachweis << zur Beitragsberechnung

Das kann sich nur ein Mann ausdenken - weil logisch ist weiblich (sorry)

Ein Tag = 10 Stunden ist nachvollziehbar ...
dass die Risikogruppen neu gestaffelt werden kann ich auch noch verstehen

Was ich absolut nicht verstehe...
Warum schreibt man keine Liste in der die Gruppen aufgeführt sind ???
also nicht die Liste die auf der HP zulesen sind, weil die stimmt nicht mit den Codes überein

Die BG Nummer ist das eine ... aber zur selben BG Nr. gibt es unterschiedliche Risiko Nr.
und die stehen ganz klein neben der Tageangabe ...

Ich habe 4 Zettel hier liegen ... 2 für 2012 und 2 für 2013 ... dazu 2 BG Nr. und div Risiko Nr.
das habe ich in einem langen Telefonat aufgedröselt - bin mir aber nicht sicher ob das so stimmt  ::)

Zu dem was auf Seite 2 abgefragt wird ... sag ich besser nichts ... sonst platze ich ...

Weiß jemand wo ich mich über diesen Bürokratiewahnsinn beschweren kann ??? 

Ich muß echt Dampf ablassen ...

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline LexieTopic starter

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #35 am: 06.02.14, 12:03 »
Vielleicht sollten wir alle mal bei der BG anrufen und Frust
ablassen, in einem weniger freundl. Ton.
Glaub mir, wenn das alle mal machen, wachen die vielleicht mal auf.

Ich hab mal angerufen und gefragt, warum ich 60€ für allgemeine Arbeiten zahlen soll.
Frage was sind allgem. Arbeiten. Kam zu Antwort: - sind Fahrten z.B. schauen, ob Gerste schon kann gedroschen werden
                                                                         - sind Büroarbeiten
                                                                         - usw.
Na ja, zahlen für das man Arbeiten darf.

LG Lexie

Offline Beate Mahr

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #36 am: 06.02.14, 15:09 »
Hallo

so ... wieder 2 Millimeter weiter ...

Also das Problem der Codes ( Risikogruppen) dürfte seinen Schwerpunkt bei Lohnbetrieben haben  ::) 8) :-X

Früher war es so, daß man als Lohnbetrieb einen eigenen PID hatte
und die Maschinen versichert waren z.B. der Mähdrescher

Heute geht das über die Stunden bzw. Tage ...
aber wenn ich kommunale Arbeiten verrichte bei denen z.B. ein Baum aufgeastet wird
ist das keine Grundstückspflege mehr - sondern fällt unter Forstarbeiten
auch wenn der Baum im Stadtpark steht  8)  ::)  :-X

Wobei ... dann müßten die Stunden genau aufgeteilt werden ...
Da ich jetzt 2012 melden muß ...
sollten die gemeldeten Stunden von 2012
durch die Rechnungen au 2012 zu kontrollieren sein
falls das wer kontrolliert ....  :'(  :'(  :'(  :'(

Ironiemodus an
>> ob ich mich für´s Büro auch melden sollte ???
ich könnte ja vom Bürostuhl fallen ... <<
Ironiemodus aus 

Bei den LW Betrieben gibt es auch unterschiedliche Risikogruppen ...
Ackerbau - Grünland - extensiv - intensiv ...
aber das ist wieder eine andere Baustelle  :(  >:(  :'(

Gruß
Beate
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Offline gammi

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #37 am: 06.02.14, 15:12 »
Und schlafen wird in Zukunft auch verboten..............denn die meisten Leute sterben im Bett........................(off topic: Lieblingspruch meines Mannes, wenn ich morgens nicht aufstehen will)
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Offline Andreas

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #38 am: 12.05.14, 17:32 »
BG-Beiträge: Massiver Widerstand gegen Erhöhung

Um eine Prüfung der vielfach fehlerhaften Beitragsbescheide zu ermöglichen, wird den betroffenen Betrieben geraten, zunächst einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben. Der Widerspruch kann formlos (Formulierungsbeispiel: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.2014 Widerspruch ein) unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen und ist an die ausstellende Stelle des Bescheides zu übersenden.  Es ist größte Eile geboten, denn in manchen Regionen, in denen die Bescheide schon im April verschickt wurden, läuft die Widerspruchsfrist in wenigen Tagen aus.

 
Anbei ein Muster-Widerspruch
« Letzte Änderung: 12.05.14, 21:06 von Andreas »

Offline Gitta

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #39 am: 14.05.14, 00:42 »
hallo

muß ich nun einen landwirtschaftlichen unfall auch bei dieser neuen behörde melden oder noch in landshut?

gitta
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Liebe Grüße
Gitta

Offline samy

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #40 am: 14.05.14, 08:23 »
Hallo Gitta,

wir melden unsere Unfälle schon immer bei der LSV. Die hat auf ihrer Internetseite gleich ein Formular zum online melden.
Bei Unfällen mit Krankenhaus oder mehr als 3 Tage krank geht dann noch ein Unfallbogen an die Gewerbeaufsicht.
Samy

Offline Annette

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #41 am: 28.06.21, 22:36 »
Ich kram die Box aus aktuellem Anlass mal wieder hervor.

Zum 1. April 2021 wurden die Vorraussetzungen sprich Einkommensgrenzen für die Beitragszuschüsse geändert.

https://www.svlfg.de/beitragszuschuss

Mit den neuen Einkommensgrenzen bekommen auch wir wieder einen Beitragszuschuss. Beantragen kann man ihn ja jederzeit, aber wer bis 30.06.2021 den Antrag einreicht,  dem wird er rückwirkend zum 01.04.2021 berechnet - wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht ist ja die eine oder andere auch davon betroffen und der Steuerberater hat das nicht so auf dem Schirm.

LG Annette
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als in alten Bahnen auf der Stelle treten. (H.Hesse)

Offline frankenpower41

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #42 am: 29.06.21, 06:24 »
Daruf hatte uns STeuerberater aufmerksam gemacht.
Wir haben bereits Rückerstattung am Konto.

Offline gina67

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #43 am: 30.06.21, 09:28 »
Bei uns kümmert sich auch der Steuerberater darum.

Mich ärgert das ich für die Haushaltshilfe, die nach meinem Sturz hier war,  10,-- Euro pro Tag bezahlen muss. Wenn ich krank bin und es kein Unfall ist, muss ich nicht zubezahlen.
Weiß jemand warum das unterschiedlich gehandhabt wird?

Offline mogli

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Re: Pflichtabgaben LAK, LKK, Berufsgenossenschaft.....
« Antwort #44 am: 30.06.21, 10:23 »
Ich hätte jetzt eher umgekehrt gedacht. Keine Zuzahlung bei BG- Fall. Seltsam
Liebe Grüße Helga