Bäuerinnentreff

Organisation ist alles => Finanzen und Recht => Thema gestartet von: Clara am 14.10.05, 23:07

Titel: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Clara am 14.10.05, 23:07
In der Tageszeitung, in der ldw. Fachpresse und was weiß ich nicht, wo noch, da stehen sie, die interessanten Gerichtsurteile über Wegerechte, Hahnenschrei und dergleichen.

Ich denke, es wäre günstig, wenn es hier auch so eine "Abteilung" gäbe. Ich bitte die Schreiber um die genaue Quellenangabe und das Aktenzeichen. *danke :)*

Liebe Grüße

Clara
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Clara am 20.10.05, 15:32
Führerschein gilt nicht

Ein tschechischer Führerschein kann den entzogenen deutschen Führerschein nicht ersetzen.
Zwei deutsche Autofahrer stellten Eilanträge bei Gericht, die die Richter jedoch ablehnten. Sie hatten ihre Führerscheine verloren, weil sie betrunken gefahren waren und dabei ermittelt wurden. Nach deutschem Recht hätten sie einen Nachweis über ihre Fahreignung nach dem Idiotentest vorlegen müssen, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Daraufhin hatten sie sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, was nach einer EU- Richtlinie möglich ist. Tschechien verlangt keine MPU.  Nach Ansicht der Richter  kann ein Fahrer mit 1,6 Promille bei Ermittlung nur nach einer MPU zurückerhalten.

Az: 6 G 1453/05 und 6 G 2144/05



Hausrat gilt weiter

Die Hausratversicherung muss für Schaden auch zahlen, wenn die Eigentümer während des Geschehnes nicht zu Hause sind.

Hauseigentümer und –bewohner, die vorübergehend bei Angehörigen wohnen, verlieren durch die Abwesenheit nicht den Schutz der Hausratversicherung. Das entschied jetzt das OLG Koblenz. In der Urteilsbegründung hiess es; dass die Betroffenen weder ihren Lebensmittelpunkt verlegt haben noch sei  ihr Haus unbewohnt gewesen. Nur für diese Fälle sieht das Recht einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes vor. Die Richter gaben mit ihrem Beschluss der Zahlungsklage einer Erbengemeinschaft gegen eine Wohn- und Hausratversicherung statt. Die Mutter der Kläger hatte sich längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen bei ihrer Tochter aufgehalten. Allerdings hatte sie offiziell ihren Wohnsitz behalten, da sie in ihr Haus zurückkehren wollte. Während der Abwesenheit der Hauseigentümerin kam es zu einem Wohnungsbrand.

Az: 10 U 1252/03
Titel: Heimkosten
Beitrag von: Clara am 28.10.05, 14:10
Volle Heimkosten zu zahlen

Heimbewohner müssen auch dann ihren Platz voll bezahlen, wenn sie am Wochenende verreist sind, entschied der Bundesgerichtshof.

Die Richter haben eine Klausel im Vertrag eines Seniorenzentrums gebilligt, nach der die Heimbewohner die Heimkosten weiter zahlen müssen, wenn sie bis zu 3 Tage abwesend sind. Erst wenn sie längere Zeit nicht im Heim sind, werden ihnen für den gesamten Zeitraum 40% der Gesamtkosten erstattet. Der Bundesverband der verbraucherzentralen hatte  gegen die Klausel geklagt. Das Karlsruher Gericht wies die Klage ab. Zwar hatte der BGH 2001 eine vergleichbare Bestimmung als eine unangemessene Benachteiligung der Bewohner eingestuft. Allerdings habe der Gesetzgeber dem Heimträger mit einer Neureglung von 2002 nunmehr einen breiteren vertraglichen Spielraum eingeräumt und sogar den Verzicht auf eine Kostenerstattung ermöglicht, befand das BGH.

Az: III ZR 59/05
Titel: Internetkauf bei Versandhäusern
Beitrag von: Clara am 28.10.05, 15:30
Internetkauf

Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern beim Internetkauf gestärkt.

Klauseln mit denen sich der Internethändler das recht vorbehält, statt der bestellten Ware einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu schicken, sind unwirksam. Eine solche Bestimmung sei dem Käufer nicht zumutbar, weil die einseitigen Änderungen seiner Bestellung für ihn nicht mehr kalkulierbar seien. Eine entsprechende Reglung der Versandhandelsfirma OTTO in den Geschäftsbedingungen ihres Internetshops lasse laut BGH zu großen Spielraum für Abweichungen. (dpa)

Az: VIII 284/04
Titel: Rollstuhl für Wachkomapatient
Beitrag von: Clara am 28.10.05, 15:32
Rollstuhl vom Pflegeheim

Für einen Wachkomapatienten in einem Pflegeheim muss die Krankenkasse  keinen Rollstuhl für Spazierfahrten zahlen.
Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Die AOK lehnte einen knapp 2.700 Euro teueren Multifunktionsrollstuhl für einen 41- Jährigen ab, der seit einem Treppensturz im Jahr 2004 im Wachkoma liegt. Das Gericht entschied, die Kasse müsse Hilfsmittel bezahlen, wenn diese die Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Der Mann könne aber nicht seinen eigenen Willen äußern. Vielmehr müsse das Pflegeheim Rollstühle für Spazierfahrten mit Angehörigen  bereitstellen. (dpa)

Az: S 18 KR 540/05 ER
Titel: Interessante Gerichtsurteile zu Hartz IV
Beitrag von: Clara am 27.01.06, 13:45
Hartz IV

Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, sind nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Damit dürfe das Einkommen des Partners beim Arbeitslosengeld II nicht zusammengerechnet werden, wenn sie kürzer zusammenwohnen. Der Kläger lebt seit September 2005 mit seiner Partnerin in einer Wohnung, das Jobcenter Berlin veranlagte die Einkommen zusammen.

Az. L5 B 1362/05 AS ER

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um den "Kuckuck"
Beitrag von: Clara am 27.01.06, 13:47
Kuckuck auf Grabstein

Auch der Friedhof ist für Gerichtsvollzieher nicht tabu. Laut Bundesgerichtshof (BGH) darf ein nicht bezahltes Grabmal gepfändet werden. Das Karlsruher Gericht gab einem Steinmetzbetrieb Recht, der für 1.100 Euro ein Urnengrabmal angefertigt sowie aufgestellt hatte. Das Ehepaar, das den Stein in Auftrag gegeben hatte, weigerte sich auch nach mehren Vollstreckungsversuchen hartnäckig, die Rechnung zu bezahlen. Darauf ließ der Handwerker das Grabmal pfänden.

Az. VIII ZB 48/05
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 06.02.06, 17:06
Kein Behandlungsrecht

Gesetzliche Versicherte, die bei einem Arztbesuch ihre Krankenversicherungskarte nicht vorlegen können, haben kein Recht auf Behandlung, wenn es sich nicht einen dringenden Fall handelt.

Urteil des Berufungsgerichts für Heilberufe am Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Az. 21 BG 1565/05)
Titel: Schleichwerbung im Radio
Beitrag von: Clara am 25.04.06, 00:44
Schleichwerbung wurde gerügt

In einem redaktionellen Beitrag pries ein Radiomoderatoreinen größeren Metzgereibetrieb mit den Worten „Und hier hat der Genuß noch einen ganz bestimmten Namen . nämlich Landfleischerei L.“ an. Das Unternehmen belieferte eine Kundschaft im Umkreis von 40- 50 km.Als Stichwortgeber liess der Moderator Die Chefin der Fleischerei zu Worte kommen, die natürlich mit Eigenlob nicht sparte.

Der in einem Lokalsender ausgestrahlte Beitrag führte zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Die Senderfrequenz wird von zwei Lokalsendern gemiensam genutzt, die auf eigene Rechnung Werbung vermarkten. Einer der beiden Rundfunkbetreiber zog gegen die (verbotene) Schleichwerbung vor Gericht.

Und bekam Recht. Die Richter fanden zwar nicht weiter schlimm, dass in dem Interview die Inhaberin der Metzgerei selbst ihr „delikates warmes und kaltes  Büffet“ gelobt hatte. Das sei ja problemlos als Werbung zu erkennen. Verbraucher beachten jedoch redaktionell gestaltete Beiträge mehr als Werbung, weil sie davon objektive Informationen unabhängiger Journalisten erwarteten. Und die Lobrede des Moderators auf die Landmetzgerei sei eindeutig als Schleichwerbung zu bewerten. Sein Schlusswort lautete: „Schauen Sie einfach vorbei in der Landfleischerei L..“ Direkter ,ohne jede kritische Distanz könne man die Hörer kaum zum Besuch eines Unternehmens auffordern.

Quelle: Beschluß des Kammergerichts in Berlin vom 29.Juli 2005;
Az 5W 85/05

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 02.05.06, 14:02

Hundehalter haftet für Panik in der Schafherde

Hält ein Hundehalter sein Tier nicht ausreichend von einer Schafherde fern, haftet er für die Folgen.
Das entschied das Landgericht Bonn in einem Fall, bei dem mehrere Mutterschafe Fehlgeburten erlitten,
weil sie wegen eines Hundes in Panik gerieten.

Landgericht Bonn, Az.: 8 S 81/05

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Bärbel am 02.05.06, 19:37
Hallo

Gut zu wissen . Ich hatte schon einige  Hundebesitzer die dachten " Es macht ihrem Hund ja so viel Spaß mal Schafe zu jagen.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.05.06, 14:38

Kleingedrucktes der Telekom muß größer sein

Das Kleingedruckte in Werbebroschüren muß die Deutsche Telekom künftig größer schreiben.
Das hat das Landgericht Bonn entschieden.

Es störte sich an zwei Reklameheften, in denen für Sonderangebote für Telefontarife geworben wurde.
Die genaue Tarif-Gestaltung war jedoch nur in der Schriftgröße 4,5 im Kleingedruckten nachzulesen.
Man müsse schon sehr gute Augen haben, um das lesen zu können, so die Richter.

Das Kleingedruckte sei aber wichtig, denn nur aus ihm könne der Endpreis festgestellt werden.
Das Gericht sah deshalb in der Gestaltung der Broschüren eine Irreführung der Nutzer.

Urteil des Landgerichts Bonn, Aktenzeichen: 11 O 9/06

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.05.06, 14:40

Vermieter dürfen Funkantenne installieren

Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des
Miethauses installieren lassen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen
Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet
sieht. Entscheidend sei, daß die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden, heißt es in dem
gestern veröffentlichten Urteil.

Eine weitergehende Schutzpflicht des Vermieters könne auch nicht daraus hergeleitet werden,
daß die wissenschaftliche Diskussion über die Strahlungsrisiken noch nicht abgeschlossen sei.

Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: VIII ZR 74/05


Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.05.06, 14:43

Täuschung über Mangel berechtigt zur Rückgabe


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mangelhafte Waren oder
Immobilien wieder loswerden wollen. In einem Streitfall über eine Wohnung mit Feuchtigkeitsschaden
urteilte das Gericht, daß der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann, weil der Verkäufer den
Schaden bewußt verschwiegen hat.

Bisher war juristisch umstritten, ob in einem solchen Fall der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Rückabwicklung eines Vertrags eigentlich ausgeschlossen,
wenn es sich um eine "unerhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers handelt -
der Käufer hat dann lediglich das Recht auf Preisminderung.
Manche Juristen waren der Meinung, daß diese Geringfügigkeitsklausel auch dann gilt,
wenn sich der Verkäufer arglistig verhält.

Nach Meinung des Bundesgerichtshofs liegt aber in der Regel keine unerhebliche Pflichtverletzung mehr vor,
wenn dem Verkäufer "arglistiges Verhalten" anzulasten ist.
Es komme nicht auf die Unerheblichkeit des Mangels an, sondern auf das Merkmal der Pflichtwidrigkeit
im Verhalten des Verkäufers. "Wird der Abschluß eines Vertrags durch arglistiges Verhalten einer Partei
herbeigeführt, so verdient deren Vertrauen in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz",
heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Karlsruher Gericht gab daher dem Käufer einer etwa 85 000 Euro teuren Eigentumswohnung recht.
Der Verkäufer hatte, wie die Richter feststellten, einen Feuchtigkeitsschaden verschwiegen.
Trotz Aufforderung des Käufers wollte er den Schaden, der 2500 Euro ausmachte, nicht beseitigen.
Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Die Richter deuten allerdings an,
daß ein Recht auf Rückabwicklung möglicherweise zu verneinen ist,
wenn es um eine absolute Bagatelle geht.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: V ZR 173/05

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Vitus am 18.05.06, 15:12
Antenne - rechtens, wenn Strahlenschutzgrenzwerte eingehalten werden

Maschinenringe, landwirtschaftliche Lohnunternehmer und Erzeugergemeinschaften sind ständig bestrebt ihre Schlagkraft zu erhöhen. Dazu zählt auch die stete Erreichbarkeit, die Optimierung und genauere Positionierung der Einsätze z.B. mittels Betriebsfunk (nöbL).


Die bereits von Beate  und nachfolgend genannte Entscheidung des BGH vom 15. März 2006 (Az: VIII ZR 74/05) wurde zwar wegen einer Mobilfunkantenne gefällt, hat m.E. jedoch eine grundsätzliche Bedeutung für die Errichtung und den Betrieb aller (Sende-)Antennenanlagen.
Vermieter dürfen - auch gegen den Willen ihrer Mieter - eine Mobilfunkantenne auf dem Dach installieren lassen. Das gilt selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht:
"Einem Gutachten zufolge wurden die Strahlungsgrenzwerte durch die Anlage nicht überschritten. Auch eine Beeinträchtigung der Funktion des Herzschrittmachers sei nicht zu befürchten. (...)
Entscheidend sei, so der BGH, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden. Eine weitergehende Schutzpflicht (...) könne auch daraus nicht hergeleitet werden, dass die wissenschaftliche Diskussion über die Strahlungsrisiken noch nicht abgeschlossen sei."


Bitte beachtet in diesem Zusammenhang auch: Die baurechtliche Genehmigung für einen optisch auffälligen 20-Meter-Mast als Antennenträger wird oftmals - gerade wegen dem vermuteten Strahlungsrisiko - versagt.
Siehe auch Bild, 20m Antennenträger mit Antenne und vereinfachtem Strahlungsdiagramm, hoher Antennenträger - niedriges Strahlungsrisiko!
Eine auf dem Dach genehmigungsfrei errichtete eher unauffällige Antenne in 6 Meter Höhe bestrahlt das Nahfeld rund um das Zehnfache stärker, und - um die erforderlichen Reichweiten trotzdem zu erzielen wird darüber hinaus oftmals eine deutliche Erhöhung der Sende-Leistungen notwenig ... d.h. das tatsächliche Strahlungsrisiko ist wesentlich höher!
Siehe auch Bild, Antenne auf Dach in 6m Höhe, Strahlung tangiert Dächer!
Vor Allem aus Gründen des Strahlenschutzes ist eine möglichst hohe und freie Anbringung jeder Sende-Antenne anzustreben, also - Bauantrag keinesfalls ablehnen - helft lieber beim Ausgraben des Fundaments für den optisch auffälligen 20-Meter-Mast als Antennenträger ...


- Dies ist ein privater Hinweis ohne Obligo. -
Titel: Ebayfieber
Beitrag von: Clara am 11.09.06, 10:35
Wenn das Ebayfieber einen packt, kann es sehr teuer werden... :'( :'(

Wer in großem Stil gebrauchte Artikel über Internetauktionshäuser verkauft und nicht als Gewerbetreibender angemeldet ist, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
Das Landgericht Berlin hat eine Frau aus BaWü zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über Ebay verkauft hat, darunter  gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und gebrauchte Haushaltsgegenstände. Ein Berliner Rechtsanwalt hatte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durchgesetzt. Die Frau muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen. Dem Landgericht zufolge ist die Frau ist die Frau wegen des umfangreichen Angebots als „Unternehmerin“ einzustufen und hätte deshalb auf das Widerrufsrecht der Käufer hinweisen sowie ihren Namen und ihre Adresse angeben müssen. Derzeit wird von der Anwältin der Frau geprüft, ob die Betroffene in Berufung gehen sollte.

Az: 103 O 75/06

Trotz allem, weiterhin viel Freude mit und bei Ebay wünscht

Anja
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 05.10.06, 15:19
Hallo

grad gelesen

------------------------

Bei Rückstand von KV Beiträgen Kündigungsfrist

Krankenkassen müssen säumigen Versicherten eine Frist von zwei Wochen gewähren,
bevor sie eine freiwillige Mitgliedschaft kündigen.
Die freiwillige Mitgliedschaft ende zwar, wenn zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden,
erklärte das Landessozialgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Kasse müsse den Versicherten aber auf die Folgen von Rückständen aufmerksam machen.

Die Kasse müsse die Möglichkeit geben,
die Rückstände innerhalb von mindestens zwei Wochen zu begleichen,
erklärte das Gericht. (AZ L 1 KR 204/05)
------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 14.11.06, 12:04
Hallo

sehr interessant

Gruß
Beate

********************************************
Rücknahme von rechtswidrig gewährter Agrarförderung rechtmäßig,
wenn Änderung von Anträgen des Landwirts nicht mehr möglich ist.


VG Oldenburg, Urteil vom 19.09.2006, Az. 12 A 4005/04

---------------------------------------------------------------------------------

Ein Landwirt kann sich nicht mit Erfolg gegen die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden
zur Agrarförderung und die Rückforderung einer Ausgleichszahlung wenden,
wenn die Bewilligungsbescheide rechtswidrig waren.
Die Beihilfeanträge des Landwirts können auch nicht mehr geändert oder korrigiert werden,
da die Verrechnung von Über- und Untererklärungen nicht mehr möglich ist,
wenn die zuständige Behörde auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen hat oder eine Kontrolle durchgeführt worden ist.
Der Landwirt kann sich auch nicht darauf berufen, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt.
Ein solcher scheidet aus, wenn die fehlerhaften Angaben des Landwirts
nicht auf einem Versehen beruhen, sondern auf einer Nachlässigkeit beim Ausfüllen der Antragsunterlagen.
MOG § 10, KAVO § 4, EWGVO-3887/1992 Art. 5a

Titel: Tierhalterhaftung
Beitrag von: zara am 16.11.06, 03:36

Haftung für ausgebrochene Rinder

Obwohl nicht geklärt werden konnte, wie die Kühe trotz eines 130 cm hohen, mit vierfachem Stacheldraht gesicherten Zauns aus der Weide ausbrechen konnten, verklagte das Oberlandesgericht Hamm einen Landwirt zum Schadenersatz für den Verkehrsunfall, den die Kuh nach dem Ausbruch verursacht hatte.
(AZ.: 9 W 45 / 05)

Nach Ansicht der Richter hätte der Tierhalter den Entlastungsbeweis führen müssen, dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet habe. Er müsse beweisen, dass die von ihm vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen geeignet waren, alle denkbaren Ausbruchsmöglichkeiten auszuschliessen. Zu Lasten des Tierhalters gehe es bereits, wenn nicht nachgewiesen werden könne, wie das Tier aus einer Weide herausgekommen sei.

Dieses Urteil beweist einmal mehr die Notwendigkeit einer guten Betriebshaftpflicht!

Quelle: BW agrar 45/2006
Titel: Wohnungsmiete nicht bezahlt- was dann???
Beitrag von: Clara am 21.03.07, 22:44
So, heute mal eine Verlinkung zu "meinem" Regioanlsender , der immer sehr gute Ratgebersendungen im Programm hat.

http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/912996.html

Liebe Grüße Anja
Titel: Kindergeld
Beitrag von: Clara am 30.04.07, 19:53
Anmerkung zu:   BFH 3. Senat, Urteil vom 25.01.2007 - III R 85/06
Autor:   Friederike Grube, Ri'inBFH
Erscheinungsdatum:   30.04.2007
   
Quelle:   
Normen:   § 31 EStG, § 233 AO 1977, § 37 AO 1977, § 66 FGO, § 114 FGO
Fundstelle:   jurisPR-SteuerR 18/2007 Anm. 1
Herausgeber:   Prof. Dr. Peter Fischer, Vors. RiBFH
Prof. Dr. Franz Dötsch, RiBFH
 
Beginn der Frist für die Festsetzung von Prozesszinsen auf Kindergeld
   

Leitsatz

Zahlt die Familienkasse während des Klageverfahrens das begehrte Kindergeld aufgrund eines außergerichtlichen Eilverfahrens vorläufig aus, beginnt die Frist für die Festsetzung von Prozesszinsen nicht mit Ablauf des Jahres der Auszahlung (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO), sondern erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch auf Prozesszinsen entsteht. Erlässt die Familienkasse im weiteren Verlauf des Verfahrens den beantragten Kindergeldbescheid, entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der Rechtsstreit aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten erledigt (§ 236 Abs. 2 Nr. 1 AO).

A.
    Problemstellung
    Zu entscheiden war, ob die vorläufige Auszahlung des streitbefangenen Kindergeldes während des anhängigen Klageverfahrens nach § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO bereits die einjährige Festsetzungsfrist gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO in Lauf gesetzt hat und deshalb der Anspruch auf Prozesszinsen schon vor Beendigung des Rechtsstreits verjährt war.

B.
    Inhalt und Gegenstand der Entscheidung
    Der Kläger beantragte im Januar 2002 Kindergeld für seinen im Mai 1975 geborenen Sohn T. Die Familienkasse lehnte den Antrag ab und wies den Einspruch als unbegründet zurück. Die hiergegen erhobene Klage ging am 14.05.2002 beim Finanzgericht ein. Auf den außerhalb der Klageverfahrens gestellten Antrag zahlte die Familienkasse am 23.12.2002 im Wege der Aussetzung der Vollziehung vorläufig das streitbefangene Kindergeld für T für die Monate Januar bis Mai 2002 von insgesamt 770 € aus. Am 15.06.2005 half die Familienkasse dem Klagebegehren ab und bewilligte dem Kläger für T das begehrte Kindergeld für Januar bis Mai 2002. Daraufhin erklärten die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt. Das Finanzgericht stellte das Verfahren ein.
    Mit Schriftsatz vom 19.06.2005 beantragte der Kläger bei der Familienkasse, ihm Prozesszinsen für den Zeitraum vom 14.05.2002 bis zum Zahlungseingang am 23.12.2002 auf den jeweils fälligen Kindergeldbetrag – insgesamt 26 € – zu bezahlen. Dies lehnte die Familienkasse unter Hinweis darauf ab, dass wegen der Auszahlung des Kindergeldes bereits im Dezember 2002 nach § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO zwischenzeitlich die einjährige Festsetzungsfrist nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO abgelaufen sei. Der Anspruch auf Prozesszinsen sei daher verjährt. Das FG schloss sich der Auffassung der Familienkasse an und wies die Klage ab (FG Münster, Urt. v. 24.07.2006 - 14 K 1711/06 Kg - EFG 2007, 492). Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf.
    Nach Auffassung des Finanzgerichts war der Anspruch des Klägers auf Prozesszinsen für die Zeit vom 14.05. bis 23.12.2002 nicht verjährt. Die Festsetzungsfrist betrage nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ein Jahr und beginne in den Fällen des § 236 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer erstattet oder die Steuervergütung ausgezahlt worden sei (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO). Der Rechtsanspruch des Klägers auf Prozesszinsen sei nach § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO erst mit der Erledigung des Rechtsstreits durch den Erlass der begehrten Kindergeldfestsetzung im Kalenderjahr 2005 entstanden. Dieser Zeitpunkt sei auch maßgeblich für den Beginn der Festsetzungsfrist.
    Die vorläufige Auszahlung des Kindergeldes während des Klageverfahrens bereits im Dezember 2002 stehe dem nicht entgegen. Denn das Kindergeld sei nicht endgültig zur Erledigung des Rechtsstreits i.S.v. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO, sondern lediglich vorläufig aufgrund eines vom Kläger angestrengten außergerichtlichen Verfahrens gewährt worden. Nach der Rechtsprechung des BFH entstehe der Rechtsanspruch auf Prozesszinsen i.S.v. § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO nur, wenn der erledigte Rechtsstreit ursächlich für die Herabsetzung der Steuer gewesen sei (BFH, Urt. v. 15.10.2003 - X R 48/01 - BStBl II 2004, 169). Dementsprechend sei auch der Wortlaut des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO – „in den Fällen des § 236“ – dahingehend zu verstehen, dass für den Beginn der Festsetzungsfrist ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Rechtsanspruch i.S.v. § 236 AO und der Auszahlung der Steuervergütung bestehen müsse. Die Anwendung des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO setze somit voraus, dass der Anspruch auf Prozesszinsen bereits entstanden sei. Sei die Steuervergütung tatsächlich – wie im Streitfall – bereits früher aus anderen Gründen ausbezahlt worden, so habe dies lediglich Bedeutung für die Dauer des Zinslaufs, nicht aber für den Beginn der Festsetzungsfrist.

C.
    Kontext der Entscheidung
    Das Kindergeld wird nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung ausbezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld gehört damit zu den nach § 233 AO zu verzinsenden Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis i.S.v. § 37 Abs. 1 AO. Der Zweck des Anspruchs auf Zahlung von Prozesszinsen nach § 236 AO besteht darin, dem Gläubiger eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs für die Vorenthaltung des Kapitals und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Anspruchs i.S.v. § 66 FGO eine Entschädigung zu gewähren (BFH, Urt. v. 16.11.2000 - XI R 31/00 - BStBl II 2002, 119). Mit diesem Sinn und Zweck wäre es unvereinbar, wenn durch eine vorläufige Auszahlung des streitbefangenen Betrages im Wege einer außergerichtlichen Eilentscheidung während eines u.U. mehrjährigen Klageverfahrens dem berechtigten Anspruch auf Prozesszinsen der Boden entzogen werden könnte.

D.
    Auswirkungen für die Praxis
    Der BFH hat klargestellt, wie der Wortlaut des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO für den Beginn der einjährigen Festsetzungsfrist bei einem Anspruch auf Prozesszinsen zu verstehen ist. Danach kommt es nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung des streitbefangenen Geldbetrages an. Vielmehr muss zugleich der Anspruch auf Prozesszinsen i.S.v. § 236 AO bereits entstanden sein. Die Entscheidung ist bedeutsam für alle Fälle, in denen während des Klageverfahrens der streitbefangene Geldbetrag – etwa auch im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO – ausbezahlt wurde und das Klagebegehren letztlich Erfolg hat, so dass auch dem Grunde nach ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO gegeben ist.


Quelle:www.juris.de
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Clara am 02.06.07, 13:54
Kündigung wegen Schmähens

Wer seinen Arbeitgeber in einem öffentlichen Internet-Forum schmäht, kann fristlos gekündigt werden, entschieden die Richter.

Damit sind nicht nur Schimpfworte gemeint, es reicht schon das negative Auslassen über den Arbeitgeber. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/M hervor. Die Richter wiesen damit eine Klage einer Büroangestellten gegen eine Zeitarbeitsunternehmen zurück, bei sie gearbeitet hatte.

Die Arbeitnehmerin hatte in dem Internet- Forum zum Thema Zeitarbeit in mehreren Eintragungen den Arbeitgeber unter anderem als „Sklavenbetrieb“,  „Zuhälterfirma“ und verschiedenen Kollegen und Vorgesetzte als „Idioten“ bezeichnet. Durch Zufall erfuhren die Vorgesetzten von der anonymen Eintragung und fanden über die Verlinkung zur Privathomepage der Frau heraus, dass es sich um die Mitarbeiterin handelte.

Laut Anklage sind die Äußerungen in dem Internet-Forum, die für die Weltöffentlichkeit zugänglich seien, juristisch als üble Nachrede anzusehen und daher eine Straftat. Die Mitarbeiterin könne sich nicht darauf berufen, dass sie selbst im Internet anonym aufgetreten sei. Der Name der Firma sei schliesslich genannt worden. Insbesondere der Zuhältervergleich sei aber dazu geeignet, das Vertrauen als „nachhaltig zu zerstören“, erklärten die Richter.

Az:22 Ca 2474/06
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.06.07, 15:11
Krankenakte: Ärzte haften für die Richtigkeit

DÜSSELDORF (all).
Patienten dürfen grundsätzlich Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen bekommen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Allerdings müssen Ärzte die Richtigkeit dieser Unterlagen nicht schriftlich bestätigen,
wie das Medizinrechts-Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit berichtet.
Nach Ansicht der Richter besteht ein solcher Anspruch der Patienten nicht.
Ärzte hafteten auch ohne schriftliche Bestätigung für die Richtigkeit der Unterlagen.
 Dazu bedürfe es keiner besonderen Erklärung.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 3 O 106/06

____________________________________________________________

Schadenersatz für verpasste Termine

Nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte müssen unter Umständen Schadenersatz leisten,
wenn sie einen Termin versäumen.

Nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az.: 8 S 515/06)
gelten für beide Seiten bei der Termineinhaltung Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten.

Wenn Ärzte einen festen Termin schuldhaft nicht wahrnehmen,
kann dies Schadenersatzansprüche von Patienten nach sich ziehen.
Im konkreten Fall hatte ein Augenarzt einen vereinbarten Op-Termin nicht eingehalten.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.06.07, 15:15
Klagefrist läuft trotz Verlusts des Kündigungsbriefs

MAINZ (dpa).Wer die Kündigung seines Arbeitgebers versehentlich wegwirft,
hat keinen Anspruch auf eine nachträgliche Klage gegen diese Kündigung.
Dies entschieden die Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Arbeitnehmer müsse sich vorhalten lassen, seine Post nicht sorgfältig genug sortiert zu haben.
Der Kläger hatte seine Kündigung zusammen mit Werbepost weggeworfen.
Schon leichte Fahrlässigkeit schließe im Interesse der Rechtssicherheit
die nachträgliche Klagezulassung aus, so die Richter.

Nach geltendem Recht muss ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung
innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens im Briefkasten Kündigungsschutzklage erheben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 11 Ta 217/06

_____________________________________________________

Teilzeitkraft hat Anspruch auf neue Vollzeitstelle

ERFURT (eb). Teilzeitbeschäftigte Arzthelferinnen, die gerne länger arbeiten wollen,
sind bei der Besetzung einer frei werdenden Vollzeitstelle bevorzugt zu berücksichtigen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Das gilt dann, wenn die Teilzeitkraft für den Arbeitsplatz gleich geeignet ist
und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen stehen.
Geklagt hatte ein Mann, der bei einem Automobilclub für 20 Stunden in der Woche
als Disponent in der Pannenhilfe angestellt war.
Als der Verein vier neue Vollzeitstellen für Disponenten ausschrieb, bewarb sich der Kläger.
Er wurde jedoch vom Arbeitgeber bei der Auswahl nicht berücksichtigt.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 9 AZR 874/06

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.06.07, 15:18
Schmerzensgeld nach Ausschabung

KÖLN (ddp). Eine 35-jährige Frau erhält 40 000 Euro Schmerzensgeld,
weil sie nach einer Gebärmutterausschabung keine Kinder mehr bekommen kann.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Klinik sowie der verantwortliche Arzt für alle Schäden haften,
die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die verheiratete, kinderlose Frau hatte sich 2000 in die gynäkologische Klinik begeben,
weil bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung ein auffälliger Befund festgestellt worden war.
Nach einem Aufklärungsgespräch wurde bei der damals 28-Jährigen
eine Aushabung der Gebärmutter vorgenommen.

Dadurch kam es zu Narbenbildungen, die zur Sterilität führten.
Das Gericht war der Auffassung, dass die Patientin nicht hinreichend
über das Risiko einer Unfruchtbarkeit aufgeklärt worden sei.
Der verwendete Aufklärungsbogen enthielt keinen Hinweis auf dieses Risiko.

Urteil des Oberlandesgerichts Köln, Az.: 5 U 180/05




Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 01.02.08, 12:09



Amtsgericht Neu-Ulm spricht Landwirt 500 € Schadensersatz wegen Hundekots zu (http://www.hessischerbauernverband.de/index.php?redid=13598)

Weil ein Halter seinen Hund auf eine Wiese koten ließ, hat das Amtsgericht Neu-Ulm
einem Landwirt 500 € Schadensersatz zugesprochen.
Dies berichtete die „Augsburger Allgemeine“ diese Woche.
Der betroffene Landwirt habe den Hundehalter mehrfach angesprochen und darauf hingewiesen,
dass es sehr rücksichtslos sei, in das Grünfutter der Kühe koten zu lassen.
Nachdem der Hundehalter trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagierte,
kam es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Das Landratsamt verhängte ein Bußgeld wegen illegaler Abfallentsorgung gegen den Hundebesitzer,
das dieser auch bezahlte.

Der Landwirt mähte die etwa 1 ha große Wiese ab
und entsorgte das Grüngut im zuständigen Wertstoffhof. 
Arbeitsstunden, Maschineneinsatz und verlorener Futterwert
bezifferte der Landwirt auf 500 € und klagte diese ein.
Das Amtsgericht erließ ein Versäumnisurteil in entsprechender Höhe.


Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beppa am 01.02.08, 13:17
Ich war 1993-1997 in Ulm und da hörte ich auch schon davon, dass es in Neu-Ulm ziemlich strenge Richtlinien bezüglich des Hundekotes gibt.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 15.12.08, 11:02
Hallo

das ist heftig  ::)

In Wohngebieten darf man keine Kühe halten (http://www.faz.net/s/Rub9FAE69CECEA948EAAFE2806B54BF78AA/Doc~EFB989C3FA439488AA76D31BE02574007~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Die Landwirtschaft ist auch in Dörfern oder Kleinstädten nicht mehr erwünscht.
Im baden-württembergischen Ort Maulbronn nordöstlich von Pforzheim dürfen auf
dem einige Jahrhunderte alten „Schafhof“ keine Kühe mehr gehalten werden.
Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Der Kuhhalter machte geltend, auf seinem Grundstück seien seit Jahrhunderten
Rinder und Schweine gehalten worden. Alle anderen Höfe hätten aufgegeben,
er sei als Einziger übrig geblieben und habe den Tierbestand verringert.
Zurzeit hält er die Kuh „Paula“, zwei Kälber, ein Schwein
und eine Ziege zur Selbstversorgung seiner Familie.

Geruch und Lärm nicht zumutbar

Das Gericht befand, in reinen Wohngebieten sei die Haltung von „Großtieren“ unzulässig.
Der Geruch und der Lärm der Tiere sei für die Einwohner nicht zumutbar.
Das frühere Dorfgebiet habe sich zu einem reinen Wohngebiet entwickelt.
Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landkreises Enzkreis,
der nach Beschwerden von Anwohnern den Kuhhalter aufgefordert hatte,
diese nicht länger auf dem „Schafhof“ unterzubringen.

Maulbronn ist eine Stadt mit 6000 Einwohnern
und durch das im 12. Jahrhundert gegründete Zisterzienserkloster bekannt geworden.

(Aktenzeichen 9 K 1660/07 - Urteil vom 6. November 2008)


Interessant sind die Lesermeinungen ...

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Christel Nolte am 16.12.08, 12:02
Hallo Beate, viellleicht weißt du mehr:
Wieso handelt es sich um ein Wohngebiet? Hier ist das so, dass einzelne Flächen im Ort entweder Wohngebeit oder Gewerbegebiet oder Mischgebiet sind, also Dorfkern mit Höfen ist Mischgebiet, Neubausiedlung ist teils- Wohngebiet, teils Mischg..  Im Mischgebiet hätten die Klagenden hier keine Chance gehabt. Wenn ein Bereich "umgewidmet" werden soll, wird das im Gemeindeanzeiger veröffnetlicht, un d man kann zB Einspruch einlegen. Ist das woanders anders geregelt ? Je nach kommunaler Satzung?


Mal ganz davon abgesehen, dass das Urteil eine Schande ist
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Mathilde am 16.12.08, 13:08
Hallo,

ich kann Dir nur sagen dass die Umwandlung manche Gemeinden still und leise machen und wenn man es noch rechtzeitig bemerkt und sich wehrt  dann kann man Glück haben. Bei uns stand auch auf einmal Wohngebiet drin wo vorher Mischgebiet war und wir die einzigen Bauern noch mit Vieh  :o
Wir haben uns gewehrt dass das sofort wieder richtig bezeichnet wurde .......es gab nämlich keinen Beschluß dazu und wenn wir es nicht gemerkt hätten dann wäre nach Jahren keine Chance mehr gewesen.

Warum wohl sind wir dann später weg mit dem Hof von der Stelle  ::) Heute stehen dort Reihenhäuser dicht an dicht und die Nachbarn sind auch nicht froh darüber  ::)

LG Mathilde
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 28.01.09, 17:20
Hallo

hab ich grad gelesen

---------------------

Kein Bonus für Arzt-Verzicht (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_36257714)

Eine Betriebskrankenkasse wollte ihren Mitgliedern einen Bonus gewähren,
wenn sie nicht zum Arzt gehen.
Doch dieser Regelung schob das Landessozialgericht in Darmstadt jetzt einen Riegel vor.

Schädlich für Gesundheit und Versichertengemeinschaft
Am Mittwoch veröffentlichte das Gericht das Urteil, nach dem gesetzliche Krankenkassen
nur gesundheitsförderndes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen mit Bonusprogrammen belohnen dürfen.
Wer jedoch nur um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten nicht zum Arzt gehe,
obwohl er krank ist, der schade möglicherweise seiner Gesundheit und damit
auch der Versichertengemeinschaft. Aufgrund individueller Fehleinschätzungen
könnten langfristig höhere Kosten entstehen, so die Begründung des Landessozialgerichts.


Aktenzeichen
L 1 KR 150/08 KL

---------------------

Gruß
Beate

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 06.10.09, 20:48

Hallo

grad gelesen

---------------------------------

Erstattung von Betreuungskosten

Altersverwirrte Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz  
haben auch unterhalb der Pflegestufe eins Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung.

Darauf hat das Hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Dienstag
veröffentlichten rechtskräftigen Urteil hingewiesen (AZ L 8 P 35/07).
Jährlich könnten bis zu 2.400 Euro erstattet werden.

-----------------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 09.03.10, 10:25
Hallo

grad gelesen

----------------------------

Erbengemeinschaft unterliegt Versicherungspflicht in der AdL


Die einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft unterliegen der Versicherungspflicht
in der Alterssicherung der Landwirte (AdL), auch wenn die Erbengemeinschaft insgesamt
Träger eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist.
Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 10 LW 2/09 R).

In dem Verfahren hatte die Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
das Mitglied einer Erbengemeinschaft, die einen Forstbetrieb verwaltet hat,
als landwirtschaftliche Mitunternehmerin und damit als versicherungspflichtig in der AdL eingestuft.
Die Betroffene hatte dagegen mit dem Argument geklagt, nicht die einzelnen Miterben,
sondern die Erbengemeinschaft als Ganzes sei als Trägerin des forstwirtschaftlichen Unternehmens anzusehen.
Damit entfalle von vornherein eine Versicherungspflicht der Miterben.

Dem widersprachen die Kasseler Richter. Auch einer unternehmenstragenden Erbengemeinschaft
sei keine Rechtsfähigkeit zuzusprechen, die dazu führen könnte, dass die Erbengemeinschaft selbst
und nicht die einzelnen Miterben als Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die AdL gelten,
stellte das Bundessozialgericht fest.
Quelle - Top Agrar
----------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 24.04.10, 17:58
Hallo

grad gelesen

----------------------------
Trauernde haben Schonfrist

In den ersten zwei Wochen nach einem Todesfall dürfen keine Werbebriefe
an die Hinterbliebenen geschickt werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Fall aus Gießen entschieden -
und damit den Trauernden offiziell eine Schonfrist zugestanden.
Zwar sollen prinzipiell Unternehmen auf dem Postweg durchaus die Chance haben, für sich zu werben.
Vertreterbesuche an der Haustür trauernder Angehöriger
dagegen untersagt die Rechtsprechung schon seit vielen Jahren.

Nun gestanden die Karlsruher Richter den Hinterbliebenen
auch eine gewisse Karenzzeit für die Werbung im Briefkasten zu.
Es erschien den Juristen pietätlos, wenn - als Antwort auf die Todesannonce -
die Werbung ins Haus flattert.
Genau das war aber in dem konkreten Fall geschehen:
Kaum war ihre Todesanzeige für einen Angehörigen in einer Gießener Tageszeitung erschienen,
erhielt eine Frau Post von einem hessischen Steinmetz.

(Az.: 1 ZR 29/09 -Urteil vom 22. April 2010).
----------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 12.05.10, 17:09
Hallo

grad gelesen

-----------------------
BGH urteilt: WLAN-Anschluss muss gesichert sein 12.05.2010
     
Wer einen Internet-Zugang über WLAN nutzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes
dazu verpflichtet, diesen mit einem individuellen Passwort zu sichern (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08).
Bei Zuwiderhandlung droht dem Anschluss-Inhaber eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro,
wenn sich jemand ohne Erlaubnis mit dem ungesicherten WLAN verbindet und anschließend illegal Daten
aus dem Internet herunterlädt.

In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel),
dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde.
Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben,
der er zu der Zeit im Urlaub war.

Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

-----------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: martina-s am 12.05.10, 19:14
Hallo Beate,
also ich hab mich damit zwangsläufig auch schon mal auseineinander setzen müssen.
Ich hatte mit WLAN Probleme, was dazu führte, dass ich mir Hilfe von Außen holte.
Diese Hilfe von Außen benutzte dann durch Kenntnis meiner Passwörter meinen WLAN Zugang. Plötzlich saß er in meinen Johannisbeeren *kicher* und wollte von dort mit seinem Internet - fähigen  Handy ( war damals auch noch eine Seltenheit) über mein WLAN eine Verbindung herstellen.
Ich war an dem Tag wider Erwarten zu früh im Stall fertig, so dass ich das durch Zufall entdeckte und den Stecker meines Routers zog.
Hernach war ich Tage damit beschäftigt mein WLAN zu verschlüsseln. Damals war nur WEP möglich.
Tja, und als ich dann einige Tage später in Urlaub war versuchte der nette Helfer der ersten Stunde (s.o.) über meinen Büro - Rechner ins Internet zu kommen. Ich muss dazu sagen, es war ein Freund meiner Buben. Jep, und dann stand er vor einem Passwort. Mein Rechner ist nämlich auf meiner Benutzeroberfläche immer durch ein Passwort gesichert.
Nun versuchte er das Spiel über den Rechner meines Jüngsten. Half ihm aber nix. Wie gesagt, ich hatte WLAN verschlüsselt.
Tja und ich hab später noch mal nachgerüstet  ;)
Hatte mich auch damals über das Rechtliche ein bisserl schlau gemacht.
War mir schon klar, dass offenes WLAN so was wie ein offenes Fenster bei normalen Einbruch darstellt.
Ich fand es nur damals ziemlich dreist.
Und die Moral von der Geschicht. Meinen PC, WLAN usw. verwalte ich selber!!!
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 23.07.10, 10:36
Hallo

grad gelesen

------------------------
Volljährigkeit vorgetäuscht: Jugendlicher muss zahlen

Täuscht ein Minderjähriger bei Abschluss eines Vertrages seine Volljährigkeit vor,
ist er trotz fehlender Geschäftsfähigkeit  (http://www.op-online.de/nachrichten/frankfurt-rhein-main/urteil-frankfurt-volljaehrigkeit-vortaeuschen-zahlen-849122.html) zur Zahlung
des vereinbarten Kaufpreises oder Honorars verpflichtet.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgewordenen Urteil entschieden.
Die Richter gaben der Klage einer Dienstleistungsfirma statt und verurteilten einen jungen Mann
zur Zahlung von rund 1400 Euro für die Vermittlung eines Discjockeys (AZ 32 C2910/09-49).
Der junge Mann hatte sich als Geschäftsführer einer Event-Firma ausgegeben
und einen Discjockey für eine Feier angeheuert.
------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 28.12.10, 20:17
Hallo

grad gelesen

-----------------------------
Hundehalter haftet auch für mittelbare Schäden

Der Halter des Pit-Bull-Terriers wurde zur Zahlung von Schadensersatz  (http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz/region_artikel,-Kampfhund-jagt-Jugendliche-auf-Autodach-Herrchen-haftet-_arid,182521.html) in Höhe von rund 650 Euro verurteilt
(AZ 32 C 2008/10). Begründung: Der Besitzer eines Hundes hafte auch dann für Schäden,
wenn sie vom Tier nur mittelbar angerichtet worden seien, hieß es im Urteil.

-----------------------------

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 20.01.11, 16:38
Hallo

grad gelesen

*********************
Raps-Bauer gewinnt

Etappensieg für einen Bauern (http://www.fr-online.de/rhein-main/raps-bauer-gewinnt/-/1472796/6547200/-/index.html): Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärt eine Anordnung
des Regierungspräsidiums Gießen für rechtswidrig, das 2007 das Unterpflügen mit Raps
eingesäter Felder im Werra-Meißner-Kreis gefordert hatte.

Aktenzeichen: 6 A 400/10

*********************

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 22.01.11, 10:14
Hallo

gerade gelesen

**************************
Gericht stoppt Abzocke im Netz

Wenn ein Internet-Nutzer auf einer Seite seine persönlichen Daten angibt
und einen Anmelde-Button klickt, begründet dies nicht einen Vertrag
und damit einen Zahlungsanspruch.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt festgestellt (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_40641995)

Aktenzeichen AZ 32 C 1742/10-48

**************************

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Mannomann am 22.01.11, 16:28
Jagdsystem ist kein Verstoß gegen Menschenrechte
Ein Wald besitzender Jagdgegner ist mit seiner Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft am EGMR - dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - gescheitert.

Der 56-Jährige lehnt die Jagd ab und wollte die Jagdausübung in seinem Wald nicht dulden; er ist Jagdgenosse der Ortsgemeinde Langsur bei Trier.
Laut Bundesjagdgesetz sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde, deren Besitztümer keinen Eigenjagdbezirk bilden, automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Dagegen wollte sich der Mann wehren und hatte erfolglos durch alle bundesdeutschen Instanzen geklagt. Der EGMR bestätigte nun die Rechtsauffassung der deutschen Gerichte.
Die Straßburger Richter urteilten, dass die Mitgliedschaft durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Jagd diene der Kontrolle der Wildbestände und somit auch der Vermeidung von Wildschäden und helfe die Artenvielfalt erhalten, hieß es zur Begründung. Das Recht am Privateigentum des Klägers werde nicht verletzt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Kläger Schadensersatz verlangen könne, wenn durch die Jagd Schäden auf seinem Land entstünden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, außerdem besteht die Möglichkeit zum Widerspruch.

http://www.jagderleben.de/anvisiert/jagdgegner_scheitert.html


Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 08.02.11, 14:55
Hallo

grad gelesen

************************

Krankenkasse muss zahlen

Brauchen schwerstkranke Kinder eine Fachbetreuung rund um die Uhr,
muss die Krankenkasse dafür die Kosten übernehmen und darf für die Pflege,
die Eltern leisten und dafür einen Betrag von der Pflegeversicherung bekommen,
nicht von ihrem Erstattungsleistungen abziehen.
Das hat das Landessozialgericht in Darmstadt  (http://www.echo-online.de/region/rhein-main/Krankenkasse-muss-zahlen;art7943,1583551) entschieden.

Im vorliegenden Fall muss die Beatmung von zwei schwerstkranken Kindern
rund um die Uhr von einer Fachkraft überwacht werden.
Da die Eltern die Kinder ebenfalls betreuen und dafür aus der Pflegeversicherung
Geld erhalten, wollte die Krankenkasse einen Teil der Kosten nicht tragen.
Da die Erstattung der Pflegeversicherung nicht ausgereicht hätte,
für die zeit der Pflege der Kinder durch die Eltern die Fachkraft für
die Atemüberwachung zu bezahlen, zog das Ehepaar vor Gericht.

Die Richter beider Instanzen gaben den Eltern Recht.
Soweit eine 24-stündige Behandlungspflege von einer Pflegefachkraft erbracht wird,
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung jedoch von Angehörigen
geleistet werden, seien die gesamten Kosten für die Behandlungspflege
von der Krankenversicherung zu tragen.

Eine Anrechnung der Grundpflege komme nur in Betracht,
wenn Behandlungs- und Grundpflege von derselben Fachkraft erbracht werden.
Auch das Pflegegeld dürfe von der Krankenkasse nicht abgezogen werden.
Häusliche Krankenpflege und Pflegegeld stünden vielmehr uneingeschränkt nebeneinander.
Revision wurde nicht zugelassen.

(AZ L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10 )

************************

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 30.06.11, 11:34
Hallo

grad gelesen

*******************
Untreue Ehefrau ist nicht automatisch erbunwürdig

Eine untreue Ehefrau ist nicht automatisch erbunwürdig. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (http://www.echo-online.de/region/rhein-main/Untreue-Ehefrau-ist-nicht-automatisch-erbunwuerdig;art7943,1961361),
wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 21 U 9/10).
Das gilt auch dann, wenn sie ihren Mann in einem Seniorenheim unterbringen lässt.

*******************

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 04.08.11, 12:47
"
Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen - vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entschieden.
"
 (Az.: XII ZR 94/09).

http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339 (http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339)

Die Begründung des BGH:
"
Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen.
"
Bei Mehrbedarf an Betreuung ist diese gemäß dem Urteil des BGH zukünftig für die dann jeweils erforderlichen Einzelentscheidungen nachzuweisen.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 04.08.11, 13:07
Dass hier politisch gegengesteuert werden sollte,
hat die deutsche Bevölkerung längst begriffen und
umgesetzt:



(http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/df/5d/72/48192882.jpg)
http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/df/5d/72/48192882.jpg  (http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/df/5d/72/48192882.jpg)

"
Trotz Elterngeld und Steuerentlastungen ist Deutschland das kinderärmste Land Europas.
"

http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderaermstes-land-europas-immer-weniger-deutsche-wollen-kinder_aid_652158.html (http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderaermstes-land-europas-immer-weniger-deutsche-wollen-kinder_aid_652158.html)


Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: LunaR am 04.08.11, 13:33
Das hatten wir heute auch gereade als Thema.

Es wird überhaupt nicht mehr berücksichtigt, dass vor allem Zeit nötig ist, sich um das Kind zu kümmern und nicht nur zu betreuen. Hier wird nicht nur den Müttern, sondern auch den Kindern zu viel zugemutet. Als ob für eine ganztags berufstätige Mutter die Freizeit anfängt, wenn sie abends nach Hause kommt. Die Kinder müssen so nebenher laufen, weil einfach keine zeit mehr bleibt  :'(. Hier werden die Mütter und die Väter zu den Personen, mit denen das Kind die wenigste Zeit verbringt.
Leider haben unsere Politiker immer noch nicht begriffen, dass sich mit Geld nicht alles machen lässt, gerade wenn es um die Familiengründung geht.

Luna
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 10.09.11, 10:18
Hallo

grad gelesen

Bei Hilfeleistung unversichert


Zitat


Wer einem anderen geringfügige Hilfe leistet, ist nicht automatisch unfallversichert.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt laut Mitteilung vom Freitag.
Geklagt hatte eine Frau, die einem Bekannten spontan beim Viehtrieb half und sich dabei schwer verletzte.
Die Berufsgenossenschaft wertete dies nicht als Arbeitsunfall. Das Sozialgericht stimmte dem zu.


Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 12.11.11, 16:30
Die Gerichte werten das als "Gefälligkeit".

Bei einer angemessenen Bezahlung müsste es m.E. als "Arbeitsvertrag"
und als "Arbeitsunfall" anerkannt werden.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 12.11.11, 17:46
Keine Kostenerstattung für zweite Abmahnung – BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf!
http://www.wbs-law.de/allgemein/keine-kostenerstattung-fuer-zweite-abmahnung-bgh-gibt-seine-bisherige-rechtsprechung-auf-1549/

Interessant ist m.E. die Einsicht, dass eine Abmahnung auch im Interesse des Abgemahnten sein muss.

"Mit Urteil vom 21.01.2010 (Az. I ZR 47/09) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Möglichkeit, die Kosten einer zweiten Abmahnung vom Abgemahnten ersetzt zu verlangen (BGHZ 52, 393 ff. – Fotowettbewerb), aufgegeben.
...
Berechtigt sei eine Abmahnung jedoch nur, wenn sie erforderlich sei, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Nur wenn die Abmahnung diese Funktion erfüllt, handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG.

Der Kostenerstattungsanspruch rechtfertigt sich daraus, dass die Abmahnung zumindest auch im Interesse des Schuldners liegt. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, kann eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.
...
Die nunmehrige Abkehr begründet das Gericht damit, dass die damalige Entscheidung am Anfang einer umfangreichen Rechtsprechung steht, bei der es nicht zuletzt darum geht, eine missbräuchliche Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs sowie eine unbillige Belastung des Schuldners mit Kosten zu vermeiden, die zur Erreichung des Ziels einer Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht erforderlich sind.
Besondere Stellung der Wettbewerbsvereine

Wettbewerbsvereine wie der klagende müssten darüber hinaus in der Lage sein, durchschnittlich schwere Abmahnungen selbst auszusprechen. Dies diene dazu, den Anreiz einer durch Kosteninteressen begründeten Abmahntätigkeit eines mit einem Verband zusammenarbeitenden Rechtsanwalts von vornherein zu unterbinden."

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Cosima am 29.03.12, 16:21
"Die faire Milch" darf weiter mit diesem Slogan werben.
http://www.agrarheute.com/faire-milch-urteil

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1185
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 17.04.12, 21:20
Hallo

das dürfte noch spannend werden

Untergeschobene Leistungen:Telekom unter Verdacht
 


Zitat

Die Deutsche Telekom darf nach einem Gerichtsurteil laut Angaben von Verbraucherschützern Kunden
künftig keine Tarifänderungen oder teuren Zusatzangebote mehr unterschieben.
Die vorliegenden Beweise in einem entsprechenden Verfahren hätten das Landgericht Bonn überzeugt,
teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) am Dienstag mit.
Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Die Telekom legte bereits Berufung gegen den Richterspruch ein, wie der Konzern mitteilte. (Az.: 11 O 46/11)


Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 31.10.12, 10:42
Hallo

ich habe da ein Urteil gefunden das - wie ich finde - über 40 Jährige Frauen diskriminiert

Kinderwunsch über 40 : Keine IvF-Beihilfe


Zitat

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall
forderte die 1970 geborene verbeamtete Lehrerin von Nordrhein-Westfalen die Übernahme
der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung.
...
Das Land lehnte den Antrag unter Hinweis auf die Beihilfevorschriften  (http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/hormonstoerungen/default.aspx?sid=825454&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-O-_-20121031-_-Hormonst%c3%b6rungen) ab.
...
Die gegen die Entscheidung eingereichte Klage war erfolglos.

Az.: 7 K 102/11


Wie gesagt ... diskriminierent ... weil das alle Frauen über 40 trifft
 

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: doretchen am 31.10.12, 11:52
Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: maggie am 31.10.12, 14:09
beate - ab welchem alter findest du das nicht mehr diskriminierend ?? -

ich finde da sollte man auch noch an das kind denken !!!
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 31.10.12, 17:10
Hallo

wer denkt an ein Kind dessen Vater über 70/75 ist ( J.Pütz z.B. ) ???

Wer gibt den Richtern ( Männer ??? ) das recht so zu urteilen ???

Vielleicht merke ich erst mit 39,
daß ich auf normalem Weg nicht schwanger werden kann

Frauen die den Weg einer IvF gehen müßen
haben meist einen langen Leidesweg hinter sich
und werden dann noch so behandelt - als ** Frauen 2. Wahl **

Es gibt genügend Beispiele wo Frauen über 40 Erstgebärend sind
und das sind nicht die >> schlechtesten Mütter <<

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Paula73 am 31.10.12, 19:10
Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?

Vielleicht hat sich früher kein passender Partner gefunden ?

Was ist besser ein "frühes Kind" ohne Partner oder ein "spätes Kind" auf "Umwegen" ?

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 06.11.12, 13:23
Hallo

hier ein ganz wichtiges Urteil

Zuschuss-Limit für Klassenfahrt

Zitat

Schüler aus Hartz-IV-Familien erhalten für Klassenfahrten im Inland höchstens 300 Euro.
 
Das entschied das Landessozialgericht (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=hessen_vtx_meldung_46576597) in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Richter verwiesen auf diese vom Kultusministerium gesetzte Grenze.
Gegen das neue Urteil ist keine Revision möglich.


Endlich eine Zahl, an die die Jobcenter gebunden sind
und nicht einfach ablehnen können - haben sie bisher sehr gerne gemacht

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Pierette am 06.11.12, 13:52
Die Frau hat doch einen absolut sicheren Arbeitsplatz. Warum hat die nicht Kinder früher, ganz normal bekommen?

Ich wäre auch gerne schon ein paar Jahre früher schwanger geworden - und überglücklich, dass es dann doch noch mit 41 Jahren noch "geklappt" hat, nachdem das Thema eigentlich abgehakt war.

C'est la vie
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 15.11.12, 19:55
Hallo

das hilft ...

Illegale Downloads

Zitat
 
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag genügt zunächst die Belehrung
der Kinder, illegales Filesharing zu unterlassen.

Mit der Entscheidung wies der I. Zivilsenat eine Schadenersatzklage gegen Eltern von insgesamt 5380 Euro ab (http://www.fr-online.de/it-branche/illegale-downloads-eltern-haften-nur-beschraenkt-fuer-ihre-kinder,16489518,20883302.html)

Ihr 13-Jähriger Sohn hatte mindestens 15 Musiktitel im Internet freigeschaltet und öffentlich zugänglich gemacht.
Er hatte dazu eine spezielle Software heruntergeladen, was den Eltern aber nicht aufgefallen war.


Klage abgewiesen

Zitat

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hob das Urteil auf und wies die Klage endgültig ab.
Man müsse Kinder belehren, könne ihnen aber nicht von vorn und herein und ohne konkreten Anlass
mit Misstrauen begegnen, sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm in der mündlichen Urteilsbegründung.
Aktenzeichen: I ZR 74/12


Dieses Grundsatzurteil hat hoffentlich Bestand

Gruß
Beate

dürft ihr gerne großzügig weitergeben  ;D
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: doretchen am 16.11.12, 10:25
Man kann aber das minderjährige Kind zu Schadensersatz verklagen. Das geht rechtlich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil wurde darüber nachgedacht. Sowie der Minderjährige Geld verdient, ist er dran.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 27.12.12, 13:00
Hallo

grad gelesen

Versicherung verweigert Behandlungskosten


Zitat

Ein Mann hilft seinem Bruder, einem Landwirt, bei der Rettung einer Kuh.
Dabei verletzt er sich, die Unfallversicherung weigert sich, die Behandlungskosten zu übernehmen.


Die Berufsgenossenschaft weigerte sich zu zahlen

Der Fall landet vor Gericht, nun gibt es ein Urteil (http://www.op-online.de/nachrichten/frankfurt-rhein-main/urteil-sozialgericht-kurioser-rechtsstreit-rettung-einer-frankfurt-2678895.html)

Zitat

Das Sozialgericht Frankfurt gab heute bekannt: Auch wenn der Bruder nicht auf dem Hof arbeitete,
handelte es sich um einen Arbeitsunfall, denn bei Unglücksfällen gelten andere Regeln.
...
Die Rettung war ein Notfall und nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder unfallversichert,
der bei Unglücksfällen Hilfe leistet


Ich denke das ist ein wichtiges Urteil

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Pierette am 27.12.12, 14:19
Allerdings...!
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Margret am 27.12.12, 14:40
Ich wundere mich schon sehr,  dass die BG sich anfangs weigerte zu zahlen. ???

Soweit ich mich erinnere,  wird im landwirtschaftlcihen Unfallversicherungs-Recht  immer geprüft,  ob es sich  
1. um ein versichertes landw.  Unternehmen  handelt (hier: ja)  und
2  um versicherte Tätigkeit (hier m.E. auch ja).  
Nicht versicherte Tätigkeit wären sog. eigenwirtschaftlcihe Tätigkeiten  wie z.B.  Pinkeln und dabei stürzen  oder sich was klauen und dabei sich verletzen  oder vespern und dabei stürzen   oder beim privaten Handytelefonat nebenbei auf dem Hof verunglücken    -so Dinge eben.
Die Bergung einer Kuh  ist ohne Zweifel eine ernstzunehmende Tätigkeit für das versicherte  landw. Unternehmen.

Ich verstehe keinesfalls,  dass das fraglich war und erst vor Gericht musste.  ???

Die Tatsache,  ob ein Arbeitsverhältnis o.ä. vorliegt,  tut überhaupt nichts zur Sache !

Margret

PS:  habe gerade das ganze Urteil genauer gelesen.
So wie das klingt,  wurde das nicht auf die Landw. BG abgewälzt  sondern durch die Betonung des Notfalls wohl auf den Gemeindeversicherungsverband oder wie das heißt.
Eben die BG, die  für alle Katastrophenfhelfer  wie z.B.  Feuerwehrmänner im Einsatz und allgemein Wohltätige  (wie z.b. Blutspender) zuständig ist, wenn beim Helfen was passiert.  
Ich finds ja nicht  ganz korrekt....
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: strop am 25.03.13, 21:32
Folgender Fall:
Grundeigentümer A schließt vor fast 20 Jahren einen Kaufvertrag, in dem festgelegt ist, dass er seine Fläche X an Käufer B verkauft. Für Käufer B ist es ein Kaufvertrag von mehreren an dem Tag, und leider geht das Geschäft nicht durch, denn die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht für die Flächen aus, es sind insgesamt 11 Kaufverträge. Nur für diese eine Fläche des Grundeigentümers A interessiert sich die Gemeinde nicht.
Käufer B hört lange Zeit nichts und geht davon aus, dass KEINER der Kaufverträge zustande gekommen ist.
Bis irgendwann Käufer B von der Notarin angeschrieben wird, ob er noch an der Durchführung des Kaufvertrages interessiert ist, die erforderlichen Genehmigungen lägen vor. Natürlich will er die Fläche noch.
Nun aber will Grundeigentümer A nicht mehr verkaufen. Der Kaufpreis wird zur Zahlung fällig, aber Grundeigentümer A teilt seine Kontoverbindung nicht mit. Käufer B hinterlegt daraufhin den Kaufpreis beim Amtsgericht, um der Zahlungsaufforderung Folge zu leisten.
Frage: Was passiert denn nun, wenn Grundeigentümer A das Geld für seine Fläche auch nach Aufforderung nicht beim Amtsgericht abholt?

LG, strop
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 13.09.13, 13:19
Hallo

vor 2 Jahren wurde eine Frau auf einer Wiese / Weide von einer Kuh tödlich verletzt
ich finde den Text von mir nicht mehr

Strafe für tödlichen Kuh-Angriff (http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_49585941)

Zitat

Urteil: Kuh Verona hat die 57-Jährige getötet. Deshalb wurde die Besitzerin des Tiers,
eine 60 Jahre alte Landwirtin, wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Sie habe es versäumt, die ausgebüxte Kuh wieder einzufangen.
Die Frau wurde verwarnt, eine Geldstrafe von 2.700 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Allerdings muss die Frau eine Geldbuße von 2.000 Euro an die Opferorganisation "Weißer Ring" zahlen.


Zitat

Zu dem "schlimmen Unglücksfall" kam es aus Sicht des Vorsitzenden Richters,
weil die 60 Jahre alte Landwirtin das Tier namens Verona im August 2011
nicht wieder eingefangen hatte, nachdem diese abgehauen war.
Mehrere Tage war die Kuh mit ihrem zwischenzeitlich geborenen Kalb in Freiheit.


Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 23.08.15, 14:15
Hallo

grad gelesen

Kuh Verona erneut Thema vor Gericht (http://hessenschau.de/panorama/kuh-verona-erneut-thema-vor-gericht,kuh-verona-neuer-prozess-100.html)

Zitat

Es sei mittlerweile ein neues Gutachten eingegangen, zu dem die Beteiligten Stellung nehmen könnten,
. . .
Bei dem Gutachten geht es demnach um die Frage, welche Tierhaare an der Kleidung der Toten hafteten.
. . .
Das Amtsgericht in Dillenburg war beim ersten Prozess im Jahr 2013 von der Schuld des Tieres
und Versäumnissen der Halterin überzeugt.
Die Besitzerin wurde verwarnt und erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt, bei dem der Fall in einer Sprungrevision landete,
 sah später allerdings formale Mängel und ordnete eine neue Verhandlung an.


Man darf gespannt sein

Gruß
Beate

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 24.11.15, 19:15
Hallo

hab grad ein echt *hartes* Urteil gelesen ...  ;D


Hohe Strafe für Kräuterdiebstahl (http://hessenschau.de/panorama/hohe-strafe-fuer-kraeuterdiebstahl-in-frankfurt,kurz-gruene-sosse-100.html)

Zitat

Der Diebstahl mehrerer Büschel Grüne-Soße-Kräuter sowie von Bohnen und Salat
kommt eine 61-Jährige teuer zu stehen.

Das Amtsgericht verurteilte die Frau zu 1.000 Euro Geldstrafe, wie am Dienstag bekannt wurde.
Sie war nachts von einem Gärtner mit den entwendeten Pflanzen im Wert von rund sechs Euro
auf dem Feld erwischt worden. Dem Versuch des Gärtners, ihr das Gemüse abzunehmen,
widersetzte sie sich, so dass sie neben Diebstahl auch noch wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt wurde.


Dieses Urteil sollte Schule machen  :-*


Gruß
Beate

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 31.08.16, 11:32
Hallo

Neues DNA-Material gefunden

Neuer Prozess um Kuh "Verona" im Oktober (http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Neuer-Prozess-um-Kuh-Verona-im-Oktober-_arid,741654.html)

Zitat

Das Amtsgericht hat in der Zwischenzeit ein neues Gutachten in Göttingen in Auftrag gegeben.
Ergebnis: „Verona“ sei zwar mit der Getöteten in Kontakt gekommen,
allerdings sei auch DNA-Material von anderen Rindern gefunden worden.


Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 20.10.16, 13:27
Hallo

Auch Anklage forderte Freispruch

Freispruch für Halterin der "Kuh Verona" (http://hessenschau.de/panorama/freispruch-fuer-halterin-der-killer-kuh,verona-104.html) ...

Zitat

Zum Auftakt des aufgerollten Prozesses vor dem Amtsgericht Dillenburg am Donnerstag
hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für die Halterin des Tieres gefordert.
Es sei nicht sicher nachzuweisen, dass die ausgerissene Kuh
für den Tod der Spaziergängerin verantwortlich sei, sagte der Anklagevertreter.


Das war sogar der FAZ eine Pressemeldung (http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/tote-rentnerin-kuh-verona-doch-keine-moerderin-14488689.html) wert  :-\

Der Freispruch ist das richtige Urteil m.M. nach

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 15.10.17, 11:22
Hallo

ich habe mal wieder ein interessantes Urteil gefunden

Sonntagsspaziergang als Arbeitsunfall?

Das Düsseldorfer Sozialgericht gab dem Kläger recht (https://www.op-online.de/leben/unfall-bei-sonntagsspaziergang-ist-arbeitsunfall-zr-8762811.html)

Zitat

Ein 60-jähriger Düsseldorfer war zur Rehabilitation in einer Kur.
Dort war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden.
Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit
bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte der Kläger.
Auf dem Weg zum Kurplatz war er von einem Auto angefahren und verletzt worden.


Das Urteil ist rechtskräftig. (Az.: S 6 U 545/14)

Gruß
Beate
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: gundi am 22.02.19, 13:42
Gestern wurde in Tirol ein Urteil gefällt, das heute für großen Aufruhr bei den Bauern sorgt.
https://tirol.orf.at/news/stories/2966110/
Wenn das rechtskräftig wird, hat das mit Sicherheit große Auswirkungen auf Tourismus und Landwirtschaft in der Alpenregion.
Durch unsere Alm führen ja auch einige Wanderwege was uns schon auch ins grübeln bringt.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: gschmeidlerin am 22.02.19, 20:34
Ich habe es auch gelesen und bin echt erschüttert. Bin gespannt wo das hinführt. Eigenverantwortung ist in unserer Gesellschaft ein Fremdwort geworden.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Mathilde am 23.02.19, 07:26
Hallo,

dieses Urteil wird bestimmt Auswirkungen haben. Handelt es sich bei der Herde tatsächlich um Mutterkühe? Treibt Ihr jetzt vermehrt Mutterkühe und Rinder aus und nicht mehr Milchkühe, weil es keine Senner mehr gibt?
Als Kind musste ich auch mit Papa immer immer auf jeden Hügel hinaufwandern  :P
Da weideten Kühe, Rinder und Pferde und an Zäune kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. Tragisch ist das allemal und das nicht nur für den Wittwer.

LG Mathilde
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Nixe am 23.02.19, 08:40
Sicher ist es tragisch aber es wird immer wieder gewarnt sich mit einem Hund sich zu Nahe an eine Mutterkuhherde zu nähern,diese Frau hatte einen Hund bei sich. Es waren ja angeblich Schilder aufgestellt, aber ich seh ja schon wies bei uns ist die Leite nehmen nicht irgendwie auf irgendwas Rücksicht du willst einen Baum auf eine Nebenstrasse schmeissen und stelltst Schilder auf bringt gar nichts, du stellst dich hin warnst die Leute und dann kommt so ne Meldung wie ich kann da ruhig gehn ich sehs ja wenn der Baum kommt, und dann muß man ihnen auch noch erklären was eine Seilwinde macht und warum ein Seil gespannt ist. Wenn das urteil durchgeht und keine Hofhaftpflicht greift [falls eine vorhanden] dann kann dich das deinen Hof kosten. Und dann müssen die weiden eingezäunt werden, viele Wanderwege werden dann gesperrt werden müssen, schuld ist dann wieder mal der Bauer. Warum glaubt iht gibt der Forst die wege nicht für Mountainbiker frei, weil die eben nicht auf der Straße bleiben und meinen die großen Maschinen müssten schon auf sie aufpassen und nicht umgekehrt. Es ist dasselbe in den schigebieten da stellen die schilder auf das gesperrt ist und trotzdem wird gefahren gibts dann mal wieder einen Lawinentoten wird nach den Schuldigen gesucht,
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: mary am 23.02.19, 08:46
Ich geh auch gerne in den Bergen wandern, aber ohne Hund. Und zu Hunden hab ich schon ein paar Mal gesehen, dass Mutterkühe es nicht mögen, wenn Hunde  in ihren Bereich herumlaufen. Vermute mal, dass da irgendwelche früheren Gene auf Wolf springen und dann schaltet was um. Manche haben gleich mehrere Hunde dabei und lassen sie alle frei laufen-
Das Ganze ist furchtbar tragisch- aber ohne Beweidung oder mit den zusätzlichen Zäunen- und dann vielleicht auch noch die Wölfe in den Bergen-
soll das die Zukunft sein?

Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: LuckyLucy am 23.02.19, 10:26
Ich frag mich, wo ein trauernder Hinterbliebener die Kraft hernimmt, vor Gericht zu ziehen.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: gundi am 23.02.19, 10:45
Mathilde, Mutterkuhhaltung wird immer mehr, hauptsächlich bei Nebenerwerbsbauern. Mutterkühe haben einen höheren Beschützer Instinkt wegen ihrer Kälber, und ein Hund stellt dann eben eine Gefahr für die Kälber dar, ja Mary das geht auf den Wolf zurück, so hat es einmal jemand erklärt. Es ist in letzter Zeit öfters zu Zwischenfällen auf Almen zwischen Wanderer und Kühen gekommen, und immer war ein Hund der Auslöser. Aber GsD nie mit so tragischen Folgen.
Bei den Touristikern schrillen im Moment alle Alarmglocken, denn die einhellige Meinung unter den Bauern ist, das sie die Wanderwege über die Almen sperren, denn immerhin ist das in den meisten Fällen Privatgrund. Es gibt zwar ein freies Betretungsrecht für den Wad aber nicht für Weideflächen. Aber Ärger wird es immer geben, denn ich kann mir vorstellen das sich da nicht alle daranhalten werden, und man ist ja auch nicht den ganzen Tag vor Ort um das zu kontrollieren.
Gestern meinte ein renomierter Rechtsanwalt im Fernsehen, das er sich nicht vorstellen kann das dieses Urteil hält. Auf das hoffen natürlich alle hier.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: frankenpower41 am 23.02.19, 10:54
Bei uns steht das heute auch groß in der Zeitung.
Wenn das wirklich Bestand haben sollte, dann kann man nur hoffen dass der Mann eine gute Betriebshaftpflicht hat, ansonsten Gute Nacht.
Die Beiträge werden dann aber für alle Almbauern sehr ansteigen, und ich würde mich diesem Risiko in so eine Situation als Tierhalter zu kommen nicht mehr aussetzen.
Mich erinnert das fast an amerikanische Verhältnisse.  Strafrechtlich wurde der Landwirt ja freigesprochen.
Unbestritten ist, dass das schlimm ist. Für die Familie der Frau und auch für den Tierhalter.
Ob man das aber mit Geld abgelten kann, das bezweifle ich.  Die REnte von 1200 Euro monatlich für den Witwer und dann noch einige Hundert für Sohn.
Dazu müsste man wissen ob die Frau die Familie ernährt hat, dann könnt ich es noch etwas nachvollziehen.

Ansonsten geb ich den Vorschreiberinnen recht, auch Hinweisschilder werden oft ignoriert so nach dem Motto  "wir wissen schon was wir tun"
Bei Waldarbeiten hatten wir da schon Diskussionen, einmal, so schnell schauten wir damals gar nicht, ist ein Rentner (der hatte selbst mal Wald und Landwirtschaft) kurzerhand zurück und über Waldweg und Wiese durchgefahren und stand dann plötzlich in der Nähe wo gefällt wurde.  (man konnte ja nicht 10 ;Minuten warten, denn der Stammtisch wartete)
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Steinbock am 23.02.19, 11:12
Ich frag mich, wo ein trauernder Hinterbliebener die Kraft hernimmt, vor Gericht zu ziehen.

Ich auch!!!! :(
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: suederhof1 am 23.02.19, 11:50
Ich glaube es ist mehr Hilflosigkeit , Wut und nicht Verstehen der Situation, was manche Menschen bewegt solche Dinge dann anzugehen.
Evt. noch aufgeheizt durch andere Mitmenschen ; die natürlich alles besser wissen, stehen die Trauernden ohnmächtig daneben und können den eigenen
Verstand nicht einsetzen.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: AnniH am 23.02.19, 13:23
Ich bin fest davon,überzeugt das bei diesen Urteil noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, das wäre ja für die Alpenregionen der Supergau. Die Reaktion der Almbauern und deren Verbandsvertretern kann man voll verstehen und auch die angedachten Konsequenzen, die daraus entstehen werden.
Das Problem ist ja nicht neu , dass Hunde sich in Rinderherden austoben , die kommen auch durch die Zäune, den Haltern passiert da nichts , aber den Rindern und gegebenfalls den Almbauern wenn die Herde ausbricht.

Wanderer und Hundehalter haben auch die Verantwortung gegenüber den Eigentum Anderer , haben sich an Regeln zu halten , die allgemein bekannt sind, da gehts jetzt ums Recht , wieviel muss eingezäunt werden oder noch so kleine Spitzfindigkeiten, da kann man nur hoffen , dass bei einer weiteren Gerichtsverhandlung der gesunde Menschenverstand auch noch berücksichtigt wird
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: mary am 23.02.19, 15:11
Ich hab vor einer Weile eine Sendung gesehen, dass Leute die Lawinenwarnungen ignorieren, dann selbst in Gefahr kamen und natürlich selbstverständlich erwarteten, dass Helfer ihr Leben riskieren, um sie zu retten.
Vor lauter Bemühen um die Gäste in den Bergen wird meiner Meinung nach etwas übersehen, egal ob es die freilaufenden Hunde in den Weide oder die Skitouren ins freie Gelände, es müsste auch mal tacheles geredet werden- manches geht einfach nicht, ist gefährlich........
Die Hundeliebe ist sicher in manchen Menschen sehr ausgeprägt, da werden mit dem Montainbkie im Anhänger die Fifis mit hochgeschleppt, aber diese Hunde jagen wenigstens nicht in die Kuhherden.
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Ricka am 23.02.19, 16:16
Unsere Kühe reagieren gerade um den Zeitpunkt der Kalbung auch sehr sensibel auf unsere Hündin. Unsere Bella macht ja immer mal wieder ihren Rundgang auch durch die Abkalbebox und da mußte sie schon öfters stiften gehen vor den Kühen. Warum die Kühe gerade da so aggressiv auf den Hund los gehen kann ich auch nicht sagen ,denn ansonsten sind unsere Kühe sehr friedlich im Umgang mit unserer Hündin.Aber das Urteil wird bestimmt Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben bestimmt werden die Bauern mit extra Auflagen traktiert.


LG Katrin
Titel: Re: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag
Beitrag von: Beate Mahr am 09.05.19, 10:41
Hallo

hab da ein interessantes Urteil gefunden  :-X

Wildschweinhaltung nicht erlaubt

Wildschweine dürfen nicht im Vorgarten gehalten werden (https://www.hessenschau.de/panorama/verwaltungsgericht-giessen-wildschweinhaltung-nicht-erlaubt,kurz-wildschweine-gi-100.html)

Zitat

Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden.
Kontrollen des Veterinäramtes hatten ergeben, dass zwei männliche Wildschweine
in einem Garten nicht artgerecht untergebracht waren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Daher dürfe das Amt die Tiere mitnehmen.

(Az: 4L1922/19.GI, 4L1940/19.GI)


Das ist eine Gefahr für den Rest der Welt (https://www.sueddeutsche.de/wissen/china-europa-afrikanische-schweinepest-wildschweine-1.4435946)...
da habe ich absolut kein Verständnis dieses Verhalten von Privatpersonen

Fassungslose Grüße
Beate