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Rechtliche Konsequenzen bei Molkereiblockaden?
Beate Mahr:
Hallo Herbert
sir traun sich doch >:( >:( :'( :'(
Boykott der Milchbauern spitzt sich zu
Polizisten räumten Straßensperren.
Eine blockierte Molkerei in Mecklenburg erstattete Anzeige gegen Milchbauern.
Sie wirft den Bauern Nötigung und schwere Eingriffe in den Straßenverkehr vor,
wie die Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte.
Ärger droht den Milchbauern auch mit dem Bundeskartellamt.
Es prüft, ob der Boykottaufruf rechtswidrig ist.
«Wir prüfen gerade, ob der Aufruf des Bundesverbands der Milchviehhalter
zum Lieferstopp als Boykottaufruf zu werten ist»,
sagte Behördensprecherin Silke Kaul dem Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag).
Das sei nach Paragraf 21 des Wettbewerbsgesetzes rechtswidrig.
Sollte sich der Verdacht bestätigen,
drohten dem Verband Bußgelder in Millionenhöhe, schreibt die Zeitung.
Gruß
Beate
Mirjam:
Beathe ???, sie traun sich doch - wer ist denn der frohen Hoffnung, dass sie nach deutschem Recht durchgehen lassen können?
Was wäre wenn den Verbraucher die Mehlpreise zu hoch werden und sie blockieren einfach mal die Baywa und andere Mühlen, so dass die Landwirte nicht anliefern können ???
Mirjam
Beate Mahr:
Hallo Mirjam :-*
ähm ... Herbert hat gesagt, dass sie sich nicht trauen würden :-\
Ich hab nur geschrieben, dass sie sich doch trauen >:(
War ja wohl zu erwarten ... bin nur mal gespannt was dabei rauskommt
Liebe Grüße
Beate
eifelrosi:
Hallo,
ich denke mal, wegen dieser rechtlichen Konsequenzen hat sich der Bauernverband auch zuerst zurückgehalten, weil er das eigentlich gar nicht gutheißen darf.
In unserem Kreis ist bereits vorigen Dienstag ein Schreiben vom Vorstand an alle Mitglieder gefaxt worden, wo es allen freigestellt worden ist, sich zu beteiligen, dass sich aber jeder selber über die wirtschaftlichen Schäden seines eigenen Betriebes und die der Molkereien (die in unserer Region fast alle genossenschaftlich sind), vor allem bei länger anhaltendem Boxkott im Klaren sein sollte.
Viele Grüße
Roswitha
Mirjam:
Hallo,
@ Beathe, sorry ;).
Ich glaub nur nicht, dass die Milchhandelspartner nach den ersten Ankündigungen eines Milchstreiks vom letzten Jahr? in der Zeit ihre Rechtsanwälte in Urlaub geschickt haben/hatten. Was das Bundeskartellamt betrifft werden diese wohl Hinweise / Anzeigen bekommen haben und diese im normalen Prozedere verfolgen müssen.
Ich habe allein aus der Forenswelt noch dieses Urteil im Kopf, in dem es auch zum Aufruf zur Betriebsstörung einer Firma ging.: Das allein schon der Seiten-Betreiber für Schäden haftet, die durch einen Aufruf / Forensbeitrag auf seiner Seite entstanden sind:
http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Heise-haftet-auch-ohne-Kenntnis-fuer-Forenbeitraege--/meldung/66982
Gruß Mirjam
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