Schöffen werden bundesweit gesucht. Das ist immer einheitlich.
Entweder wirst Du vorgeschlagen oder bewirbst Dich selber. Ich werde wohl noch eine Periode machen, ich finde es total interessant.
Meine Ladungen (bin am Landgericht) kommen meistens 2-3 Monate im vor raus. Im Dezember bekommt man eine Terminliste mit (bei mir) ca. 15 Verhandlungstagen. Diese Tage muss man sich freihalten, weil man an denen geladen werden kann.
Ich hatte jetzt 3 Ladungen innerhalb von 2 Wochen, von denen ich 2 absagen musste. Die erste war eine Verhandlung mit 2 Tagen, der Folgetermin war aber in der Woche, wo wir im Urlaub waren. Also absagen. Geht nur, wenn man gebucht hat. Absagen wegen zu viel Arbeit geht nicht.
Eine weitere Ladung musste ich absagen, weil sich der Folgetermin mit einem anderen Termin überschnitten hat, wo ich geladen bin und zugesagt hatte. Schade.
So hab ich nur einen Termin in einer kleinen Strafkammer. Das sind meistens Berufungssachen aus den Amtsgerichten, wo es darum geht, dass verhängte Strafen (meistens Drogenbesitz) auf Bewährung umgestellt werden.
Die großen Kammern, da geht es um die richtig interessanten Fälle. Ich hatte ein langwieriges Betrugsverfahren, was wirklich Zeit gekostet hat, aber auch schon Körperverletzung, räubererische Erpressung usw.
Einen Mitschöffen hatte ich in einem Fall, der beklagte sich, weil er eine Ladung über 2 Jahre bekommen hat mit Termine im 2 Wochenabstand. Was das wohl für eine Sache sei? Das war eines der großen Volkswagen-Verfahrens. Ich war heilfroh, dass der Kelch an mir vorübergegangen war. Wirtschaftsfälle sind sooo langweilig.
Die meisten Verhandlungen beginnen bei uns um 9 Uhr. Je nach 1,5 - 2 Stunden Verfahren ist dann eine Pause. Mal länger, mal kürzer. Die längste Verhandlung, die ich mal hatte, ging bis 16.30 Uhr. Meistens sind wir spätestens 15 Uhr durch.
Einmal hatte ich 2 Verhandlungen an einem Tag in einer kleinen Strafkammer. Fall 1 morgens um 9 Uhr. Der Angeklagte (der in die Berufung gegangen war) kam nicht und war durch seinen Anwalt auch nicht zu erreichen. Also Berufung abgelehnt und Verhandlung geschlossen. Der 2. Fall war dann auf 13 Uhr angesetzt. Bis dahin hatten wir 2 Schöffinnen dann Leerlauf und sind erst mal brunchen und shoppen gegangen.
Die Aufwandsentschädigung wird nach Anwesenheit berechnet. Also ab 8.30 Uhr (man sollte immer etwas früher da sein) bis Verhandlungsende. Dazu kommt dann noch die Fahrtzeit und die Fahrtkostenerstattung.
Schlecht geschlafen hab ich wegen der Verhandlungen noch nicht. Ich fahre mit der Bahn, da hab ich morgens genügend Zeit vom Bahnhof zum Gericht zu kommen. Spaziergang von knapp 2 km macht den Kopf frei. Die Bahnfahrt kann ich nutzen, an Folgeterminen meine Notizen noch mal durchzugehen. Das finde ich für mich praktisch, ich komme morgens einfach entspannter an und habe den Kopf frei. Darauf hat ein Angeklagter auch ein Recht, finde ich.
Und die Bahnfahrt zurück entspannt mich dann auch wieder. Da kann ich in Gedanken den Fall noch mal durchgehen oder einfach lesen, aus dem Fenster schauen oder so runterkommen.
Bislang hatte ich erst einen Fall, der mich wirklich mitgekommen hat. Das war ein versuchter Mord, an einer jungen Frau, wir hatten aber "nur" darüber zu entscheiden, dass der Angeklagte lebenslang in die Psychatrie kommt. Und genau an dem Tag war ich mal mit dem Auto gefahren und musste mich anschließend auf den Verkehr konzentrieren. Da war ich fertig, als ich zu Hause war. Das ging den Hauptrichtern aber ähnlich.
Du weißt halt nie, was auf Dich zu kommt. Manche Richter mögen es, wenn auch die Schöffen in der Verhandlung Fragen stellen und manche mögen eher ruhige Schöffen. Das hat man ruckzuck raus. Und jeder Fall wird vor dem Urteil ordentlich diskutiert und die Richter müssen Dich nach Deiner Meinung und Einschätzung fragen.