Autor Thema: Gesetzliche Rentenversicherung ...  (Gelesen 13114 mal)

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Offline Beate MahrTopic starter

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Gesetzliche Rentenversicherung ...
« am: 04.06.06, 14:12 »
Hallo

ich hab nach einer passenden Box gesucht aber nichts gefunden ... es geht um
 
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten bei der gesetzlichen Rente
 
Ich zackere seit 2 Jahren mit der gesetzlichen Rentenversicherung rum ... Kontenabgleich und so ...
 
Gestern kam der neuste Bescheid
________________________________________________________
wir haben geprüft, ob und welche der angegebenen Zeiten für die
gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den
gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können.
 
Erziehungszeiten
Wir haben geprüft, ob Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten anzuerkennen sind.
Für Felix Mahr
geboren am 22.01.1990 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 21.01.2000
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Für Susan Mahr
geboren am 02.04.1992 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 01.04.2002
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
________________________________________________________
 
 
Sind die bescheuert ??? ???  mehr als geringfügig selbständig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil ich Ehefrau eines LW bin .....
 
Es wurden doch Beiträge zur LAK entrichtet .... erst über GöGa später dann selbst
1.5.1995 deshalb, weil da die 3 Jahre Erziehungszeit ( Susan) um waren, ab 1.5. wurde dann LAK bezahlt
 
Was würdet ihr machen ??? Widerspruch einlegen ???
das sind immerhin 83 Monate an Berücksichtigungszeit die fehlen
 
Bin mal auf eure Meinung gespannt .... betrifft euch ja auch ...
 
Liebe Grüße
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Mathilde

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #1 am: 04.06.06, 14:38 »
Hallo Beate,

Widerspruch einlegen und zwar sofort dann hat man keine Frist verpasst  >:(

LG Mathilde

Offline Autokamm

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #2 am: 04.06.06, 14:44 »
Auf jeden Fall widersprechen !!!!

LG
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #3 am: 04.06.06, 14:56 »
Hallo

ja ... und wie begründen ???

Dass ich als Ehefrau eines LW nicht automatisch selbständig bin ? oder mit den Beiträgen zur LAK ?

Wenn das die Folgen der eigenständigen Bäuerinnen Rente ist - - - Mahlzeit  >:(
da haben wir uns selbst ein Ei gelegt !!!! oder ???

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Autokamm

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #4 am: 04.06.06, 15:03 »
Beate,
wenn du nicht selbstständig tätig warst, dann kannst du noch die Eínkommensteuererklärung heranziehen. Kenne jetzt deine Verhältnisse nicht so genau, aber bei mir steht da 0 Eur bei Einkünften. Die LW läuft ja auf den Göga.

Und dass wir uns mit der Rente selbst ein Ei gelegt haben, das wissen wir alle spätestens dann, wenn es an die Rentenzahlungen geht. Denn wir bekommen ja dann nicht als Ehepaar doppelt so viel Rente, obwohl zwei Beiträge gezahlt wurden.   :o  Drumm drücke sich wer kann!

Mein Göga hatte schon die Idee jetzt bis zur Rente alle drei Jahre ein Kind zu bekommen und sich dann immer weiter befreien zu lassen. Wir haben da aber noch Diskussionsbedarf.....  ;)

Lg
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Offline gatterl

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #5 am: 06.08.14, 08:16 »
Manchmal bin sogar ich sprachlos.
Mein Sohn ist seit 3 Jahren selbstständig und rentenversicherungspflichtig. Nachdem nun geklärt ist, wer zuständig ist, wartet er seit 2!!!! Jahren darauf zu erfahren, was er nachzahlen bzw. monatlich einzahlen muss. Alle 14 Tage ruft er an und wird immer vertröstet, dass man sich erkundige und gleich heute zurückrufe. Es ruft nie jemand zurück. Natürlich möchte er wissen, was er zahlen muss, inzwischen ist wohl eine erkleckliches Sümmchen zusammengekommen und er kann nicht planen, wieviel Geld er dafür zurückgelegt haben muss.
Beim letzten Anruf haben sie zum 5Mal gefordert irgend einen Antrag zuzusenden, den er schon 4 Mal zugesendet hat. Ausserdem sei die -nun mittlerweilen 5. für ihn zuständige Dame erkrankt und erst Ende August wieder einsatzfähig. Der PC sei auch kaputt, man könne also nicht nachschauen....
Was macht man da? Wo kann man Dampf machen?
Manche Menschen können nichts mehr wahrnehmen ausser ihrer eigenen Befindlichkeiten
Florian Schroeder

Online Margret

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #6 am: 06.08.14, 08:52 »
Theoretisch bei der nächsthöheren Behörde. Bei der Behörde,die die Aufsicht über "seine"  Behörde hat.
Unterlassungsbeschwerde oder so ähnlich heißt das. D.h. er bemängelt, dass die nix tun.

Leider kann ich nicht sagen, wer diese Behörde ist.

Davor wäre es einfacher und noch wirksamer, an den/die "Geschäftsführer/in " zu schreiben von "seiner Behörde" .
Da  kein Geschäftsführer (eben aus o.g. Gründen) blöd dastehen möchte, wird er einen internen Vermerk drauf machen, dann kommt der Fall sofort auf den Tisch des Sachbearbeiters oder dessen Vorgesetzten und muss innerhalb von ca. zwei Tagen bearbeitet werden und zur Unterschrift dem Geschäftsführervorgelegt werden.  8)
Ich behaupte, dass dein Sohn dann innerhalb weniger Tage Antwort bekommt - und dass leider der Sachbearbeiter ihn künftig  ncht so mag, aber das macht ja nix. ;D

Ich habe schon in einer  "nicht so guten"  Behörde gearbeitet, wo es viele Rückstände gab und entsprechend verärgerte Versicherte und wo das genau so ablief.

Viel Glück.
Bitte berichte, ob es klappt.

Margret

Offline LunaR

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #7 am: 06.08.14, 10:34 »
Hallo Gatterl,

ich würde es auch wie Margret machen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die dadrüber liegende Instanz schreiben. Wer "oben sitzt" kann man über die Homepage der DRV ermitteln. Außerdem gibt es eine Versichertenvertretung, die man auch anschreiben kann. Hatte selbst auch mal eine Sache bei der DRV und habe damals gleichzeitig meine Beschwerde an den Sachbearbeiter, obere Instanz und die Versichertenvertretung geschrieben. Es hat geholfen  :)

Es gibt auch noch den Sozialverband. Dort kann man sich auch direkt beraten lassen.

LG
Luna
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline gina67

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #8 am: 30.05.18, 20:56 »
Hallo
ich habe heute ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung zwecks Kontenklärung bekommen. Da ich keine Ahnung hatte worum es überhaupt geht, habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen.
Es geht um die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten während der Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten.
Ich soll nun aufschreiben wie viele Stunden ich hier auf dem Hof als mitarbeitende Familienangehörige gearbeitet habe und zwar für die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung. Betrifft bei mir die Jahre 1986 bis 1997. Auf meine Frage warum man da 20 Jahre später so was von mir wissen will, kam die Antwort, dass evtl. Ansprüche gekürzt werden. Ich soll versuchen möglichst wahrheitsgemäß zu antworten, muss nicht minutengenau sein. Haha.
Ich habe so gut es geht was aufgeschrieben.

Hat jemand von euch auch so ein Schreiben bekommen??

LG Gina

Offline klara

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #9 am: 30.05.18, 22:57 »
Hallo Gina,
sieht nach Schikane aus,damit weniger Rente ausgezahlt werden muss. Denen würde ich ein Loch in Bauch fragen...warum , weshalb u. ob das andere auch ,müssen...also sowas aber auch. Würde das pauschal grosszügig aufschreiben.
Wer will das gegenteil beweisen?
LG Klara
« Letzte Änderung: 31.05.18, 14:11 von klara »
Carpe diem,nutze den Tag

Offline mogli

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #10 am: 30.05.18, 23:11 »
Bei uns ist im Stadtbüro 1x im Monat ein Beratungstermin. Das hatte ich damals auch aufgesucht.
Die kann man unverfänglich fragen. So was in der Art hatte ich auch. Etwa mit 50?~
Liebe Grüße Helga

Offline Hamster

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #11 am: 30.05.18, 23:26 »
Natürlich antwortet man wahrheitsgetreu, dass man maximal 10 Stunden die Woche im Betrieb mit geholfen hat. ;)
Schließlich waren die Kinder zu versorgen und der Haushalt.... Wozu hat meinen Ehemann... 8).

LG
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Mathilde

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #12 am: 30.05.18, 23:35 »
Hallo,

Ich habe die Kontenklärung gerade selbst ausgefüllt weil bei mir ein ganzes Jahr fehlt wo ich noch voll gearbeitet habe und auch ein Kind fehlt. Nun werde ich mir den Bogen nochmal anschauen denn ich habe einfach Hausfrau hingeschrieben  ???

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Hamster

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #13 am: 30.05.18, 23:39 »
Hallo Gina,
Wenn du unsicher bist, kannst du auch bei der LWK anrufen,
Die sozio oekonomische Beratung, weiss sicher wieviel Stunden "unschädlich" sind.
Lg
Hamster
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Online amazone

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Re: Gesetzliche Rentenversicherung ...
« Antwort #14 am: 31.05.18, 08:34 »
Solche Fragebögen würde ich nie, aber wirklich NIE ohne fachliche, kompetente Beratung ausfüllen!

Beste Grüße von
Amazone