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Politik und Zeitgeschehen / Re: Jens Spahn ist Vater geworden
« Letzter Beitrag von Marina am Heute um 12:28 »
Bekommt ein lesbisches Paar in Deutschland ein eigenes Baby, beispielsweise durch Samenspende, gilt nur die biologische Mutter, als Mutter. Also die Frau, die das Kind ausgetragen hat. Die zweite Mutter muss dieses Kind dann adoptieren, damit sie eine Elterneigenschaft zugesprochen bekommt. Dieser Adoptionsantrag darf wohl auch erst nacht 8 Wochen gestellt werden.
In der Nachbarschaft zieht im Herbst ein lesbisches Paar zu. Sie bekamen im Juni in Wien, ihrem bisherigen Wohnsitz, ihr Kind. Mir wurde gesagt,
sie wollen unbedingt in Wien entbinden, weil da beide als Mutter eingetragen werden, was in Deutschland nicht der Fall wäre. In Deutschland müsste die
nicht biologische Mutter adoptieren, wie Martina oben schreibt.
Obs so stimmt, weiß ich nicht.
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