Autor Thema: Begutachtung durch den Med. Dienst  (Gelesen 40417 mal)

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Offline silberhaar

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #60 am: 02.03.26, 17:59 »


Sali Goldbach

Die Situation ist ja hier gar nicht einfach.

Wünsche dir für dein grosses Herz gute Nerven.

Grüessli
silberhaar

Offline Steinbock

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #61 am: 02.03.26, 18:24 »
Ach goldbach, gib auch auf Dich acht....

Und suche schnellstens eine Pflegedienst
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline goldbach

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #62 am: 23.04.26, 09:51 »
So - nun liegt das Gutachten des MD vor.
Puuhh - Pflegestufe 1   -- mit ihrem nachtarocken bei der DAK, nachdem der MD hier war, hat sie sich tatsächlich einen Bärendienst erwiesen!
Ab 06.02.2026 erhält sie monatlich € 68,xx .
Mit dem Gutachten ist sie nicht klar gekommen; sie rief mich an und meinte, sie habe 18 Seiten erhalten, die sie noch ausfüllen müsse.
Also hab ich sie besucht und die 18 Seiten durchgelesen: es ist das Gutachten!
Einspruch "werden wir" nicht erheben, aber wenn es ihr im Herbst / Winter wieder so schlecht geht, muss sie kurzfristig in eine Pflegeeinrichtung.
Das mach ich definitiv nicht mehr mit - bzw. ich besorg einen Pflegedienst in Absprache mit dem Hausarzt und dem nochmaligem MD.
Im Gutachten steht u.a. nichts von dem schweren Unfall vor 40 Jahren; seither ist sie wirklich malträtiert.
Nur die beiden KH Aufenthalte von Dez. und Febr sind aufgeführt.
Und dass sie nur alle 14 Tage zum Hausarzt und halbjährlich zum Hautarzt (schwarzer Hautkrebs) muss!
Hautarzt stimmt, aber Hausarzt mindestens 1 x wöchentlich, meistens 2x. Aber da geht sie jetzt zu Fuß hin. Oftmals fuhr sie ein ehem. Arbeitskollege.

Diese Woche meldete sie sich, dass sie immer noch kein Geld erhalten habe. Nun schickte ich ein Schreiben an die DAK.
Der MD sagte, dass sie mit dem Geld in Pflegestufe 1 nichts nachweisen müsse, wer das Geld erhalten habe.
Da bin ich ja mal gespannt!
Ab Pflegestufe 2 bekommt man auf Antrag den Entlastungsbetrag in Höhe von € 131.-- / Monat. Dafür muss aber jd einen Kurs in Sachen Pflegehilfe besucht haben.
Den hab ich vor 2 Jahren gemacht, aber mich nicht angemeldet, dass ich aktiv werden möchte.
Dies werde ich nachholen! Irgendwann bekommt sie Pflegestufe 2 und dann kann ich meine Hilfe (gegen einen Obulus) anbieten.
Außerdem wird in unserer Gemeinde eine "Nachbarschaftshilfe" gegründet - frau weiß ja nie, wo sie in Einsatz kommt.  :-X

Offline Mastreh

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #63 am: 23.04.26, 10:57 »
Goldbach hab grad deinen Beitrag gelesen und muß nochmal nachfragen. Ist es neu dass man bei Pflegestufe 1 Geld ausbezahlt bekommt? Ich meinte da bekommt man nur Haushalts- bzw. Putzhilfe.

Offline goldbach

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #64 am: 23.04.26, 11:04 »
Lt. MD kann man das Geld dann für Hilfeleistungen hernehmen, ohne dass man Belege einreichen muss.
Es bleibt spannend!
Wenn man dann auch Belege einreichen muss, dann bin ich dran!  Dann kann ich das Geld z.B. dem jungem "Rasenmäher" weiterreichen!

Offline annib1

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #65 am: 23.04.26, 13:51 »
Meine SM hat auch Pflegegrad 1 seid Jahren. Sie kann eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, was sie nicht macht, somit bekommt sie auch kein Geld.
Ich habe vorhin auch gerade eine Mail zum MD geschrieben. Das ich möchte das sie die Pflegegradstufe prüfen.

LG Anja
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Offline frankenpower41

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #66 am: 23.04.26, 15:02 »
Meine SM hat auch Pflegegrad 1 seid Jahren. Sie kann eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, was sie nicht macht, somit bekommt sie auch kein Geld.
Ich habe vorhin auch gerade eine Mail zum MD geschrieben. Das ich möchte das sie die Pflegegradstufe prüfen.

LG Anja

das würde mich jetzt auch interessieren.  Soweit ich weiß muss man da einen genehmigten Pflegedienst (auch bei Haushalt), ansonsten bekommt man das Geld nicht.
Meine SM (Grad 2) würde diese Leistungen ja zusätzlich auch bekommen .  Wenn ich das machen würde (mach ich ja) würde es kein Geld geben, nur wenn wer kommt.  Da geht auch keine Nachbarin.
Zumindest war das früher so.  Möglich dass sich das geändert hat, habe ich so aber noch nicht gehört.
Demnächst kommt wieder die Frau die kontrolliert ob Oma gut versorgt ist, kommt alle halbe Jahr, sonst gibt es kein Pflegegeld, die werde ich mal  fragen.

Offline Hamster

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #67 am: 23.04.26, 19:32 »
In Niedersachsen ist es auch über Nachbarschaftshilfe.
Die "Hilfe" muss einen "Pflegeschein" machen. geht online.

Der "Stundenlohn" muss deutlich unter Mindestlohn liegen...
< 85 % des Mindestlohn. Verwandschaftsmäßig gibt es Einschränkungen,
aber bei uns habe ich direkt bei der Pflegekasse angerufen und "blöd" nachgefragt.

Und der Entlastungsbetrag steht auch Personen mit Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.
... Fenster putzen kann man darüber auch abdecken.
Man kann es aufsparen und bis 30.6. des kommenden Jahres muss der Betrag
aufgebraucht sein, sonst verfällt er.

Allerdings gibt es im Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, sondern nur den Entlastungsbetrag
und den Anspruch aus der Pflegebox in Höhe von 40€/ Monat.

Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Steinbock

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #68 am: 01.05.26, 20:35 »
Soweit ich weiß, muss das ein offizieller Hauswirtschafts- oder Pflegedienst sein,
welcher diese Dienstleistung erbringen darf.
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