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kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin

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Marina:

--- Zitat von: Imogen am 04.07.21, 18:19 ---
Funktioniert so: für 2 Mitarbeiter je 5310 Euro beitragspflichtiges max. Bruttoarbeitsentgelt am die Bundesknappschaft gemeldet= Lohnkosten auf dem Papier 10.620 Euro
d.h jede Mitarbeiterin hat max. 1200 Euro pro Jahr verdient= tatsächliche Lohnkosten 2.400 euro und die Differenz war das Schwarzgeld/Taschengeld der Geschäftsführer
Da  mit Aushilfsfahrern genauso  verfahren wurde, man hatte immer 2-3 kommt ein schöner Betrag in die "Schwarzgeldkasse oder in die Taschengeldkasse.

Imogen

--- Ende Zitat ---

Die Bundesknappschaft verlangt aber doch auch Beiträge, und das nicht zu knapp.
Rentiert sich anscheinend trotzdem, wenn die von den Machenschaften sogar wissen  :-\

Hamster:
Die Knappschaft bekommt vom ausgezahlten Lohn ca.35%.Abgaben, die müssen zusätzlich gezahlt werden!

Hamster:
Jeder kann sich über seine Sozialversicherung nr. Eine Auskunft bei der jeweiligen KK holen.

Mathilde:
Hallo,

wer aber beim 450€ Job nicht seinen Anteil an der Rentenversicherung zuzahlt hat auch keine Rentenansprüche.
Meine Güte bin ich treudoof auf die Kriminelle Energie bin ich noch gar nicht gekommen!
LG Mathilde

cara:
der Gesetzestext dazu:
https://info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html

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