Autor Thema: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag  (Gelesen 50203 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Clara

  • Gast
In der Tageszeitung, in der ldw. Fachpresse und was weiß ich nicht, wo noch, da stehen sie, die interessanten Gerichtsurteile über Wegerechte, Hahnenschrei und dergleichen.

Ich denke, es wäre günstig, wenn es hier auch so eine "Abteilung" gäbe. Ich bitte die Schreiber um die genaue Quellenangabe und das Aktenzeichen. *danke :)*

Liebe Grüße

Clara

Clara

  • Gast
Führerschein gilt nicht

Ein tschechischer Führerschein kann den entzogenen deutschen Führerschein nicht ersetzen.
Zwei deutsche Autofahrer stellten Eilanträge bei Gericht, die die Richter jedoch ablehnten. Sie hatten ihre Führerscheine verloren, weil sie betrunken gefahren waren und dabei ermittelt wurden. Nach deutschem Recht hätten sie einen Nachweis über ihre Fahreignung nach dem Idiotentest vorlegen müssen, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Daraufhin hatten sie sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, was nach einer EU- Richtlinie möglich ist. Tschechien verlangt keine MPU.  Nach Ansicht der Richter  kann ein Fahrer mit 1,6 Promille bei Ermittlung nur nach einer MPU zurückerhalten.

Az: 6 G 1453/05 und 6 G 2144/05



Hausrat gilt weiter

Die Hausratversicherung muss für Schaden auch zahlen, wenn die Eigentümer während des Geschehnes nicht zu Hause sind.

Hauseigentümer und –bewohner, die vorübergehend bei Angehörigen wohnen, verlieren durch die Abwesenheit nicht den Schutz der Hausratversicherung. Das entschied jetzt das OLG Koblenz. In der Urteilsbegründung hiess es; dass die Betroffenen weder ihren Lebensmittelpunkt verlegt haben noch sei  ihr Haus unbewohnt gewesen. Nur für diese Fälle sieht das Recht einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes vor. Die Richter gaben mit ihrem Beschluss der Zahlungsklage einer Erbengemeinschaft gegen eine Wohn- und Hausratversicherung statt. Die Mutter der Kläger hatte sich längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen bei ihrer Tochter aufgehalten. Allerdings hatte sie offiziell ihren Wohnsitz behalten, da sie in ihr Haus zurückkehren wollte. Während der Abwesenheit der Hauseigentümerin kam es zu einem Wohnungsbrand.

Az: 10 U 1252/03

Clara

  • Gast
Heimkosten
« Antwort #2 am: 28.10.05, 14:10 »
Volle Heimkosten zu zahlen

Heimbewohner müssen auch dann ihren Platz voll bezahlen, wenn sie am Wochenende verreist sind, entschied der Bundesgerichtshof.

Die Richter haben eine Klausel im Vertrag eines Seniorenzentrums gebilligt, nach der die Heimbewohner die Heimkosten weiter zahlen müssen, wenn sie bis zu 3 Tage abwesend sind. Erst wenn sie längere Zeit nicht im Heim sind, werden ihnen für den gesamten Zeitraum 40% der Gesamtkosten erstattet. Der Bundesverband der verbraucherzentralen hatte  gegen die Klausel geklagt. Das Karlsruher Gericht wies die Klage ab. Zwar hatte der BGH 2001 eine vergleichbare Bestimmung als eine unangemessene Benachteiligung der Bewohner eingestuft. Allerdings habe der Gesetzgeber dem Heimträger mit einer Neureglung von 2002 nunmehr einen breiteren vertraglichen Spielraum eingeräumt und sogar den Verzicht auf eine Kostenerstattung ermöglicht, befand das BGH.

Az: III ZR 59/05

Clara

  • Gast
Internetkauf bei Versandhäusern
« Antwort #3 am: 28.10.05, 15:30 »
Internetkauf

Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern beim Internetkauf gestärkt.

Klauseln mit denen sich der Internethändler das recht vorbehält, statt der bestellten Ware einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu schicken, sind unwirksam. Eine solche Bestimmung sei dem Käufer nicht zumutbar, weil die einseitigen Änderungen seiner Bestellung für ihn nicht mehr kalkulierbar seien. Eine entsprechende Reglung der Versandhandelsfirma OTTO in den Geschäftsbedingungen ihres Internetshops lasse laut BGH zu großen Spielraum für Abweichungen. (dpa)

Az: VIII 284/04

Clara

  • Gast
Rollstuhl für Wachkomapatient
« Antwort #4 am: 28.10.05, 15:32 »
Rollstuhl vom Pflegeheim

Für einen Wachkomapatienten in einem Pflegeheim muss die Krankenkasse  keinen Rollstuhl für Spazierfahrten zahlen.
Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Die AOK lehnte einen knapp 2.700 Euro teueren Multifunktionsrollstuhl für einen 41- Jährigen ab, der seit einem Treppensturz im Jahr 2004 im Wachkoma liegt. Das Gericht entschied, die Kasse müsse Hilfsmittel bezahlen, wenn diese die Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Der Mann könne aber nicht seinen eigenen Willen äußern. Vielmehr müsse das Pflegeheim Rollstühle für Spazierfahrten mit Angehörigen  bereitstellen. (dpa)

Az: S 18 KR 540/05 ER

Clara

  • Gast
Interessante Gerichtsurteile zu Hartz IV
« Antwort #5 am: 27.01.06, 13:45 »
Hartz IV

Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Damit dürfe das Einkommen des Partners beim Arbeitslosengeld II nicht zusammengerechnet werden, wenn sie kürzer zusammenwohnen. Der Kläger lebt seit September 2005 mit seiner Partnerin in einer Wohnung, das Jobcenter Berlin veranlagte die Einkommen zusammen.

Az. L5 B 1362/05 AS ER


Clara

  • Gast
Re: Interessante Gerichtsurteile rund um den "Kuckuck"
« Antwort #6 am: 27.01.06, 13:47 »
Kuckuck auf Grabstein

Auch der Friedhof ist für Gerichtsvollzieher nicht tabu. Laut Bundesgerichtshof (BGH) darf ein nicht bezahltes Grabmal gepfändet werden. Das Karlsruher Gericht gab einem Steinmetzbetrieb Recht, der für 1.100 Euro ein Urnengrabmal angefertigt sowie aufgestellt hatte. Das Ehepaar, das den Stein in Auftrag gegeben hatte, weigerte sich auch nach mehren Vollstreckungsversuchen hartnäckig, die Rechnung zu bezahlen. Darauf ließ der Handwerker das Grabmal pfänden.

Az. VIII ZB 48/05

Offline Cosima

  • Region Schwaben
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 106
  • Geschlecht: Weiblich
  • die Welt ist schön
Kein Behandlungsrecht

Gesetzliche Versicherte, die bei einem Arztbesuch ihre Krankenversicherungskarte nicht vorlegen können, haben kein Recht auf Behandlung, wenn es sich nicht einen dringenden Fall handelt.

Urteil des Berufungsgerichts für Heilberufe am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Az. 21 BG 1565/05)
Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima

Clara

  • Gast
Schleichwerbung im Radio
« Antwort #8 am: 25.04.06, 00:44 »
Schleichwerbung wurde gerügt

In einem redaktionellen Beitrag pries ein Radiomoderatoreinen größeren Metzgereibetrieb mit den Worten „Und hier hat der Genuß noch einen ganz bestimmten Namen . nämlich Landfleischerei L.“ an. Das Unternehmen belieferte eine Kundschaft im Umkreis von 40- 50 km.Als Stichwortgeber liess der Moderator Die Chefin der Fleischerei zu Worte kommen, die natürlich mit Eigenlob nicht sparte.

Der in einem Lokalsender ausgestrahlte Beitrag führte zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Die Senderfrequenz wird von zwei Lokalsendern gemiensam genutzt, die auf eigene Rechnung Werbung vermarkten. Einer der beiden Rundfunkbetreiber zog gegen die (verbotene) Schleichwerbung vor Gericht.

Und bekam Recht. Die Richter fanden zwar nicht weiter schlimm, dass in dem Interview die Inhaberin der Metzgerei selbst ihr „delikates warmes und kaltes  Büffet“ gelobt hatte. Das sei ja problemlos als Werbung zu erkennen. Verbraucher beachten jedoch redaktionell gestaltete Beiträge mehr als Werbung, weil sie davon objektive Informationen unabhängiger Journalisten erwarteten. Und die Lobrede des Moderators auf die Landmetzgerei sei eindeutig als Schleichwerbung zu bewerten. Sein Schlusswort lautete: „Schauen Sie einfach vorbei in der Landfleischerei L..“ Direkter ,ohne jede kritische Distanz könne man die Hörer kaum zum Besuch eines Unternehmens auffordern.

Quelle: Beschluß des Kammergerichts in Berlin vom 29.Juli 2005;
Az 5W 85/05


Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower

Hundehalter haftet für Panik in der Schafherde

Hält ein Hundehalter sein Tier nicht ausreichend von einer Schafherde fern, haftet er für die Folgen.
Das entschied das Landgericht Bonn in einem Fall, bei dem mehrere Mutterschafe Fehlgeburten erlitten,
weil sie wegen eines Hundes in Panik gerieten.

Landgericht Bonn, Az.: 8 S 81/05

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Bärbel

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1630
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Hallo

Gut zu wissen . Ich hatte schon einige  Hundebesitzer die dachten " Es macht ihrem Hund ja so viel Spaß mal Schafe zu jagen.
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower

Kleingedrucktes der Telekom muß größer sein

Das Kleingedruckte in Werbebroschüren muß die Deutsche Telekom künftig größer schreiben.
Das hat das Landgericht Bonn entschieden.

Es störte sich an zwei Reklameheften, in denen für Sonderangebote für Telefontarife geworben wurde.
Die genaue Tarif-Gestaltung war jedoch nur in der Schriftgröße 4,5 im Kleingedruckten nachzulesen.
Man müsse schon sehr gute Augen haben, um das lesen zu können, so die Richter.

Das Kleingedruckte sei aber wichtig, denn nur aus ihm könne der Endpreis festgestellt werden.
Das Gericht sah deshalb in der Gestaltung der Broschüren eine Irreführung der Nutzer.

Urteil des Landgerichts Bonn, Aktenzeichen: 11 O 9/06

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower

Vermieter dürfen Funkantenne installieren

Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des
Miethauses installieren lassen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen
Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet
sieht. Entscheidend sei, daß die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden, heißt es in dem
gestern veröffentlichten Urteil.

Eine weitergehende Schutzpflicht des Vermieters könne auch nicht daraus hergeleitet werden,
daß die wissenschaftliche Diskussion über die Strahlungsrisiken noch nicht abgeschlossen sei.

Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: VIII ZR 74/05


Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower

Täuschung über Mangel berechtigt zur Rückgabe


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mangelhafte Waren oder
Immobilien wieder loswerden wollen. In einem Streitfall über eine Wohnung mit Feuchtigkeitsschaden
urteilte das Gericht, daß der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann, weil der Verkäufer den
Schaden bewußt verschwiegen hat.

Bisher war juristisch umstritten, ob in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Rückabwicklung eines Vertrags eigentlich ausgeschlossen,
wenn es sich um eine "unerhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers handelt -
der Käufer hat dann lediglich das Recht auf Preisminderung.
Manche Juristen waren der Meinung, daß diese Geringfügigkeitsklausel auch dann gilt,
wenn sich der Verkäufer arglistig verhält.

Nach Meinung des Bundesgerichtshofs liegt aber in der Regel keine unerhebliche Pflichtverletzung mehr vor,
wenn dem Verkäufer "arglistiges Verhalten" anzulasten ist.
Es komme nicht auf die Unerheblichkeit des Mangels an, sondern auf das Merkmal der Pflichtwidrigkeit
im Verhalten des Verkäufers. "Wird der Abschluß eines Vertrags durch arglistiges Verhalten einer Partei
herbeigeführt, so verdient deren Vertrauen in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz",
heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Karlsruher Gericht gab daher dem Käufer einer etwa 85 000 Euro teuren Eigentumswohnung recht.
Der Verkäufer hatte, wie die Richter feststellten, einen Feuchtigkeitsschaden verschwiegen.
Trotz Aufforderung des Käufers wollte er den Schaden, der 2500 Euro ausmachte, nicht beseitigen.
Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Die Richter deuten allerdings an,
daß ein Recht auf Rückabwicklung möglicherweise zu verneinen ist,
wenn es um eine absolute Bagatelle geht.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: V ZR 173/05

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Vitus

  • Gast
Antenne - rechtens, wenn Strahlenschutzgrenzwerte eingehalten werden

Maschinenringe, landwirtschaftliche Lohnunternehmer und Erzeugergemeinschaften sind ständig bestrebt ihre Schlagkraft zu erhöhen. Dazu zählt auch die stete Erreichbarkeit, die Optimierung und genauere Positionierung der Einsätze z.B. mittels Betriebsfunk (nöbL).


Die bereits von Beate  und nachfolgend genannte Entscheidung des BGH vom 15. März 2006 (Az: VIII ZR 74/05) wurde zwar wegen einer Mobilfunkantenne gefällt, hat m.E. jedoch eine grundsätzliche Bedeutung für die Errichtung und den Betrieb aller (Sende-)Antennenanlagen.
Vermieter dürfen - auch gegen den Willen ihrer Mieter - eine Mobilfunkantenne auf dem Dach installieren lassen. Das gilt selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht:
"Einem Gutachten zufolge wurden die Strahlungsgrenzwerte durch die Anlage nicht überschritten. Auch eine Beeinträchtigung der Funktion des Herzschrittmachers sei nicht zu befürchten. (...)
Entscheidend sei, so der BGH, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden. Eine weitergehende Schutzpflicht (...) könne auch daraus nicht hergeleitet werden, dass die wissenschaftliche Diskussion über die Strahlungsrisiken noch nicht abgeschlossen sei."


Bitte beachtet in diesem Zusammenhang auch: Die baurechtliche Genehmigung für einen optisch auffälligen 20-Meter-Mast als Antennenträger wird oftmals - gerade wegen dem vermuteten Strahlungsrisiko - versagt.
Siehe auch Bild, 20m Antennenträger mit Antenne und vereinfachtem Strahlungsdiagramm, hoher Antennenträger - niedriges Strahlungsrisiko!
Eine auf dem Dach genehmigungsfrei errichtete eher unauffällige Antenne in 6 Meter Höhe bestrahlt das Nahfeld rund um das Zehnfache stärker, und - um die erforderlichen Reichweiten trotzdem zu erzielen wird darüber hinaus oftmals eine deutliche Erhöhung der Sende-Leistungen notwenig ... d.h. das tatsächliche Strahlungsrisiko ist wesentlich höher!
Siehe auch Bild, Antenne auf Dach in 6m Höhe, Strahlung tangiert Dächer!
Vor Allem aus Gründen des Strahlenschutzes ist eine möglichst hohe und freie Anbringung jeder Sende-Antenne anzustreben, also - Bauantrag keinesfalls ablehnen - helft lieber beim Ausgraben des Fundaments für den optisch auffälligen 20-Meter-Mast als Antennenträger ...


- Dies ist ein privater Hinweis ohne Obligo. -
« Letzte Änderung: 18.05.06, 15:16 von Vitus »