Autor Thema: DEULA - wer trägt die Kosten  (Gelesen 9023 mal)

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Offline Beate MahrTopic starter

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DEULA - wer trägt die Kosten
« am: 04.10.14, 09:12 »
Hallo

es könnte doch so einfach sein ... wenn die Bundesländer sich einig wären

Suse macht eine Ausbildung zur Landwirtin ... in Bayern ...
der Gastantrag für den Schulbesuch in Hessen ( 12 km von hier)
wurde von Bayern und Hessen genehmigt - so weit so gut ...

Jetzt soll sie zum DEULA Lehrgang - auch gut ... oder auch nicht
Sie hat Post, dass Hessen den Kurs nicht bezahlt - weil AB in Bayern  :( :( :( :(

Der Ausbilder übernimmt die Kosten nicht - sie soll selbst zahlen !!!!

Meine Idee - sie soll der zuständigen Schule (in Bayern) die Rechnung schicken

Was meint ihr ???

Genau so ein Unding: Schule in Hessen - Prüfung in Bayern

Es nervt gewaltig ...

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline martina

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #1 am: 04.10.14, 09:27 »
Beate, DEULA ist doch eh mit Internatsunterbringung, kann sie den Lehrgang nicht in Bayern machen?


Ich war auch in Westfalen auf einem Lehrbetrieb mit Berufsschule in Niedersachsen, weil die besser mit Öffis zu erreichen war.
Überbetriebliche Schulungen und Prüfung waren auch in Westfalen, ist allerdings schon wieder 25 Jahre her, also anno Tobak.

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #2 am: 04.10.14, 13:14 »
Hallo

das wäre natürlich auch ein Idee ...
wobei das dann wieder mit den Schulzeiten nicht passt

Kosten
Lehrgang - 400 €
Unterkunft/Verpflegung - 180 €
macht 580 €

Zuschuß
Land Hessen - 400 €
Gutschein SVLFG - 30 €
Stiftung - 31 €

Eigenanteil 119 €

Felix hat - als er in Bayern war - ca. 180 € vom Betrieb bezahlt bekommen
als er zum Kurs in Triesdorf war.
Also hat doch der Kurs in Bayern auch einen Zuschuß vom Land bekommen
weil die sicher das gleiche Kosten

Problem an der Sache ... Ämter sind langsam  :-X ... und der Kurs ist in 3 Wochen

Ich denke ich werde Ochsenfurt anschreiben ...
sollen die sich das Geld von Hessen holen ...

Oder noch jemand eine Idee ???

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Petra2

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #3 am: 04.10.14, 15:27 »
Hallo,

was ich jetzt nicht verstehe, muss denn in Bayern kein
Anteil vom Ausbildungsbetrieb gezahlt werden?
In NRW zahlt der Betrieb in 2014 für den 14tägigen Kurs
300 € an die Deula.
Weiß leider nicht genau, wie hoch der Eigenanteil Azubi dann noch ist.

LG
Petra2
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #4 am: 06.10.14, 11:17 »
Hallo

der Ausbildungsberater aus Bayern (Unterfranken) sagt,
dass Bayern die Kosten definitiv nicht übernimmt

Aber Hessen und Bayern haben ein *bilinguales Vereinbarung*
wegen der gegenseitigen Beschulung bei *geringer Schülerzahlen*... oder so ähnlich

Also weder ich mal das Kultusministerium anschreiben ...
und den Landesbetrieb Hessen ... hab ja grad sonst nichts zu tun  8)

Es nervt ...

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline freilandrose

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #5 am: 06.10.14, 16:53 »
Hallo

der Ausbildungsberater aus Bayern (Unterfranken) sagt,
dass Bayern die Kosten definitiv nicht übernimmt

Aber Hessen und Bayern haben ein *bilinguales Vereinbarung*
wegen der gegenseitigen Beschulung bei *geringer Schülerzahlen*... oder so ähnlich

Also weder ich mal das Kultusministerium anschreiben ...
und den Landesbetrieb Hessen ... hab ja grad sonst nichts zu tun  8)

Es nervt ...

Gruß
Beate
Hallo Beate, frag doch hier mal nach: http://www.deula.de/kirchheimteck/start.html  oder darf da Felix nicht hin, weil es vielleicht ausserhalb von seinem Lehrbetrieb liegt?
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #6 am: 06.10.14, 18:03 »
Hallo

ähm ... also ich hätte diesen Zauber nicht erwartet ...

Bei Felix wurden die Kosten vom Betrieb übernommen ... gut er ging in Straubing zur Schule
da haben wir auch einen Gastantrag gestellt ... da ging es nur um einen anderen Regierungsbezirk

Bei Suse ist es länderübergreifend ... und es gibt eine Vereinbarung ...

Der Witz ... heute kam eine Einladung zu einem Kurs in Schwarzach für das 1. Betriebliche Jahr
sie geht in Hessen in´s 2 Schuljahr ...

Hab jetzt erst mal Briefe an´s Kultusministerium geschrieben ...

Gruß
Beate
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Offline Agrele

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #7 am: 06.10.14, 19:49 »



Beate
Was für ein Kurs ist das in Schwarzach ;) ;)
neugierigbin
Agrele

Offline annelie

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #8 am: 06.10.14, 21:03 »
Hat Suse Lehrzeitverkürzung?  Ist ja nicht ihre erste Ausbildung. Die Kurse wird sie wohl alle nachweisen müssen.....
Unser Sohn war auch in verschiedenen Regierungsbezirken in Berufsschule und Ausbildung und es war echt oft ein Jonglieren mit den Terminen.... ich fands ziemlich anstrengend.
Vergangenheit ist Geschichte,
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und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #9 am: 06.10.14, 21:11 »
Hallo

und wisst ihr was der Oberhammer ist ???

Der Vorgänger von Suse macht sein 3. Jahr in Hessen
müßte auf die gleiche Schule wie sie ... hätte dann aber wieder Schwein
Also hat er einen Gastantrag in Bayern gestellt  ::) ::) ::) ::) ::) ::)
an der Schule auf die Suse müßte ...

Ich fass es nicht ... spinnen die total ???  ???  ???  ???  ???  ???  ???  ???

Morgen telefoniert Suse mit ihm - fragen ob er den gleichen Zirkus hat wie sie !!!!!!!!!!!!!!!!!
weil dann würde sich die Kosten ja aufheben ....

@ Annelie
Suse hat heute auch so was erzählt ... sie müßte die 4 Kurs vom BGJ nachholen ...
keine Ahnung ...

@ Agrele
Einführung wie sie das Berichtsheft zu führen hat oder so ...
Also die Bayern zeigen ihr wie das hessische BH geführt wird ...

Dann meinte der Berater ...
wenn ich schon mal dabei wäre ... könnte ich ja mal fragen ...
ob sie die Zwischenprüfung in Hessen machen kann ???

Schilda läßt grüßen

Gruß
Beate
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Offline annelie

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #10 am: 07.10.14, 06:09 »

@ Annelie
Suse hat heute auch so was erzählt ... sie müßte die 4 Kurs vom BGJ nachholen ...
keine Ahnung ...



Nur wer alle Kurse nachweisen kann, wird zur Abschlußprüfung zugelassen, ist ja irgendwie logisch. Das ist ein großer Vorteil vom BGJ, dass die Auszubildenen da schon einen Teil der Kurse machen können ohne das sie im Ausbildungsbetrieb ausfallen.

Noch was zum Jonglieren mit den Terminen, bei uns hat sich etliches überschnitten (Berufschultag/Kurse) und wir mußten dann selber Ersatz dafür finden. Suse ist ja selber mobil, aber unser Junior hatte damals noch keinen Führerschein... aber er wollte unbedingt auf den Lehrbetrieb und sein Lehrherr hat ihn nur genommen, wenn er nicht am regulären Berufsschulort zur Schule geht, da er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nie pünktlich angekommen wäre und selber konnte er ja nicht Auto fahren.
« Letzte Änderung: 07.10.14, 06:14 von annelie »
Vergangenheit ist Geschichte,
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #11 am: 11.10.14, 15:34 »
Hallo

ich hab mein Problem dem Referat Bildung des HBV geschildert ...
man hat sich die Finger wund telefoniert ...

So war das Problem mit der Kostenübernahme nicht *bekannt*
und kurzfristig könnte man da nicht ändern ...

Aber ... das Thema geht in den Fachausschuss für Bildung ...
ich darf dort erklären um was es geht ...

Dafür wird es jetzt noch interessanter ...
Suse hat einen Schulkollegen der in BW lernt ... in Hessen zur Berufsschule geht ...
zur DEULA fährt ... und ihm würde Hessen den Kurs bezahlen

Ich glaub ich spinne ...

Jetzt stellt sich mir die Frage => wo ist sein Lehrvertrag eingetragen  ??? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ???
weil dann könnte Suse ihren auch in Hessen eintragen lassen und schon wäre das Problem gelöst

Da werde ich mich am Montag drum kümmern ...

Gruß
Beate
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Offline Petra2

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #12 am: 12.10.14, 07:50 »
Hallo Beate,

ich denke so einfach wird es nicht sein.
Im Ausbildungsvertrag ist ein Passus, dass du mit Abschluss gleichzeitig auch die
Eintragung ins Berufsausbildungsverzeichnis beantragst.
(Steht irgendwo im Kleingedruckten)
Zuständige Behörde ist dann die Landwirtschaftkammer in der der Ausbildungsbetrieb seine Betriebsstätte hat.
Damit ist deine Tochter in Bayern im Verzeichnis gelandet und unterliegt der dortigen Länderordnung.
Leider weiß ich nicht, wenn man in den folgenden Lehrjahren einen Länderwechsel vornimmt, ob dann eine Umtragung erfolgt??

LG
Petra2
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: DEULA - wer trägt die Kosten
« Antwort #13 am: 12.10.14, 11:56 »
Hallo Petra

ähm ... Felix war in 3 Bundesländern ...
er hat u.a. sein 1. Lehrjahr (betrieblich) in Bayern gemacht
ging dort in die 2. Klasse (schulisch) das 2. Lehrjahr in SH - das 3. in Hessen
Seine Lehrverträge müßten also im jeweiligen Bundesland eingetragen gewesen sein.

Lösung für Suse: zum 14. 10 kündigen - zum 15. 10 neu beginnen
den Lehrvertrag aber in Hessen eintragen lassen

Im Anschreiben der DEULA steht *in Hessen eingetragen*
da steht nichts von *Betriebssitz in Hessen*


Sie möchte ihr 3. Jahr in Hessen machen, an der Schule in Dieburg auch die Prüfung
 
Wie gesagt - das kläre ich am Montag ab ...

Wenn das gehen würde  ::) ::) ::) ::) ::)... dann wäre das Verasche hoch 3 ...

Gruß
Beate
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