Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: Steinbock am 01.05.22, 14:19

Titel: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Steinbock am 01.05.22, 14:19
Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Tina am 01.05.22, 14:59
 ???Oh, ein schwieriges Thema. Aber wenn der behinderte Sohn Wohnrecht und finanzielle Versorgung haben soll, würde ich auf den Hof verzichten. Das kann ein Fass ohne Boden werden. Dazu kommt doch noch bestimmt
Ein Wohnrecht und/oder finanzielle Leistungen für die Übergeber. Und wenn dann noch eine Partnerin dazu kommt, oh dann wird mir ganz anders.

Ich würde da eine fundierte Beratung in Anspruch nehmen, keine Ahnung wer da geeignet ist und evtl. eine Mediator in Betracht ziehen.
Danke
Geändert, ich liebe mein Handy☹
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Frieda am 01.05.22, 15:27
Ich denke, da brauchts richtige Fachleute.
Zudem umfasst ja "schwerbehindet" viel, das "von bis" geht.
Ich würde da erst mal zB beim Bauernverband nachfragen, die  vielleicht die richtigen Personen empfehlen können.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: gammi am 01.05.22, 16:46
Wie alt sind die Kinder?

Steht das Wohnrecht bereits geschrieben? Oder soll es erst noch geschrieben werden?
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: martina am 01.05.22, 17:53
Das Landwirtsehepaar AB hat zwei Kinder C und D.

Kind C hat Landwirtschaft gelernt und möchte den elterlichen Hof im Vollerwerb weiterführen.

Kind D ist von Geburt an Schwerbehindert.

Sehe ich es richtig, dass Kind D lebenslang ein Wohnrecht auf dem Hof haben muss und
finanziell mitversorgt werden muss? Selbst wenn der Hofübernehmer C dafür z.B. einen
Acker verkaufen muss, um diese Leistungen stemmen zu können?

Mit welcher Begründung soll C verpflichtet sein, dem behinderten Bruder Wohnrecht und finanzielle Unterstützung zu gewähren? Vom moralischen Aspekt mal komplet abgesehen?
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Morgana am 01.05.22, 19:23
Grundsätzlich muss man für seine Geschwister nicht aufkommen.
Das ist eine Sache zwischen den beiden Parteien. Wenn die Eltern das bei der Hofübergabe
so festelegen wollen, dann kann ein Wohnrecht usw vereinbart werden.
Im Grunde genommen kann so ziemlich alles vereinbart werden was beide Seiten unterschreiben.

Schwerbehindert ist ein weiter Begriff. Ab einem GdB von 50 gilt ma als Schwerbehindert.
Das sagt aber noch nichts über die Einschränkungen aus.
Ein Schwerbehinderter Mensch kann einiges an Hilfen bekommen.

Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Mastreh am 01.05.22, 19:24
Kind C ist von Haus aus nicht verpflichtet Kind D Wohnrecht usw. zu gewähren ausser die Übergeber wollen das. Zumindest war das so als meine Eltern übergaben. Habe 2 behinderte Geschwister, da wurde nichts geschrieben.  Als unser Vater starb hatte er 12Jahre zuvor übergeben, da war dann auch die Frist von 10Jahren wegen dem Pflichtteil abgelaufen.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Mastreh am 01.05.22, 19:28
Und ich unterschrieb damals keine Pflichtteilsverzichterklärung wegen den familiären Gründen.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Steinbock am 01.05.22, 19:48
Also, die Übergabe von AB an C ist schon vor 20 Jahren erfolgt.

Und meines Wissens nach durften die Eltern gar nicht anders übergeben, als dass
eine lebenslange Versorgung des schwerbehinderten Geschwisters "D" gewährleistet ist.

Geschwister "D" ist komplett behindert, kann keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben, nicht
mal mehr in einer Behindertenwerkstätte.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: frankenpower41 am 01.05.22, 20:52
.... das kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Dass ein Teil des Erbes/Übergabe für ihn reserviert sein muss denke ich schon. Z.B. ein Acker, aber dass der Bruder generell für ihn aufkommen muss das kann ich mir nicht vorstellen, bei Eltern im Heim gibt es auch Freibeträge wie z.B. dass man nicht sein Haus verkaufen muss um für Eltern im Heim aufzukommen. 
.... und Wohnrecht bei Schwerstbehinderten, da ist ja dann ja auch die Pflege dabei, dass das eingefordert werden kann von staatlicher Seite, kann ich mir nicht recht vorstellen. Wenn die Eltern das vom Bruder verlangt haben, dann finde ich das schon sehr viel verlangt.
Wie oben schon geschrieben, welche einheiratende Frau lässt sich auf so etwas ein?
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Maja am 01.05.22, 22:45
dass Eltern da gar nicht übergeben wollen,wenn ein schwerstbehindertes Kind nicht versorgt ist, könnte ich mir auch vorstellen.
Das ist ein schweres Paket
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Bärbel am 02.05.22, 06:26
Hallo
Ich kenne auch so einen Fall.
Wenn der Brude etwas in der Landwirtschaft bauen oder eine größere Anschaffung tätigen wollte ,wurde vom Amt erst geprüft, ob auch noch genug Geld da ist ,damit der behinderte Bruder versorgt ist.




Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Frieda am 02.05.22, 12:12
So ganz verstehe ich jetzt nicht, was genau die Frage ist.
Die Übergabe ist schon vor 20 Jahren erfolgt ist und wurde so unterschrieben, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist es jetzt so weit, dass aufgrund der finanziellen Situation ein Äcker verkauft werden muss? Und jetzt ist die Überlegung, ob das so zulässig ist?
Wenn das jetzt die Frage ist, dann bleibe ich dabei, da hilft nur sehr gute Rechtsberatung und nicht "könnte" und "eventuell" und Spekulationen.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Maja am 02.05.22, 16:37
Frieda wie ich das jetzt aus dem Anfangsposting erkennen kann ist die Übergabe noch nicht erfolgt.
Da ist noch viel Derkarbeit fällig
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Frieda am 02.05.22, 18:21
@Maja

vom Ausgangspost hab ich das auch erst gedacht.
Aber hier steht, dass schon vor 20 Jahren übergeben worden ist :


Also, die Übergabe von AB an C ist schon vor 20 Jahren erfolgt.

Und meines Wissens nach durften die Eltern gar nicht anders übergeben, als dass
eine lebenslange Versorgung des schwerbehinderten Geschwisters "D" gewährleistet ist.

Geschwister "D" ist komplett behindert, kann keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben, nicht
mal mehr in einer Behindertenwerkstätte.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: frankenpower41 am 02.05.22, 21:18
nein, Steinbock schrieb dass  Übergabe schon vor 20 Jahren erfolgte.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: goldbach am 03.05.22, 15:09
...also - da müsste ein lebenslanges Wohnrecht für D eingetragen sein...
 (sollte dies eingetragen sein, müsste man den Notar öffentlich auspeitschen!)

Tatsächlich ist es so, dass alle Geschwister einen Anspruch auf einen Erbteil haben.
D.h. der gesetzliche Erbteil besteht - egal ob behindert oder nicht behindert.
In unserer Verwandtschaft war es so, dass die behinderten Geschwister nach der Hofübergabe in ein Behindertenheim der Lebenshilfe gekommen sind.
Der Hoferbe musste den Erbteil an den Bezirk überweisen.  Die Kosten von behinderten Menschen werden in der Behinderten-/ Pflegeeinrichtung über die Pflegeversicherung abgerechnet.
Sobald das Geld vom Erbe aufgebraucht ist, springt die Pflegeversicherung ein.

offtopic:
Meine Nachbarin wollte letztes Jahr dem unverheiratetem Sohn (36 J.) bei der Hofübergabe auch ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen - ich habe die Hände über den Kopf  zusammengeschlagen und davor gewarnt!!
Der Notar hat dieses Vorhaben nicht eingetragen!

Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Steinbock am 05.05.22, 08:39
Ich danke für Eure Antworten, dürfen gerne mehr sein.

Es wäre viel zu lange und verwirrend zu schreiben, weshalb ich meine Ausgangsfrage gestellt habe.

Ich habe viel mit einer Familie zu tun, wo solche Themen gerade sehr aktuell sind. Da die Familie
auch noch andere "Baustellen" hat, ist es einfach gut, von anderen zu lesen, was/wie alles sein kann.

Inzwischen habe ich "herausgefunden", dass Kind D ein lebenslanges Wohnrecht hat, dies aber im
Falle einer stationären Betreuung auf 300 € beziffert ist.
Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: gammi am 05.05.22, 16:08
Ohne die Hintergründe zu kennen ist es immer schwer. Da braucht es wirklich Fachwissen.

Früher war es ja nicht unüblich, dass weichende Erben von den Eltern abgesichtert wurden. Gerade wenn sie behindert waren, war es den Eltern ja oft wichtig, dass das Kind dann später auch versorgt wird.

Titel: Re: Finanzielle Absicherung eines schwerbehinderten weichenden Hoferben
Beitrag von: Reschdli am 07.05.22, 16:40
Informiert euch über ein Behindertentestament, das ist ein feststehender Begriff, da ist vieles sehr genau geregelt, dass es für alle Seiten passen kann.