Bäuerinnentreff
Direktvermarktung => Direktvermarktung => Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen => Thema gestartet von: Mirjam am 31.01.06, 08:31
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Hallo,
in der aktuellen Hof-Direkt wurde beschrieben, dass insbesondere bei Fertigprodukten (ist Marmelade auch ein Fertigprodukt?) viele Direktvermarkter darauf zurückgreifen die Verarbeitung an Profis z.B. Metzger auszulagern, weil diese dann die aufwendige Dokumentation und Rückstellproben übernehmen.
Wann muss man für was Rückstellproben nehmen, wie lange aufheben bzw. was ist zu beachten?
viele Grüsse
Mirjam
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Hallo!
Und vielleicht darf ich meine Frage dazu gleich anschließen?
Ich überlege nämlich, unter welchen Bedingungen man heute noch mit gutem Gewissen Milch an Verbraucher direkt abgeben kann. Wir haben keinen Hofladen, aber es gibt genug Leute die nachfragen, ob sie nicht Milch kaufen können bei uns (sehen eben die Kühe auf der Weide).
Meine Frage dazu wäre: in wie weit bin ich als Landwirt dann in der Nachweispflicht, dass beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung des Milchkunden nicht von meiner Milch oder auch meinen Eiern kommen kann?
Besonders bei diesen Produkten kommt es ja auf die fachgerechte weitere Verarbeitung und Lagerung der Produkte an (die bei mir ja im Milchtank gegeben ist).
Wann muss ich beweisen, dass es meine Produkte NICHT sind und wann muss der Verbraucher mir beweisen, dass es nur von meinen Produkten stammen kann?
Falls ich diese Frage doch an falscher Stelle geschrieben habe, bitte ich das zu entschuldigen!
Viele Grüße!
Von einem Gast aus Niedersachsen!
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Hatte mal einen LW-Steuerexperten danach gefragt, er sagte, im kleinen Stil dürfe man solche "Schwarzgeschäfte" führen, sollte halt nicht offensichtlich sein.
Wenn ich z.B. 30 Legehennen für einen 4 Personen-Haushalt habe ...
Aber sicher trinken die Niedersachsen`s Bauern sehr viel Milch ;)
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Wir haben eine Produktehaftpflichtversicherung. Werden 1-2 Mal pro Jahr vom Lebensmittelinspektor kontrolliert und ausserdem führe ich eine genau "Selbstkontrolle" über jedes einzelne Produkt.
Herzliche Grüsse
Romy
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Sorry, Rückstellproben mache ich nur von den verschiedenen Liköre. Konfitüre etc. sind mit Herstellungsdatum und Verbraucherdatum versehen.
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Ich dachte immer, außer Vorzugsmilch dürfte man gar nichts weiter abgeben - abgesehen von Eigen?
Von Schwarzgeschägften kann ich nur abraten, im Bereich Lebensmitel ist seit Jahren schon immer alles illegale gleich eine Straftat, da ist nix mit Versicherung und auch nichts mit Haftung.
Grüße
Brigitta
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Hallo,
also mit Schwarzgeschäft hat das rein gar nichts zu tun. Man braucht eine Direktvermarktungsquote (Direkt + Molkereiquote = Gesamte Quote). Dann muss an der Milchkammer oder da wo die Milch abgegeben wird ein Zettel hängen worauf so ungefähr steht.
"diese Milch muss vor dem Verzehr abgekocht werden" (bei mir stand dann noch in Klammern darunter "unsere Kinder trinken sie so George Orwell 1984)
LG Mathilde
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Hier in der Schweiz darf jeder Milch ab Hof verkaufen. Sie muss nur als Rohmilch deklariert werden, mehr nicht. Zweimal im Jahr muss ich einen Zettel ausfühlen auf dem genau steht, wieviel Milch ich ab Hof verkauft habe, auch die, die ich verarbeitet habe zu Käse, Creme, Quark etc.
Gruss Romy
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...anschubs...
weiß jemand wie es mittlerweile aussieht mit den Rückstellproben,
von was man welche haben muß?
Bei Fleisch z.B.?????
LG perle