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Schöffe bei Gericht
pauline971:
Guten Morgen,
ich weiß nicht so recht, wo ich mein Thema rein schreiben soll. Vielleicht passt es auch eher bei "Politik und Zeitgeschehen" rein. Zur Zeit lese ich in den Tageszeitungen immer wieder, dass für 2014ff. Bürger gesucht werden, die sich als Schöffen bei Gericht zur Verfügung stellen möchten.
Hat jemand mit diesem Ehrenamt Erfahrung? Einsteils würde mich das schon sehr interessieren. Andererseits... Mein Mann hat Befürchtung, dass dann Verurteilte oder Verwandte, Beteiligte usw. mir vielleicht auflauern. Hat er zu viele Krimis geschaut oder ist seine Befürchtung doch ernst zu nehmen? Andererseits spricht ein Schöffe ja nicht den Urteilsspruch, sondern ist nur beratend tätig. Ich weiß auch nicht so recht, wen ich da fragen könnte. Im Internet hab ich mich über die Aufgaben eines Schöffen informiert. Vielleicht doch mal in der Gemeinde nachfragen?? Aber nicht dass die dann denken, gute Idee. Die schlagen wir vor.
LunaR:
Hallo Pauline,
ich war 10 Jahre Schöffe. Eine Amtszeit dauert 4 Jahre. In meiner 3. Amtszeit habe ich aus gesundheitlichen Gründen aufgehört. Sonst kommst du nicht so leicht aus diesem Amt, wenn du erst mal berufen bist. Auch bei den Gerichtsterminen gibt es kaum einen Grund, der eine Absage rechtfertigt. Da musst du dann hin, auch wenn es privat oder beruflich gerade überhaupt nicht passt. Das kann schon ein Problem werden.
Ich habe dieses Amt sehr gern ausgeübt. Das geht aber nicht jedem so. Angefangen habe ich beim Landgericht bei der Jugendstrafkammer und dann war ich bei der großen Strafkammer (für erwachsene Straftäter) am Landgericht. Dort finden Prozesse statt, die man oft nicht immer einfach hinter sich lassen kann, wenn man nach Haus kommt.
Die Sorgen deines Mannes betreffen eine Sache, die wohl eher die Ausnahme ist, aber nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Es hat auch hier in Deutschland schon Fälle gegeben, dass Beteiligte im Gerichtssaal Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Schöffen angegriffen haben. Auch mit Toten. Bei einem meiner Prozesse, war eine Hochsicherheitssituation mit starken Kontrollen, vielen Wachtmeistern und Hunden im Saal. Da habe ich überlegt, was machst du, wenn hier einer austickt. Da nahm ich mir vor, ganz schnell unter den Tisch zu rutschen, wohl wissend, dass mich auch dann nur eine etwa 1/2 cm dicke Holzwand schützt.
Als Schöffe darfst du den Beteiligten auch Fragen stellen, bzw. kannst diese an den Richter geben, damit er sie stellt. Du sollst dir ja selbst ein Urteil bilden können. Der Einfluss der Schöffen ist nicht unerheblich. Ich war einmal selbst darüber erschrocken, als ich bei der Beratung sagte, ich fände ich nicht richtig, dass derjenige, der die Waffe besorgt hat eine kürzere Strafe bekommt, als der Fahrer (bei einem Raubüberfall). Da sagte der Richter nur, da haben sie recht und schon bekam derjenige nun mehr als doppelt so lange als Strafe :o . War ich froh, dass er und sein Umfeld nicht wussten, wer das verursacht hat.
Wenn du mehr wissen willst, würde ich direkt bei Gericht nachfragen.
LG
Luna
asti:
Hallo ,
bin nun schon seit 1994 an verschiedenen Gerichten Schöffe und mache es immer noch gern. Meist bin ich am Landwirtschaftsgericht - war aber auch 4 Jahre an der Berufungskammer am Landgericht.Ich denke mal,es kommt auch drauf an,bei welchem Gericht man sitzt.Manche Fälle lassen einen auch später nicht los - körperliche Übergriffe will ich zwar nicht ausschließen,sind aber wohl eher doch Krimistoff...Ich finde es nach wie vor recht interressant und lerne immer was dazu.Wenn man sich dazu entschließt,sollte man aber doch einen gewissen Zeitaufwand einplanen je nach vorsitzenden Richter wird man mitunter auch zu Urteilsbesprechungen außerhalb der Verhandlung geladen.Allerdings muss man damit rechnen,dass man dann auch in der Bekannt - oder Verwandtschaft dann schon mal in juristischen Sachen um seine Meinung gefragt wird,wenn sich das mit dem Schöffenamt rumspricht.Da ist dann Vorsicht angesagt,denn das darf nicht in Rechtsberatung ausarten,die ist Juristen vorbehalten.
Alles in allem - ich würde es trotz Aufwand wieder machen,denn man wird auch selbst nicht dümmer.
Wenn du noch spezielle Fragen hast - gerne ...
Gruss asti
pauline971:
Danke schon mal für die Antworten. Es ist ja noch Zeit zum Überlegen. Ja, es nimmt schon Zeit in Anspruch. Bei uns würde das Amts- und Landgericht in Frage kommen. Ein OLG haben wir hier nicht. Vom beruflichen her dürfte es kein Problem geben; mein Arbeitgeber würde es sicher sehr begrüßen. Ich werde vielleicht mal mit unserem Juristen in der Arbeit darüber reden. Außerdem denke ich, selbst wenn ich mich bewerbe muß man ja auch von der Gemeinde dazu ernannt werden. Weiß nicht, ob es im Ort einen großen Antrag auf das Schöffenamt gibt. Im Internet hab ich irgendwo gelesen, dass es teilweise schwer wird, Bewerber für ds Schöffenamt zu finden.
Heidi.S:
Hallo Pauline
wenn man sich bewirbt als Schöffe ist es immer noch nicht sicher, dass man auch genommen wird. Das entscheidet das Gericht selber. In Hof ist es denk ich nicht ganz so schlimm mit dem Bewerbermangel. Ich selber war auch schon 2 Perioden lang. Einmal Aushilfsschöffe beim Jugendgericht und einmal ganz normaler Schöffe beim Wirtschaftsgericht.Wobei man sagen muss, das das Jugendgericht schon mehr unter die Haut geht und man aufpassen muss dass man nicht zuviele Gedanken mit nach Hause nimmt.
Wenn du das erste mal als Schöffe ernannt wirst, bist du warscheinlich auch nur Aushilfsschöffe und bis höchstens 1-2 mal im Jahr im Einsatz. Wenn die Zusammenarbeit passt und du in der nächsten Perionde als regulärer Schöffe eingestetzt wirst, hast du so 5 - 6 Verhandlungen im Jahr.Manche einfachen Verhandlungen dauern nur ein paar Stunden, andere aufwendig werden schon mal für ein paar Tage veranschlagt, ist in Hof aber seltener der Fall.
Als Jugendschöffe bewirbt man sich etxra, für alle anderen Schöffenarten wirst du ausgewählt.
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