Autor Thema: Begutachtung durch den Med. Dienst  (Gelesen 41623 mal)

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Offline Marina

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #15 am: 28.05.08, 10:55 »
Und auf alle Fälle den Hausarzt aktivieren.
Der hat bei uns Pflegestufe 2 bewirkt, obwohl MDK zuerst die
Pflegestufe total abgelehnt hat.

Gruß
Marina

Offline Doro

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #16 am: 28.05.08, 11:50 »
Danke für euren schnellen Antworten!
Zumindest darf SV sich das Pflegebett ohne Kosten behalten, das ist genehmigt. :)
Ich laß mir den Bericht des MDK schicken und dann schauen wie es am besten weitergeht.

Ärger mich richtig, inzwischen ist nämlich SM auch wieder im KH. :-\ :-\
Es grüßt Doro

,,Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling. ,,Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man haben".

Offline Ingrid2

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #17 am: 28.05.08, 16:25 »
Der Bericht des MDK ist superwichtig. Da ist nämlich genau aufgelistet, was wie beurteilt wird. Auch der angesetzte Zeitaufwand. Anhand des Gutachtens sieht man dann auch, wo "es klemmt" und wo man den Widerspruch aufhängt.

gruß Ingrid

Offline pauline971

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #18 am: 29.05.08, 13:15 »
Hallo bei meinen Eltern wurde auch Widerspruch eingelegt. Uns hat der ambulante Pflegedienst geholfen, der auch immer zu den beiden kommt, und beim Baden, Waschen, Anziehen usw. hilft. Diakonie oder ähnliche Einrichtungen kennen sich da sehr gut aus. Auf JEDEN Fall Widerspruch einlegen. Ich hab heut meinen Einkommensteuerbescheid bekommen. Denke mich haut es auf den A....!!! Halb so viel zurück wie im letzten Jahr. Hab sofort Widerspruch eingelegt. Die haben einfach einiges rausgestrichen, obwohl sich da gesetzlich nichts geändert hat? Also immer Widerspruch einlegen. Ich glaube auch, die Behörden legen es oft drauf an. und wer sich nicht rührt hat eben Pech nach deren Meinung.
Pauline
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich hart erarbeiten

Offline Beate Mahr

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #19 am: 19.09.09, 10:48 »
Hallo

ich hab hier grad eine tolle Aufstellung zu den Pflegestufen gefunden

Außerdem den Barthel-Index
Das ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung (Assessment)
grundlegender Alltagsfunktionen (vgl. ADL-Score) - vor allem in der Geriatrie.

Der Aussagewert des Barthel-Index ist beschränkt.
So gibt ein Score-Wert von 100 Punkten lediglich an, dass ein Patient in der Lage ist,
alle im Score aufgeführten Aktivitäten durchzuführen.
Daraus ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig, dass der Patient in der Lage ist,
sein Leben selbständig und eigenverantwortlich zu führen.
 Komplexe Tätigkeiten wie Einkaufen, Haushaltsführung, Behördengänge
werden vom Barthel-Index nicht erfasst.


Gruß
Beate
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entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Vöglein

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #20 am: 04.01.10, 13:30 »
Hallo,

wir werden für meinen SV auch die Pflegestufe beantragen.

Wir lange wird es dauern bis ein Arzt kommt ? Wie ist eure
Erfahrung ?
Liebe Grüße Andrea Maria

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Offline Doro

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #21 am: 04.01.10, 14:42 »
Bei uns immer ca. 6 Wochen! :o
Es grüßt Doro

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Offline Tina

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #22 am: 04.01.10, 15:27 »
Hallo Andrea,
meines Wissens spielt es keine Rolle, bis wann der Arzt kommt. Entscheidend ist das Antragsdatum, ab dann wird gezahlt - oder auch nicht, bei keiner Einstufung -.
So ist es bei uns gewesen, also möglichst sofort den Antrag stellen, um den Anspruch zu haben.
LG
Tina
LG
Tina

Offline reserl

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #23 am: 04.01.10, 16:13 »
Hallo Andrea,

stell den Antrag möglichst sofort.
Wie Tina geschrieben hat, wird bei einer Einstufung in eine Pflegestufe nachträglich ab Antragsdatum gezahlt.

Bei uns zog sich das jeweils über zwei Monate.
Meine Schwiegereltern waren beide zum Zeitpunkt der Einstufung bereits verstorben. :-[ :'(

Bei meinem Schwiegervater waren dann die Aufzeichnungen des ambulanten Pflegedienstes sehr hilfreich, um auch im Nachhinein belegen zu können, wieviel Pflegeaufwand nötig war.
lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Mucki

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #24 am: 04.01.10, 16:21 »
Hallo,
nach der ampution seienes Beines war mein Vater sehr eingeschränkt und mußte gepflegt werden was meein Mutter übernahm und der pflegedinst half bei den anträgen und als dann 3 monate später jemand zur begutachtung kamm war mein vater wieder einigermasen fitt,und somit wurde der antrag abgelehnt auch die Pfleg die er die ersten 2 Monate vom pflegedinst erhalten ahtte mußte er nun selber targen,da nichts mehr zu shen war die ärzlichen berichtehalfen nix und dem Pflegedinst wurde unterstellt zu viel gemacht zu ahben aus geld gier war ein guter pflegedinst sehr gewissenhaft.
Mein Vater hat dann geklagt weil er eien rechtschutzversicherung hatte und sie bezahlten eien teil aber er blib auf 3000 Euro sitzen was mit der kleein rente nicht einfach war zu bezahlen.
Darum rate ich jeden zur vorsicht und mitrauen .

LG Mucki

Offline sandra

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #25 am: 04.01.10, 16:26 »
Meines Wissens nach muss der MDK nun spätestens 5 Wochen nach Antrgstellung zur Begutachtung kommen.
lg Sandra

Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.

Mucki

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #26 am: 04.01.10, 16:28 »
Des wär wirklich einen bereicherung.
Und sehr wünschens wert.
LG Mucki

Offline Vöglein

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #27 am: 04.01.10, 16:54 »

Bei meinem Schwiegervater waren dann die Aufzeichnungen des ambulanten Pflegedienstes sehr hilfreich, um auch im Nachhinein belegen zu können, wieviel Pflegeaufwand nötig war.

Danke für eure Antworten,

das würde bedeuten ich kann den Pflegedienst auf alle Fälle schon in Anspruch nehmen ?

Wenn gegen eine Pflegestufe entschieden wird, darf ich es eben nur selber tragen ?
Liebe Grüße Andrea Maria

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Offline sandra

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #28 am: 04.01.10, 17:01 »
Du kannst dir IMMER einen Pflegedienst nehmen, nur musst du den im Fall des Falles eben selbst bezahlen (bzw. nicht du, sondern der, der gepflegt wird).
Die sind dir auf jeden Fall auch beim Ausfüllen des Antrages behiflich.
Und wenn du das selbst machst, bitte ALLES reinschreiben, hab meiner mutter erst jetzt wegen Oma geholfen, die hätt glatt die Hälfte nicht angekreuzt. Aber "gelegentlich" wäre auch 2x monatlich, nur wenns eben nicht angekreuzt ist, wird auch nicht gezählt!!!
lg Sandra

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Mucki

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #29 am: 04.01.10, 17:42 »

Bei meinem Schwiegervater waren dann die Aufzeichnungen des ambulanten Pflegedienstes sehr hilfreich, um auch im Nachhinein belegen zu können, wieviel Pflegeaufwand nötig war.

Danke für eure Antworten,

das würde bedeuten ich kann den Pflegedienst auf alle Fälle schon in Anspruch nehmen ?

Wenn gegen eine Pflegestufe entschieden wird, darf ich es eben nur selber tragen ?




Genau so ist es.
LG Mucki