Autor Thema: Betriebskontrollen  (Gelesen 4370 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katharina Schauer

  • Gast
Betriebskontrollen
« am: 05.09.04, 12:05 »
Sehr geehrte Herren der Berufsgenossenschaft!

Ich habe eine Frage zu den Betriebskontrollen.
In welchem Abstand werden diese Kontrollen durchgeführt? Mit welchen Sanktionen muß man rechnen, wenn es größere Beanstandungen gibt?  

Danke für Ihre Antwort.
Katharina Schauer

Offline martina-s

  • Landkreis Weilheim Obb.
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 6086
  • Geschlecht: Weiblich
  • Es lebt sich leichter mit der Wahrheit :)
Re:Betriebskontrollen
« Antwort #1 am: 05.09.04, 13:59 »
Als Anregung hätte ich, dass man Landwirte auch bei Baumaßnahmen berät. Und zwar dann, bevor man einen Neubau beginnt und auch in der Bauphase.
Wir zum Beispiel hätten im Melkstand mit Sicherheit einen anderen Treppenaufgang gewählt, als den, den wir jetzt haben und der sich doch sehr abläuft.
Liebe Grüße
Martina

Offline martina-s

  • Landkreis Weilheim Obb.
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 6086
  • Geschlecht: Weiblich
  • Es lebt sich leichter mit der Wahrheit :)
Re:Betriebskontrollen
« Antwort #2 am: 05.09.04, 14:02 »
Dann hätte ich noch eine Frage zur Heimlehre im Ausbildungsberuf (ländliche) Hauswirtschaft.
Ich beschäftige seit 1. Sept. meine Tochter in dieser Phase.
Wo muß man sich melden um dafür eine Betriebskontrolle zu bekommen und auf welche Dinge wird geachtet.
Auf welche Bereiche muß ich achten, dass da alles ohne größere Beanstandungen abläuft?
Liebe Grüße
Martina

Offline BG

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 22
  • Ich liebe dieses Forum!
Re:Betriebskontrollen
« Antwort #3 am: 10.09.04, 16:09 »

Dann hätte ich noch eine Frage zur Heimlehre im Ausbildungsberuf (ländliche) Hauswirtschaft.
Ich beschäftige seit 1. Sept. meine Tochter in dieser Phase.
Wo muß man sich melden um dafür eine Betriebskontrolle zu bekommen und auf welche Dinge wird geachtet.
Auf welche Bereiche muß ich achten, dass da alles ohne größere Beanstandungen abläuft?


Hallo Martina,

für eine Heimlehre braucht man eine Anerkennung als Ausbildungsbetrieb. Die gibt es über das zuständige Landwirtschaftsamt. Diese Ämter beauftragen die zuständige LBG mit einer Besichtigung vor Ort. Passt alles, so wird eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" seitens der LBG ausgestellt und das Amt spricht die Anerkennung aus. Beratungen zu diesem Thema gibt die zuständige LBG auch vor Ort.

Ich hoffe dies hilft dir weiter.

Gruß

LBG
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

http://www.fob.lsv.de
http://www.landshut.lsv.de

Offline BG

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 22
  • Ich liebe dieses Forum!
Re:Betriebskontrollen
« Antwort #4 am: 10.09.04, 16:45 »

Sehr geehrte Herren der Berufsgenossenschaft!

Ich habe eine Frage zu den Betriebskontrollen.
In welchem Abstand werden diese Kontrollen durchgeführt? Mit welchen Sanktionen muß man rechnen, wenn es größere Beanstandungen gibt?  

Danke für Ihre Antwort.
Katharina Schauer


Hallo Katharina,

bei den Betriebskontrollen versuchen alle LBGen die Beratung, nicht die Sanktionen in den Vordergrund zu stellen. Der Zyklus der Besichtigungen ist bei den einzelnen LBGen unterschiedlich. In der Regel werden die Besichtigungen in Abhängigkeit vom Unfallgeschehen durchgeführt. Im Bereich Franken und Oberbayern werden größere Betriebe in der Regel alle 4 Jahre besucht. In der Zukunft in Abhängigkeit vom Unfallgeschehen.

Nur mal als Beispiel, bei ca. 50.000 Betriebsbesuchen im Jahr in Bayern werden keine hundert Geldbußen vergeben. Uns wäre es am liebsten es gäbe gar keine Geldbußen, aber im richtigen Leben läuft nicht immer alles so wie man will.

Gruß

Reinhold, LBG
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

http://www.fob.lsv.de
http://www.landshut.lsv.de