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kein bezahlter Urlaub als landw. Arbeiterin

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Hamster:
Wenn sie sich nicht traut,  hat sie ein Problem!
Was will sie denn ?
Bezahlten Urlaub? Dann  muss sie das Problem ansprechen.
Warum sollte sie rausgeekelt werden?

Marina:

--- Zitat von: Hamster am 04.07.21, 13:34 ---Dass im öff. Dienst erst auf Druck Urlaub gewährt wird finde ich sehr interessant!.
Handelte es sich da um einen Mnijob?

--- Ende Zitat ---

War zuerst eine "kurzfristige Beschäftigung" und ging nach einem halben Jahr in einen
Minijob über. Die handelten nach dem Motto: wenn sich die MA nicht rühren, halten wir
auch die Füsse still. Am meisten habe ich mich damals über die Sachbearbeiterin geärgert.
Sie tat so, als müsse sie es aus ihrer Tasche bezahlen.

Minijobber bekommen übrigens auch bei Krankheit Lohnfortzahlung! Das wissen auch viele nicht.

Man kann auch im Vertrag nicht vereinbaren, dass es keinen Urlaub gibt. Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt.
Genau wie der Mindestlohn bei Minijobbern.

Ich kann aber schon verstehen, dass sich die Bekannte scheut, das Thema beim Arbeitgeber an zu sprechen.

Steinbock:
Weil die sonstigen (osteuropäischen, asiatischen) AK ihre Rechte möglicherweise auch nicht einfordern
bzw. nicht kennen  :-X (nur Spekulation meinerseits...)

Morgana:
Ich habe meinen Mann auf Minijob Basis bei mir angestellt und im Vertrag ist Urlaub  und Krankheit klar geregelt
Ich muss eintragen wann er Urlaub oder freie Tage hat, aber ob er wirklich frei hat und Geld dafür bekommt
prüft niemand.

So selten ist das gar nicht. Unser Junior hatte mal einen Minijob
In der Firma hieß es Urlaub und Geld bei Krankheit, gibt es nicht. Das muss man vor oder nacharbeiten.
Stand aber deutlich anders im Vertrag.
Die hatten ungefähr10 Angestellte und anscheinend hat keiner von denen den Anspruch durchgesetzt.





muliane:



--- Zitat von: Steinbock am 04.07.21, 13:11 ---
--- Zitat von: Morgana am 04.07.21, 09:01 ---Das ist mit Sicherheit nicht rechtmäßig.
Wahrscheinlich gibt in dem Fall eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zum Nachteil der Arbeitnehmerin.

--- Ende Zitat ---

Das kann man so leicht vereinbaren, dass es keine Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall gibt???

Die Bekannte war - als sie dort angefangen hat - frisch geschieden und hatte noch ein kleines Kind zu versorgen.
Da war sie vermutlich froh um die Stelle und die etwas flexiblen Arbeitszeiten. .... Sie arbeitet dort zwischen
35 und 40 Stunden in der Woche.




--- Ende Zitat ---

Sie arbeitet zwischen 35 und 40 Wochenstunden, bezieht sie Festlohn, also jeden Monat denselben Betrag?
Werden Fehlstunden mit Urlaub verrechnet, ist nicht zulässig aber möglich ... . Jedem Arbeitnehmer steht ein Mindesturlaub von vier Wochen zu.

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