Autor Thema: Grundsteuerreform  (Gelesen 25483 mal)

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Offline Beate MahrTopic starter

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Grundsteuerreform
« am: 02.07.22, 11:40 »
Hallo

ich bin von den *Auswirkungen*der Grundsteuerreform extrem genervt,
besonders über die maß.- und sinnlose Geldverschwendung (Porto/Papier/Umschläge)

Zu jedem Grundstück kommt einzeln [Info]Post vom Finanzamt

Selbst der Postbote war gestern irritiert  :-X er musste extra klingeln,
weil die vielen Briefe für GöGa und mich nicht in den Briefkasten gepasst haben

Jetzt geht der Spaß erst richtig los  :-X  Erklärungsabgabe über ELSTER
es gibt/gab Probleme bei der Gasölverbilligung ... und da haben nur *wenige* das Zertifikat beantragt  8)

Das Finanzamt kippt aus den Latschen wenn jetzt alle Grundstücksbesitzer ihr Zertifikate beantragen

GöGa und ich haben Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen/Landkreisen
d.h. wir haben aktuell Post von 3 Finanzämtern ... keine Ahnung wie das laufen soll

Land- und Forstwirtschaft Einheitliche Regelungen in Ost und West

Zitat
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an.
Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:

In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung
zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten.
Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen,
sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.

In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.
Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.

Hinweis:
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße
noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus.
Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.


Wichtiger Hinweis zum ZENSUS

Zitat

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.

Diese Erklärungen sind von der ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig.
Wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus fallen beide Erklärungspflichten zusammen.
Eine parallele Datenerhebung ist dabei unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden.
Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung
gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden.
Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist dadurch ausgeschlossen.


Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen, soweit sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.

Datenschutz  ??? ::) ... wenn´s nicht so traurig wäre könnte ich lachen

Habt ihr schon Post ???

Bleibt gesund
Beate
 
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© Ernst R. Hauschka

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #1 am: 02.07.22, 13:50 »
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten

Offline frankenpower41

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #2 am: 02.07.22, 14:47 »
wir haben das Steuerberater übergeben.
Der Mitarbeiter meinte sehr viel Arbeit und Aufwand für vermutlich nichts. Wie das alles gehen soll ist ihm ein Rätsel. Die meisten Kanzleien suchen ja händeringend Mitarbeiter, auch ohne diesen Sch..

Ich frag mich bloß wer das angestoßen hat, als ob es nicht wichtigere Dinge gibt.

Offline Marina

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #3 am: 02.07.22, 16:01 »
Mit der Landwirtschaft haben wir nichts mehr zu tun. Das ist Tochter´s Sache. Sie weiß aber auch noch
nicht, ob sie es selber machen kann oder lieber dem Steuerberater übergibt.

Aber ich habe den Sch... :-X für meine Mutter und meine Tante an der Backe. Die haben ein Haus zusammen, bzw. jeder seine Wohnung als Eigentum und meine Mutter noch zusätzlich das Gartengrundstück, das eine eigene Flurnummer hat.

Ich wollte letzte Woche Vordrucke bei der Gemeinde holen. Selbst das stellte sich als größeres Problem dar  :-X Nun schieb ich´s erst mal auf die Seite  8)

Offline Agrele

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #4 am: 02.07.22, 16:14 »
Wollte den ganzen Stapel gerade der Tochter rüber schieben, nach dem Motto, geht mich nichts mehr an, gestern war Übergabe.
Zu früh gefreut. Wie heißt es in dem Anschreiben so schön...... Sie Waren zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer.... war nichts mit rüberschieben, Altlasten

Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler

da müssen die Übergeber bis dato Zahlen

und anschließend die Übernehmer nochmals ne Antrag stellen

Ic hfreue mich gdas gibt das gleichr kaos wie beim Gasölantrag
Agrele

Offline frankenpower41

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #5 am: 02.07.22, 17:28 »
Tochter hat die Tage erzählt dass ihr Haus am Stichtag noch als Baustelle lief, weil eingezogen sind sie erst Ende Januar.
Hatte Gespräch mit Finanzamt, ein Kasperlestheater.

Offline LunaR

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #6 am: 02.07.22, 18:05 »
Göga hat uns heute erst mal angemeldet. Bis man dann das Zertifikat hat, kann es noch mal 14 Tage dauern.

Die Angaben, die schon im Anschreiben erwähnt wurden und die unbedingt gemacht werden müssen, standen ausdrücklich in dem Schreiben drin, wie Miteigentümer (steht schon bei der Adresse dabei) Flurnummer und noch eine andere Nummer und ich weiß gerade nicht, was noch. Wurde extra im Brief erwähnt. Wenn sie es schon wissen, warum soll man dann noch mal alles angeben? Reicht doch, wenn man benennen muss, falls es Änderungen gegeben hat?
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #7 am: 02.07.22, 19:41 »
Hallo

ja und die neue Grundsteuer C ...   

Zitat

Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können,
wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize,
auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

das wird richtig heftig

Bei uns sind A und B bei 750 % ...

Ehrlich ... ich habe es so was von satt


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Beate
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Offline LunaR

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #8 am: 02.07.22, 20:19 »
Das macht mir auch noch etwas Sorgen. Keine Ahnung, wie hoch der Satz hier ist. Auf alle Fälle ist es hier eine begehrte Wohngegend. Mittlerweile schon Einzugsgebiet für die Landeshauptstadt.


Vor schon mehreren Jahrzehnten gab es hier ein Aktion der Gemeinde wegen Anschlussgebühren für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Kurz vor Weihnachten mit kurzer Zahlungsfrist zum Jahresende. Das hat viele Landwirte getroffen, die ja überwiegend größere Grundstücke hatten/haben oder auch solche Leute, die früher mal sog. Kötnerhöfe hatten und von daher noch viel Grundstück ums Haus. Denen wurden gleich mehrere mögliche Bauplätze "angedichtet". Viele Leute waren so eingeschüchtert, dass sie innerhalb der kurzen Frist bezahlt haben, teilweise 5stellige DM-Beträge. Die Sache hat sich hier tief ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Wenn jetzt der neue Grundsteuerhebesatz auf ähnliche  Weise angepasst wird, ist mit starken Vertrauensverlust für die Politik zu rechnen.
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline Christina

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #9 am: 02.07.22, 20:20 »
wir haben das Steuerberater übergeben.


Wir machen das auch so
viele Grüße

Christina

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #10 am: 02.07.22, 21:49 »


Ja Eigentümer aber nur bis zum 30.06.2022 Internetschdrieler

da müssen die Übergeber bis dato Zahlen


Mir sagte der Steuerberater, für die Erklärung bin noch ich zuständig, da Stichtag.
Danach wird das fortgeschrieben - ganz normal wie bis her auch bei Eigentümerwechsel.

Ein Anschreiben kam schon vor Monaten vom Steuerbüro. Das Ganze wird von der Zentrale in München gemanagt, dazu brauchen sie zusätzlich Personal. Ich wag mich mal selber ran.

Offline Steinbock

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #11 am: 06.07.22, 17:51 »
Ich habe gestern einen online-Vortrag zum Thema gehört: vom BBV-Steuerberatungsdienst (oder so ähnlich heißt die Firma)

War sehr interessant. Kann natürlich nicht wiedergeben, was der alles in 1 1/2 Stunden gesagt hat.

Jedenfalls hat er auch erwähnt, dass es jetzt schon eine irre lange Anmeldeliste von (ldw.) Betrieben bei ihnen gibt,
die diese Grundsteuererklärung vom Profi gemacht haben wollen...

Leider war der Vortrag so dicht befüllt und x Fragen im Online-Chat, so dass ich folgende Frage nicht anbringen konnte
und sie einfach mal hier reinstelle: Weshalb muss man bei der Grundsteuererklärung jedes Fitzelchen angeben? Weiß
"der Staat" nicht eh schon alles? Wozu gibt es Grundbuchämter und Liegenschaftskataster... ??? Es wird ja nur die
Steuer neu berechnet... die Ertragsmesszahlen usw. bleiben doch gleich?
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline gammi

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #12 am: 06.07.22, 18:08 »
Der Staat weiß nicht alles.

Meine Schwiegermutter hatte z.B. einen Teil Wald zusammen mit ihrem Bruder. Der müsste eigentlich mit dem Erbe an meinen Mann und seine Schwester vererbt worden sein................der ist nirgends aufgetaucht. Beim Grundbuchamt steht immer noch meine Schwiegermutter in den Akten. Sie ist 2012 gestorben.
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Offline Lise

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #13 am: 07.07.22, 23:13 »
Wir haben das dem Steuerbüro übergeben. Die Unterlagen die erforderlich sind müssen wir beschaffen. In dem Schreiben vom Steuerbüro steht dass Kosten zwischen 300 - 800€ auf uns zukommen.
Viel Kosten und Arbeit für diesen Sch….

Offline frankenpower41

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #14 am: 08.07.22, 07:19 »
.... ich warte noch auf Post von STeuerkanzlei (hat Mitarbeiter angekündigt).
Vermutlich läuft es jetzt doch drauf hinaus selbst zu machen.  Die kommen in der Kanzlei mit normaler Arbeit schon nicht mehr hinterher.
Das ist aber Thema für Frust, da sind wir am überlegen wie wir weiter verfahren sollen.