Autor Thema: Aushilfskraft anstellen  (Gelesen 27101 mal)

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Offline martina-s

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #15 am: 16.04.16, 16:03 »
Hat der das wirklich ernst gemeint? *kopfschüttel*
Finde ich ja ganz schön dreist wenn das ernst gemeint war.

Wir haben da richtig Glück mit unserem Nachbarjungen. Dem gefällt das. Allerdings fährt der halt auch auf seinem eigenen Grund und Boden. Das wäre der perfekte Landwirt wenn sein Onkel den Hof weiter bewirtschaftet hätte. So haben wir das in Pacht.

Und der ist echt bescheiden. Der freut sich, wenn er was bekommt. Würde ich ihm nix geben, dann würde er vermutlich auch nix sagen.

Und er macht jede Handarbeit. Der ist sich nicht zu schade auch mal abzusteigen und was weg zu räumen.

Das alles ist ihm viel lieber wie mit Eltern und Geschwister in Urlaub zu fahren.
Liebe Grüße
Martina

Offline gammi

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #16 am: 21.07.17, 11:31 »
Ich hänge meine Frage einfach einmal hier an.

Wie habt ihr eure Söhne (ob auch Töchter dabei sind weiß ich nicht) nach der Ausbildung bei euch im Betrieb während des "Wartejahres" zum Techniker angestellt.


Gerne auch per pm.
Enjoy the little things

Offline Heidi.S

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #17 am: 21.07.17, 18:30 »
Ganz normal, allgemeiner Anstellungsvertrag mit Mindestlohn. Irgendwie muss das ja in die Buchhaltung passen

Liebe Grüße Heidi

Offline Isarland

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #18 am: 05.08.19, 20:44 »
Wir haben ganzjährig immer ein oder zwei Auslandspraktikanten/Innen angestellt. Zum Mindestlohn auf vierzig Std.
Die kosten ca. 2000€ brutto, abzüglich Kost und Logis, was von der Vermittlungsorganisation vorgegeben ist.
Mei, wenn die gut sind, nimmt man es nicht so genau. ;) Zur Zeit haben wir 2 ganz tolle 22jährige Mädels aus Kirgisistan am Hof. Mit denen gibts nur ein Problem.....sie essen kein Schweinefleisch, da sie Muslimas sind, und die obligatorische Feierabendhalbe fällt auch aus.

Offline goldbach

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #19 am: 06.08.19, 14:02 »
@isarland: es wäre schön, wenn Du Dich (und Deinen Betrieb) in der Vorstellbox  vorstellst.

Online Luxia

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #20 am: 13.08.19, 12:18 »
Hallo,

ich habe eine Frage, die nicht so ganz unter diesen Betreff passt, aber ich stell sie doch mal:

Darf ich von meinem Mitarbeiter einen Alkoholtest verlangen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und wie. Reicht ein Verdacht, dass er abends öfters ausgiebig bechert und morgens nicht konzentriert bei der Arbeit ist?
Liebe Grüsse

Offline gina67

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #21 am: 13.08.19, 12:44 »
Nein, das darfst du nicht. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht deines Mitarbeiters.
Habe ich hier gelesen:
www.anwalt.de/rechtstipps/drei-dinge-die-chefs-nicht-duerfen-oder-doch-alkoholtest-hitzefrei-gefaehrliche-sportarten_112566.html

LG Gina

Offline martina

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #22 am: 13.08.19, 13:52 »
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?

Ich muss mich beispielsweise vor jedem Fahrtantritt davon versichern, dass der Angestellte noch im Besitz des Führerscheines ist. Er könnte ihm ja gestern abend abgenommen worden sein. Wenn ich das nicht mache und der Fahrer baut mit unserem Fahrzeug einen Unfall, dann bin ich als Halter auch mit dran. Das kann eine große Fahrlässigkeit werden.

Offline gina67

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #23 am: 13.08.19, 13:56 »
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?
...das weiß ich nicht, Martina. Könnte natürlich sein, dass man einen Test verlangen kann, wenn eine Gefährdung von der Person ausgeht. 

Offline martina

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #24 am: 13.08.19, 14:20 »
Hier ist eine interessante Broschüre hinterlegt:
https://www.fh-dortmund.de/de/hs/orgGrem/medien/Praxihilfe_fuer_Fuehrungskraefte.pdf

Auf S. 9 heißt es sinngemäß, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem (besoffenen) Arbeitnehmer hat. Er kann ihm also anbieten, einen Alkoholtest machen zu lassen. Zwingen kann er ihn nicht, aber er muss ihn bei deutlichen Bedenken vom Arbeitsplatz entfernen und nicht arbeiten lassen.

Offline Morgana

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #25 am: 13.08.19, 14:46 »
man darf keinen Alkoholtest verlangen, selbst dann nicht, wenn öffentlich bekannt ist, dass derjenige trinkt oder am Abend zuvor getrunken hat.
Wenn der Mitarbeiter hingegen freiwillig zustimmt, kannst du jederzeit einen durchführen.

Ansonsten ist das wie immer eine komplizierte Sache. Auf  der einen Seite Fürsorgepflicht, auf der anderen darf man nichts
unternehmen. Soviel ich weiß geht Alkohol und Drogentest anordnen nur bei sogenannten gefahrgeneigten Tätigkeiten. (zB. Piloten)

Du müsstest eigentlich die Polizei rufen wenn du den Verdacht hast, dass dein Mitarbeiter zuviel Restalkohol hat.
Das wäre dann zumindest juristisch die richtige Vorgehensweise,.

Online Luxia

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #26 am: 14.08.19, 09:51 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Mein Mann wird es dann wohl bei der Vermutung belassen. Führerschein könnten wir mal kontrollieren, aber den hat er soweit ich weiss noch oder wieder. Aber er fährt sehr selten auf der Straße mit unserer Technik. Dafür schafft er es immer wieder kleinere Schäden beim Füttern zu machen, Regenrinnen abfahren, Tore beschädigen, falsches Futter laden, Motor abwürgen, .... Gestern hat er durch Fehlbedienung beide Schutzbleche vom neuen Teleskoplader kaputt gemacht. Oft ist er sehr zerstreut und vor allem nach dem Wochenende ist er sehr langsam und manchmal desorientiert im alltäglichen Arbeitsablauf.

Eine Abmahnung hat er schon bekommen, vielleicht sollten wir doch konkreter darüber nachdenken ihn auszutauschen. Aber die Auswahl an neuen Mitarbeitern ist bescheiden.
Liebe Grüsse

Offline Hamster

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #27 am: 14.08.19, 15:30 »
Aktuell suchen wir auch.
und haben das erste mal ebay Kleinanzeigen ausprobiert.

hat gut geklappt.
Bewerbungen sind gekommen.
vielleicht ist das noch ein weg.

bei uns kommen jetzt die bewerbungsgespräche  *seufz*

lg
hamster


ich hab mal das Buchstabenrätsel gelöst
« Letzte Änderung: 14.08.19, 15:53 von martina »
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Online Luxia

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #28 am: 14.08.19, 15:41 »
Ich drück die Daumen. Die Motivation bei den Bewerbern ist bestimmt höher als bei denen, die vom Arbeitsamt geschickt werden.
Liebe Grüsse

Offline martina

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Re: Aushilfskraft anstellen
« Antwort #29 am: 14.08.19, 15:56 »
Mit Sicherheit.

Unserem Steuerbüro machen im Moment ganz andere Sorgen.

Man muss nämlich mit den Aushilfskräften jetzt auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem die Wochenarbeitszeit definiert wird. Macht man das nicht, rechnet die Minijobzentrale automatisch mit 20 Stunden pro Woche und setzt den Job auf "sozialversicherungspflichtig". Und das Ganze wohl rückwirkend eingerichtet als Arbeitnehmerschutz auf den 1. Januar.

Wie man damit dann mit flexiblen Aushilfen spontane Arbeitsspitzen beispielsweise in der Gastronomie abdecken will, ist mir noch schleierhaft. Arbeitszeitkonto ist klar, aber auch da muss im Vorfeld von irgendeiner geplanten Arbeitszeit ausgegangen werden.