Hallo,
Ich hab den Betreff geändert, denn ich wollte keine neue Box aufmachen und vom Thema passt es auch hierhin.
Wer macht mit bei der Milchsonderbeihilfe zur Beibehaltung der Milchmenge?
Da unsere Kühe nicht mehr alle in den Stall passen und die Herde jetzt eher altmelkend ist im Vergleich zur Referenzperiode und wir seit einigen Monaten einen Absatz über die Milchtankstelle haben, überlegen wir mitzumachen. Man könnte das Geld so mitnehmen, ohne grossen Aufwand.
Aber in der Pressemitteilung vom BLE steht folgender Satz:
Beihilfeberechtigt sind Erzeuger von Kuhmilch, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraumes (April 2017) Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert haben.
Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Direktvermarkter von Milch oder Milcherzeugnissen, ebenso Erzeuger von Schaf- und Ziegenmilch.
Bedeutet das jetzt, dass alle, die eine Milchtankstelle haben, von dem Verfahren ausgeschlossen sind?? Was ist dann mit den Betrieben, die ihre Milch an ihre eigene Hofmolkerei verkaufen? Ist die Hofmolkerei dann Erstankäufer oder ist das auch Direktvermarktung?
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