Hallo Chris
1 Wenn ich 40 bin ist mein ältestes Kind 13, wie soll ich da wissen ob er in Zukunft den Betrieb übernehmen will ? Warum sollte ich nicht mit 40 Jahren einen neuen Stall bauen , immerhin bleiben mir noch 25 (27) Jahre dessen Vorteile zu nutzen ?
2 Was ist wenn der Betrieb tatsächlich erst an den Enkel übergeben werden soll ?
3 LW sind viel zu unterschiedlich als das man sie in eine Form pressen könnte oder sollte.
Und ehrlich wer sich mit 40 oder 50 Jahren noch von seinen Eltern "schikanieren" lässt dem helfen auch keine Gesetze.
1 Klar, das wäre ja auch sinnvoll, in diesem Alter den Betrieb noch zu "gestalten" anstatt ihn nur so laufen lassen. Wenn du 40 bist, ist Euer Ältestes 13, Wenn du 60 bist, 33. - Ich mein, jetzt kanns du es noch nicht wissen, aber wenn Euer ältestes Kind mal 20 ist, dann merkt man ja, ob 's ein Bauer wird, oder nicht, und dann seid Ihr 47 ...noch viel zu jung zum Aufhören. Ihr könntet aber gemeinsam mit dem Sohn die Weichen so stellen, dass er später einsteigen kann,
und das auch für ihn verbindlich machen. Und Ihr könnt euch auch schon rechtzeitig einigen, wie ihr das mit den anderen Kindern machen wollt. --- So fände ich das OK, und soooo bräuchte es tatsächlich keine gesetzliche Regelung geben.
ABER ich glaube, Chris meint was anderes:
Mal angenommen, ihr würdet euerem ältesten Kind immer sagen "du bekommst mal den Hof" und euer ältestes Kind glaubt das, und es richtet sein Leben (beruflich, finanziell und privat - z.B. Partnerwahl) völlig nach den Notwendigkeiten des Betriebes aus.
Dann ist es irgendwann 33, hat evtl. eine eigene Familie, eine Frau, die sich auch gerne in den Hof mit einbringen würde, und dann fragt Euer Kind mal nach, wie und wann das mit der Übergabe nun vonstatten gehen soll, denn Euer Kind möchte vielleicht Geld in den Betrieb investieren, den Betrieb umstrukturieren, modernisieren, oder was auch immer .....und Ihr seid dann 60, und Ihr sagt dann: "Nö, wir machen weiter solange wir Kraft haben. Wir sind noch zu fit um aufzuhören. Wir wollen auch weiterhin auf unserem Hof das Sagen haben."
Vielleicht überlegt Ihr auch darüberhinaus:
"...und dann werden wir den Betrieb wahrscheinlich auflösen, damit wir den anderen Kindern möglichst steuergünstig ein paar Äcker und Bauplätze überschreiben können, weil die ja, als sie noch als Kinder auf dem Hof lebten, auch immer auf dem Hof mitgeholfen haben..."
Meine SM war über 70, als sie letztere Überlegung anstellte.
Ich versuche mal, es zu verstehen:
Da lebt man wieder mehr in der Vergangenheit. Mit 70 sieht man die Dinge anders, als mit 40, und man hat auch ganz andere Bedürfnisse. Mit 70 will man nichts mehr "bewegen" oder verändern, da will man von Kindern und Enkelkinder besucht werden, dass alle schön nett sind, Familienfrieden. Da stört so 'n mürrischer, abgearbeiteter Sohn, der mit seinen ollen Stallschuhen reinlatscht, wenn die Tochter grad' so nett zum Kaffee da ist, der es immer eilig hat, der nicht mal fragt was man davon hält dass er einen größeren Schlepper kauft, und der jetzt auchnoch den Hof will
auch du liebe Zeit ! Dann macht der ja nur noch was er will, und die Geschwister fühlen sich jetzt schon nicht mehr so wohl ihrem Elternhaus, weil sich schon so viel verändert hat, ...ei, die haben gesagt, dann kommen sie ned mehr, wenn der XY den Hof hat, denn dann fühlen die sich da wie das fünfte Rad am Wagen.
Nein, nein. Als Alter Mensch will man seinen Lebensabend in Ruhe und Frieden verleben. Aber soooo einem Grobian den Hof übergeben, nee, da wird einem ja Angst und Bange. Es soll alles so bleiben, wie es ist!
2 In manchen Fällen fände ich es gar nicht so schlecht, den Betrieb - in Absprache mit den Kindern, erst einem Enkel zu übergeben.
Aber
3 Die Betiebe sind wirklich so unterschiedich, dass man keine Lösung finden kann, die für alle gut ist. Aber ich fände es schon gut, wenn es eine gesetzliche Regelung für die wenigen "schwarzen Schafe" gäbe, siehe Punkt
44 Wer sich mit 40 (oder 50
) noch schickanieren lässt, ist selber schuld?....
Was willst du denn machen, wenn du dich im guten Glauben nur für den Betrieb "aufgeopfert" hast, und es versäumt hast, dich finanziell und jobmäßig vom Betrieb der Eltern unabhängig zu machen? Dann hast du schlechte Karten... Und dann hast du auch eine schlechte Verhandlungsposition, wenn 's um Sachen wie Übergabe u.s.w. geht.
Für diese Fälle müsste es meiner Meinung nach eine gesetzliche Regelung geben.
Ich versuche mal einen Vorschlag zu machen:
"Wenn ein Abkömmling fast ausschließlich auf dem elterlichen Betrieb gearbeitet hat, und wenn die Eltern regelmäßige Lohnzahlungen oder vergleichbare Zuwendungen nicht nachweisen können, und wenn der Sohn/die Tochter das 35ste Lebensjahr vollendet und mindestens 15 Jahre auf dem elterlichen Betrieb gearbeitet hat, dann ist von den Eltern für diese Leistung ein finanzieller oder vermögenswirksamer Ausgleich an den Abkömmling zu leisten, der bei einer eventuellen Betriebsüberschreibung zu Gunsten der Übergeber angerechnet werden kann. Wird dieser Ausgleich nicht geleistet, zeitlich verschoben, oder mit Auflagen und Bedingungen an den Abkömmling verknüpft, dann ist der Betrieb wie im Falle von dessen Übertragung ins Privatvermögen zu versteuern."