Autor Thema: Begutachtung durch den Med. Dienst  (Gelesen 43303 mal)

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Offline fanni

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #45 am: 19.04.11, 13:39 »
Hallo
ich schreib meine Antwort mal immer dazwischen in rot..........

Ich wüsste nicht, was der Hausarzt da groß rausrücken sollte/könnte.


oh ja ........er muß es verschreiben ..und dazu muß man ihn ja erst fragen, obwohl man meinen würde, er wüßte ja was man in so einem Fall alles braucht und könnte ja mal beratend zu Seite stehen ???....

Die haben doch ihre eigene Papierschlacht mit ihren Geldgebern und dem
Bürokratiewahn...........

das ist eben bei den Hilfsmitteln anders..........die gehen eben nicht auf das berühmte Budget und ich hab trotzdem den Eindruck, dass sie geizen...........




Es ist leider so, dass frau sich überall erst durchlesen und häppchenweise
die Infos zusammentragen muss.

so ist es...........aber Mann kann auch lesen ;)

Infos gibt's (für mich überraschenderweise) z.B. in der Apotheke. Die wollen
ja die Hilfsmittelchen loswerden, Infos gibt's in Sanitätshäusern, die wollen
doch Rollstühle, Inkomaterial usw. losbringen, Infos gibt's bei Sozialstationen...

Aber alles eben nur Stückchenweise. Leider :(



also wir haben wirklich viel und auch teueres Gerät bekommen (Pflegebett sowieso, aber diverse Hilfen, wie z.B. eine sog "Banane"....winen Kletterrollstuhl für die Treppe, ein Gerät für die Physiotherapie, Krankengymnastik zu Hause........neue GummiStrümpfe usw......., sehr schnell......darüber bin ich einfach nur froh über die Hilfe von der Sozialstation und auch von unserm Sanistätshaus, wir schaun schon, dass wir immer zum gleichen gehen


Herzliche Grüße von Fanni

Offline Irmgard3

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #46 am: 19.04.11, 15:53 »
habe ich noch nie gehört, "Kletterrollstuhl für die Treppe?"

Neugierig bin!
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline fanni

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #47 am: 19.04.11, 16:45 »
habe ich noch nie gehört, "Kletterrollstuhl für die Treppe?"

Neugierig bin!



guckst du hier

http://www.alber.de/produkte/treppensteiger-scalamobil.html



ist einfach zu bedienen (Wendeltreppen sind allerdings schwierig, muß man vorher mal mit einem Probegerät ausprobieren  wir haben eine Podesttreppe.........und ichbin froh drüber, dass nicht so ein Treppenlift alles verbaut.)




...............und der gleiche Hersteller macht auch Sackkarren für Handwerker :-X :-X :-X.
« Letzte Änderung: 19.04.11, 17:17 von fanni »
Herzliche Grüße von Fanni

Offline zensi

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #48 am: 19.04.11, 21:15 »
habe ich noch nie gehört, "Kletterrollstuhl für die Treppe?"

Neugierig bin!

Hatten wir auch. Ist aber gar nicht so einfach bei einer normalen Treppe in den ersten Stock , die dann auch noch etwas steiler ist.


Eine gute Hilfe war die Pflegeberatng der LKK , die sind zu uns hergefahren und hätten uns auch beim Einspruch unterstützt....

Alles Gute

Gibts sowas auch ? ??? ??? ???
Davon habe ich noch gar nichts gehört, die hätte ich nämlich dann auch mal in Anspruch genommen.

Zu uns hat damals niemand von der LKK was davon erzählt. Ich hatte mich selber mit dem Einspruch abkämpfen müssen. Lediglich unser Hausarzt hat und etwas geholfen.

Gruß Zensi
Schönen Gruß    Zensi

Offline goldbach

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #49 am: 21.02.26, 16:08 »
Am Dienstag kommt der MDK zu meiner Freundin.
Sie ist 76 J.  und  "recht wackelig" auf den Beinen; lebt alleine in einem Haus mit behindertgerechtem Bad.
Seit Mitte Dez.25  kaufe ich für sie ein, wasche/dusche sie und schau nach.
Abwaschen täglich, duschen meist jeden 2. Tag (außer die 16 unterschiedlichen Tabl. verursachen Durchfall, dann täglich 1x bis öfters)
Wäsche waschen. Täglich die Tabl. einsortieren. Mal in der Früh, mal abends. Je nachdem, wie ich abends Zeit habe.
Es gibt Tage, da fahr ich um 6 Uhr morgens zu ihr.  Einfach: 17 km.
Kostenlos aber verbindlich, sage ich immer.
Da nur sie in dem Haus lebt, ist die Wohnung quasi immer sauber. Putzen tu ich nur den Gang.
Weil ich ab März diese Zeit nicht mehr aufbringen kann, habe ich den MDK angefordert.
Ich hab mich hier durchgelesen, aber inzwischen gibt es andere Pflegestufen.

Ich habe die Patientenverfügung für sie und bin auch dabei, wenn der MDK kommt.

Frage: auf was muss ich besonders achten?
Ich möchte: dass jd kommt und sie duscht und die Tabl. herrichtet.

Einkaufen kann ich immer irgendwie "einzwicken" bzw. das macht auch eine andere Freundin.


« Letzte Änderung: 02.03.26, 13:13 von goldbach »

Offline Margret

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #50 am: 21.02.26, 16:59 »
Hallo goldbach,

Duschen und Medikamente-Richten gehört zu den klassischen Aufgaben der Pflegedienste.
Es ist auch klug, mit einem solchen Ambulanten Pflegedienst verbandelt zu sein falls mal mehr nötig ist, dann kriegen die das meist kurzfristig aufgestockt. Ich spreche aus Erfahrung...

Hat sie bereits den Fragebogen des Med.Dienstes bekommen, den man vor der Begutachtug denen ausgefüllt wieder zukommen lassen musss ?
Wenn man sich da durchgearbeitet hat, weiß man, worauf es ankommt.

Ich finde wichtig, ehrlich zu sein. Nicht maßlos übertreiben, wie schlecht sie beisammen ist, aber auch nicht behaupten, es gehe noch mehr (dazu neigen die Patienten selbst gerne).

ALLES was jemand anderes ihr an Hilfe angedeihen lässt, sollte man benennen. Also sehr wohl auch deine Einkaufsfahrten und sonstige Arbeiten. Dieser Stundenaufwand/Woche bewirkt den Grad der Pflegebedürftigkeit, also Pflegegrad und Pflegegeld. Das hat nichts damit zu tun, ob du Geld dafür bekommst oder nicht.

Viel Glück.
« Letzte Änderung: 22.02.26, 10:21 von Margret »

Offline Suri

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #51 am: 21.02.26, 17:22 »
Hallo Goldbach,
ab Pflegegrad 1 habt ihr dann auch Anspruch auf Entlastungshilfe. Die 131 € im Monat könnt ihr z.B.  für eine Putzhilfe verwenden. Da suchst du eine zugelassene Institution, die die Stunden mit der Kasse abrechnen darf (Sozialstation, Nachbarschaftshilfe....). Allerdings sind die meistens ziemlich ausgebucht, also rechtzeitig drum kümmern und auf die Warteliste setzen lassen.

Es erfordert schon ein bisschen Geduld, bis man sich einen Durchblick mit den vielen Begriffen verschafft hat.

Es gibt auch Pflegestützpunkte wo du dich beraten lassen kannst (neutral).

Viel Erfolg.

LG Susi
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Offline apis

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #52 am: 21.02.26, 17:31 »
Auf jeden Fall würde ich vorher (jetzt eben ganz kurzfristig!) Kontakt zu einem Pflegedienst aufnehmen. Die können wichtige Fakten benennen und beraten welcher Pflegegrad möglich ist.
Da häufiger Hilfe bei der Körperpflege nötig ist wird, wenn du keine Zeit mehr hast, jemand einspringen müssen. Dafür sind Pflegedienste prädestiniert.

Offline Margret

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #53 am: 21.02.26, 19:28 »
@ Suri:
wenn ichs recht weiß, gibt es (zumindest in Baden-Württemberg !!!) seit ca. einem Jahr (Anfang 2025 ?) eine Erleichterung zur Verwendung des sog. Entlastungsbetrages. Nennt sich Änderung der Unterstützungsangebote-VO, was BaWÜ gemacht hat.
Man darf ihn nun auch niederschwelliger verwenden, also nicht nur für zertifizierte zugelassene Einrichtungen wie früher.
Nun ist Verwendung auch für ehrenamtliche Helfer wie die Bekannte, die Nachbarin usw. möglich.

Ich weiß aber nicht, wie es sich damit in anderen Bundesländern verhält. Also z.B. in Bayern bei goldbach.

Offline hosta

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #54 am: 21.02.26, 20:16 »
Wir hatten den Pflegedienst mit dabei wie der MDK da war.
Herzlichst hosta

Offline Hamster

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #55 am: 21.02.26, 21:18 »

Wichtig bei einer Erstbegutachtung sämtliche Diagnosen,
die in schriftlicher Form vorliegen griffbereit zu haben.

In Niedersachsen ist eine Verwendung des Entlastungsbetrages  für Nachbarschaftshilfe auch zulässig,
allerdings muss der "Std.lohn" deutlich unter! Mindestlohn liegen.

Der Entlastungsbetrag kann auch für Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Pro Monat stehen dem Pflegebedürftigen 131 € zu, die werden nicht ausgezahlt.
Können aber angespart werden. Beträge die bis zum 31.12. des laufenden Jahres
nicht abgerufen wurden, dürfen bis 30.6. des Folgejahres genutzt werden.
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline Hamster

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #56 am: 24.02.26, 22:21 »

Hallo Goldbach,
wie ist die Begutachtung gelaufen?
Liebe Grüße
sagt der Hamster

Offline martina-s

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #57 am: 25.02.26, 07:20 »
Hallo, ich hoffe doch, alles ist gut gelaufen?


Ich war damals sehr positiv überrascht, nachdem was ich alles bis dahin gelesen hatte.

Und wir hatten null Diagnosen oder sonst was bei meiner SM. Die ging nämlich nie zum Arzt. Bekam keine Medikamente

Die Frau vom MDK hat Oma sogar noch pflegebedürftiger gesehen wie ich selber.

Wir hatten auch nie Pflegedienst und Putzhilfe hatten wir auch nie beantragt. Das hätte unsere Oma (also der spezielle Fall) nur durcheinander gebracht. Bei uns war schon der Einzug von unserer ST schlimm genug weil diese zwei Jungs mitbrachte. Und all die vielen Menschen dauerhaft hier, das verwirrte sie.

Allen Pflegenden und fürsorglichen Leuten die älteren Menschen zur Seite stehen wünsche ich gute Nerven, nette und verstehende Menschen um sich herum und dankbare Patienten.
Liebe Grüße
Martina

Offline goldbach

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #58 am: 02.03.26, 12:58 »
Hallo Goldbach,
wie ist die Begutachtung gelaufen?

Die Dame war 1,5 Std da und hat alles der Reihe nach abgefragt und notiert. Sie war zuvorkommend und freundlich.
Für meine Freundin sind einige Krankheiten etc. so selbstverständlich, dass sie gar nicht dran dachte, diese zu bestätigen.
z.B. Frage der Dame: haben sie Hilfsmittel wie Schuheinlagen. Antwort: ja. Ich dann - Du hast einen Schuh höher, weil dein li. Bein um 2 cm kürzer ist.
Und am anderen Bein hast Du ein künstliches Knie.
Antwort von meiner Freundin zu der Dame: aber das weiß doch alles die Krankenkasse.  ???
Es wurde noch Küche und Bad angesehen.
Freundin musste Bewegungen mit den Beinen und den Armen machen und die Arme hoch heben (geht nur bis zur Brust).
Die Dame vom MD sagte dann, dass sie den Bericht an die KK abschickt - es kann aber der Antwortbrief von de KK bis zu 5 Wochen dauern.
Letzte Woche war ich noch 2 x bei ihr und hab sie abgeduscht, das Bett bezogen und die Wäsche zum waschen mitgenommen.
Entweder fahr ich heute abend zu ihr oder morgen.

ABER: weil meine Freundin den Besuch des MD nicht abwarten konnte, hat sie ein paar Tage vorher mit der KK telefoniert und gesagt, dass sie eine Pflegestufe beantragen will.
Daraufhin schickt die KK mehrere Blätter zum ausfüllen.  Ich sagte ihr noch am selben Tag, als der MD da war, sie soll nichts ausfüllen, weil der MD vor Ort war und sich alles überschnitten hat.
Das leuchtete ihr ein - ich sagte ihr, sie solle nichts abgeben oder abschicken!
Am Donnerstag hat bei ihr die KK angerufen, dass sie Pflegestufe 1 erhalte.
Da meinte ich, das kann gar nicht sein, der MD war erst am Dienstag vor Ort und man erhält die Zusage per Post.
 
Alles sehr suspekt!

Gestern kommt eine Nachricht per WA, dass sie die Formulare am Samstag zur Post gegeben hat!!
Ich war sprachlos - es war anders ausgemacht.
Ich hoffe, dass sie sich keinen Bärendienst erwiesen hat.

Ich warte ab, was kommt. 
 
« Letzte Änderung: 02.03.26, 13:12 von goldbach »

Offline Tilly

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #59 am: 02.03.26, 15:54 »
Oh Goldbach, da machst du aber was mit.
Alles Gute für dich und gute Nerven.
Viele Grüße

Tilly