Tina, mit diesem Beschäftigungsverbot hängt das auch alles zusammen. Kannte ich vorher auch noch nicht. Das Beschäftigungsverbot wird nicht ausgesprochen, weil man Schwangerschaft als Krankheit betrachtet, gilt an Arbeitsplätzen mit besonderen Gefährdungen, wie sie eben im Umgang mit Kindern (Krippe/Kiga) durch Viruserkrankungen bestehen. Ist besonders in der ersten Hälfte der SS
Die Abläufe sind gesetzlich so geregelt
1. Schwangere muss sofort nach Bekanntwerden der SS an das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
2. Beschäftigungsverbot, bis geklärt ist, ob die Schwangere wegen fehlender Antikörper gegen gestimmte Krankheiten gefährdet ist. Das Beschäftigungsverbot muss der AG aussprechen. Die Prüfung erfolgt durch eine besondere Blutuntersuchung durch Betriebs-/Amtsarzt.
3. Bei fehlenden Antikörpern, besonders Hepatitis (B?), Masern, Tosoplasmose gilt Beschäftigungsverbot weiter.
Bei Beschäftigungsverbot bekommt die Schw. ihr volles Gehalt weiter, das wird dem AG erstattet, damit er Ersatz einstellen kann. Es ist
keine Krankschreibung vorgesehen. Sie ist ja auch nicht krank. Bei einer Krankschreibung folgt 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld, als einiges weniger. Das Mutterschutz-/ erziehungsgeld wird dann nach dem Krankengeld berechnet, fällt also niedriger aus.
1. ist nicht passiert. Erst nach längerem Drängen und immer wieder darauf aufmerksam machen erfolgte die Meldung nach etwa 4 Wochen.
2. Beschäftigungsverbot wurde immer wieder abgewehrt, damit, sie könne sich doch krank schreiben lassen. Die Blutuntersuchung wurde auch verweigert, erst als da vom Gewerbeaufsichtsamt nachfragte kam man auf die Idee, das muss wohl doch stimmen. In der Zwischenzeit die junge Frau auf eigene Kosten beim Hausarzt eine Blutuntersuchung veranlasst. Betriebsarzt oder Kontakt zum Amtsarzt gab es auch nicht, entstand auch erst gegen heftigen Widerstand auf drängen der werdenden Mutter. Der AG hat sich vehement geweigert, das Beschäftigungsverbot auszusprechen. Durch die Amtsärztin kam einiges hoch und es kam endlich zum Arbeitsverbot. Zu der Zeit war schon fast die erste Hälfte der SS gelaufen. Achja, mit (nicht erlaubten) Anforderungen des AG nach Überstunden und alleiniger Betreuung einer 26 Kinder zählenden KIga-Gruppe.
3. Eine Impfung (Masern) hat nicht zu Antikörpern geführt, ebenso fehlt u.a. Hepatitisabwehr ...
Nun angeblich wieder Tätigkeit erlaubt. Dort ist gerade Magen und Darm im Umlauf, zwei Kolleginnen krank. Gerade die richtige Zeit um eine Schwangere als Vertretung zurück zu holen. Falls nicht, müsse sie sich krank schreiben lassen oder das Geld würde abgezogen.
Immer wieder diese Drohungen
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Im letzten Jahr war eine Schwangere, da wurden keine gesetzl. Bestimmungen eingehalten und nun die in diesem Jahr bekommt für alles die Schuld, weil sie ja so anspruchsvoll wäre ... Sie hat nur noch Angst davor, dort noch mal arbeiten zu müssen.
LG
Luna