Wer einem anderen geringfügige Hilfe leistet, ist nicht automatisch unfallversichert.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt laut Mitteilung vom Freitag.
Geklagt hatte eine Frau, die einem Bekannten spontan beim Viehtrieb half und sich dabei schwer verletzte.
Die Berufsgenossenschaft wertete dies nicht als Arbeitsunfall. Das Sozialgericht stimmte dem zu.
Die Deutsche Telekom darf nach einem Gerichtsurteil laut Angaben von Verbraucherschützern Kunden
künftig keine Tarifänderungen oder teuren Zusatzangebote mehr unterschieben.
Die vorliegenden Beweise in einem entsprechenden Verfahren hätten das Landgericht Bonn überzeugt,
teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) am Dienstag mit.
Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Die Telekom legte bereits Berufung gegen den Richterspruch ein, wie der Konzern mitteilte. (Az.: 11 O 46/11)
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall
forderte die 1970 geborene verbeamtete Lehrerin von Nordrhein-Westfalen die Übernahme
der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung.
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Das Land lehnte den Antrag unter Hinweis auf die Beihilfevorschriften (http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/hormonstoerungen/default.aspx?sid=825454&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-O-_-20121031-_-Hormonst%c3%b6rungen) ab.
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Die gegen die Entscheidung eingereichte Klage war erfolglos.
Az.: 7 K 102/11
Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?
Schüler aus Hartz-IV-Familien erhalten für Klassenfahrten im Inland höchstens 300 Euro.
Das entschied das Landessozialgericht (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=hessen_vtx_meldung_46576597) in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Richter verwiesen auf diese vom Kultusministerium gesetzte Grenze.
Gegen das neue Urteil ist keine Revision möglich.
Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag genügt zunächst die Belehrung
der Kinder, illegales Filesharing zu unterlassen.
Mit der Entscheidung wies der I. Zivilsenat eine Schadenersatzklage gegen Eltern von insgesamt 5380 Euro ab (http://www.fr-online.de/it-branche/illegale-downloads-eltern-haften-nur-beschraenkt-fuer-ihre-kinder,16489518,20883302.html)
Ihr 13-Jähriger Sohn hatte mindestens 15 Musiktitel im Internet freigeschaltet und öffentlich zugänglich gemacht.
Er hatte dazu eine spezielle Software heruntergeladen, was den Eltern aber nicht aufgefallen war.
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hob das Urteil auf und wies die Klage endgültig ab.
Man müsse Kinder belehren, könne ihnen aber nicht von vorn und herein und ohne konkreten Anlass
mit Misstrauen begegnen, sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm in der mündlichen Urteilsbegründung.
Aktenzeichen: I ZR 74/12
Ein Mann hilft seinem Bruder, einem Landwirt, bei der Rettung einer Kuh.
Dabei verletzt er sich, die Unfallversicherung weigert sich, die Behandlungskosten zu übernehmen.
Das Sozialgericht Frankfurt gab heute bekannt: Auch wenn der Bruder nicht auf dem Hof arbeitete,
handelte es sich um einen Arbeitsunfall, denn bei Unglücksfällen gelten andere Regeln.
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Die Rettung war ein Notfall und nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder unfallversichert,
der bei Unglücksfällen Hilfe leistet
Urteil: Kuh Verona hat die 57-Jährige getötet. Deshalb wurde die Besitzerin des Tiers,
eine 60 Jahre alte Landwirtin, wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Sie habe es versäumt, die ausgebüxte Kuh wieder einzufangen.
Die Frau wurde verwarnt, eine Geldstrafe von 2.700 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Allerdings muss die Frau eine Geldbuße von 2.000 Euro an die Opferorganisation "Weißer Ring" zahlen.
Zu dem "schlimmen Unglücksfall" kam es aus Sicht des Vorsitzenden Richters,
weil die 60 Jahre alte Landwirtin das Tier namens Verona im August 2011
nicht wieder eingefangen hatte, nachdem diese abgehauen war.
Mehrere Tage war die Kuh mit ihrem zwischenzeitlich geborenen Kalb in Freiheit.
Es sei mittlerweile ein neues Gutachten eingegangen, zu dem die Beteiligten Stellung nehmen könnten,
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Bei dem Gutachten geht es demnach um die Frage, welche Tierhaare an der Kleidung der Toten hafteten.
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Das Amtsgericht in Dillenburg war beim ersten Prozess im Jahr 2013 von der Schuld des Tieres
und Versäumnissen der Halterin überzeugt.
Die Besitzerin wurde verwarnt und erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem der Fall in einer Sprungrevision landete,
sah später allerdings formale Mängel und ordnete eine neue Verhandlung an.
Der Diebstahl mehrerer Büschel Grüne-Soße-Kräuter sowie von Bohnen und Salat
kommt eine 61-Jährige teuer zu stehen.
Das Amtsgericht verurteilte die Frau zu 1.000 Euro Geldstrafe, wie am Dienstag bekannt wurde.
Sie war nachts von einem Gärtner mit den entwendeten Pflanzen im Wert von rund sechs Euro
auf dem Feld erwischt worden. Dem Versuch des Gärtners, ihr das Gemüse abzunehmen,
widersetzte sie sich, so dass sie neben Diebstahl auch noch wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt wurde.
Das Amtsgericht hat in der Zwischenzeit ein neues Gutachten in Göttingen in Auftrag gegeben.
Ergebnis: „Verona“ sei zwar mit der Getöteten in Kontakt gekommen,
allerdings sei auch DNA-Material von anderen Rindern gefunden worden.
Zum Auftakt des aufgerollten Prozesses vor dem Amtsgericht Dillenburg am Donnerstag
hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für die Halterin des Tieres gefordert.
Es sei nicht sicher nachzuweisen, dass die ausgerissene Kuh
für den Tod der Spaziergängerin verantwortlich sei, sagte der Anklagevertreter.
Ein 60-jähriger Düsseldorfer war zur Rehabilitation in einer Kur.
Dort war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden.
Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit
bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger.
Auf dem Weg zum Kurplatz war er von einem Auto angefahren und verletzt worden.
Ich frag mich, wo ein trauernder Hinterbliebener die Kraft hernimmt, vor Gericht zu ziehen.
Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden.
Kontrollen des Veterinäramtes hatten ergeben, dass zwei männliche Wildschweine
in einem Garten nicht artgerecht untergebracht waren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Daher dürfe das Amt die Tiere mitnehmen.
(Az: 4L1922/19.GI, 4L1940/19.GI)