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Plötzlich Hoferbe und Unsicherheit
Dreamteam915:
Hallo zusammen,
in meinem Vorstellungsbeitrag habe ich schon kurz erwähnt das mein Lebensgefährte Hoferbe geworden ist.
So im Nachhinein sind wir zwar immer wieder am Überlegen ob das alles so richtig war wie es gelaufen ist, aber nun ist der Käse gegessen und wir versuchen das Beste daraus zu machen.
Kurz zur Vorgeschichte.
Mein Schwiegervater ist im letzten Jahr sehr plötzlich verstorben.
Das der Hof auf dem wir bis dato auch lebten ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, war uns zu dem Zeitpunkt nicht bekannt. Genausowenig war uns bekannt das man garnicht zwingend Akerbau oder Viehhaltung betreiben muss um einen Hof im Sinne der Höfeordnung zu haben.
Wir haben zuerst mal festgestellt das es kein Testament gibt und somit Streitigkeiten evtl vorprogrammiert.
Mein Schwiegervater hinterlässt 2 Kinder und seine getrennt lebende Ehefrau.
Er war mit Informationen sehr sparsam so das bis zu seinem Todestag keiner so recht wusste was hier eigentlich wirklich Sache ist, sowohl finanziell wie auch was denn alles überhaupt vorhanden ist.
Auf drängen meines Lebensgefährten (ist der älteste Sohn) suchten die 3 dann nach einem Rechtsanwalt/Notar der mit landwirtschaft vertraut ist, da wurden wir auch schnell fündig und waren dort auch ganz gut beraten.
Es wurde also Antrag auf Erteilung eines Hoffolgescheins und Erbscheins gestellt.
Die Notarin hat empfohlen den Hof nicht austragen zu lassen, da die Werte die Freibeträge der einzelnen Erbberechtigten bei weitem übersteigen würde. Von Amts wegen würde er nicht ausgetreagen werden, da er genug erwirtschaftet (da gibts wohl auch einen Fachbegriff für!?)
Nach ewigem Warten wurde dann gut ein halbes Jahr später der Hoffolgeschein und der Erbschein ausgestellt.
Somit waren wir dann erst wirklich handlungs und geschäftsfähig.
Mal kurz zum "Betrieb"
Es handelt sich hier um eine Hofstelle die (leider) auch als Denkmal eingetragen ist, dazu gehören gut 65 Hektar Land, davon 39 Hektar Acker/Grünland und 26 Hektar Wald.
Aktiv bewirtschaftet wird allerdings nur der Wald, der Rest ist verpachtet.
Dies ist jetzt aktuell auch unsere Hauptarbeit hier den Wald zu bewirtschaften.
Wir wollen das ganze wieder etwas intensiver betreiben als es mein Schwiegervater getan hat, da diese Forstarbeit doch einiges an Spaß macht.
Nun stellen sich aber doch noch fragen, klar, ein Rechtanwalt wird die sofort beantworten können, aber wir wollen erstmal nur rechts unverbindliche Infos haben wie sowas gewöhnlich praktiziert wird.
Häufig liest man von ABfindungen, Altenteil etc.
Auf diesem Hof lastete ein Altenteil für die Oma, dieser ist nun hinfällig da sie inzwischen auch verstorben ist.
Wie und woher weis man welche Abfindungen man zahlen muss? Wer berechnet das, wer fordert die? Es gibt ja 2 weichende Erben, den Bruder und die Mutter.
Und wie funktioniert das mit dem Altenteil?
Müssen wir da aktiv werden? Wir sowas per Gericht bestimmt und wir somit verpflichtet?
Oder passiert da nichts solange keiner was fordert?
Das nächste Thema was uns beschäftigt, wir wollen alles ganz gern mit Testament absichern.
Einfach damit es bei einem Todesfall nicht wieder so viele Unklarheiten gibt.
Wie verhält sich das mit dem Hof in einem Testament?
Kann/Darf man da einen Hoferben bestimmen? oder wird sowas grundsätzlich nach Höfeordnung entschieden?
Mein Lebensgefährte hat 2 Kinder, einen ich nenne es mal böse "Unfall" und unser gemeinsames.
Da der Unfall das älteste Kind ist, befürchten wir das dieser auch zwangsläufig Hoferbe wird?
Ist das so? Kann man das vermeiden?
Hintergrund, es besteht in diese Richtung keinerlei Kontakt, dies nicht weil es nicht gewünscht ist, sondern da die Umstände der "gegenseite" es nicht zulassen.
Uns ist bei den ganzen Umschreibungen, einsicht in diverse Unterlagen, ganz besonders im Hoffolgeschein immer wieder mal aufgefallen das bei meinem Schwiegervater immer steht "Landwirt"
Er hat nie Landwirt gelernt, hatte einen Vollzeitjob der auch mit Landwirtschaft nichts zu tun hat.
Wie kommt es das er diesen "Titel" führen darf und auch das Gericht ihm diesen "Titel" voranstellt?
Darf man sich quasi, sobald man einen Hof hat, auch Landwirt nennen?
Das schockiert mich etwas. Vielleicht kann da ja jemand Aufklärung leisten?
Auch unser Architekt fragte schon danach, da gehts um den Bau einer Maschinenhalle.
Er hatte es relativ kurz erklärt, das wenn man den Status "Landwirt" führen darf die Chancen für die Baugenehmigung evtl. etwas höher sind hier im Landkreis.
Nur woher weis man jetzt ob man den Status führen darf oder nicht, wo kann man sowas erfragen?
Mehr fällt mir jetzt grade nicht ein. Aber vielleicht kann mir hier der ein oder andere ja schonmal ein bischen was erzählen?
LG
Anika
gammi:
O.k. das sind jetzt viele Fragen, die ziemlich ins Detail gehen. Da wird dir der Notar mit Sicherheit besser weiterhelfen können zumindest in Bezug auf die Erfolge und die Möglichkeiten.
Für alles was mit "aktivem Landwirt" - das ist der Status für den Erhalt von Förderungen - kann dir mit Sicherheit das Landwirtschaftamt weiterhelfen.
Aber von hier bekommst Du sicher noch den ein oder anderen Tipp.
Früher war das mit dem Titel Landwirt einfacher. Da brauchte man keine Ausbildung dazu, da wurde man das einfach mit der Geburt.
suederhof1:
Bei uns hier in S.H. berät der Bauernverband sehr kompetent, gerade in Familienfragen.
Testament ist mit Sicherheit richtig, um die Rahmenbedingungen zu schaffen.
"Landwirt" ist eine Berufsbezeichnung.
Früher war das so, das man nach zig Jahren sich selbst oder durch andere, genügend Fachkompetenz erlernt hat, um sich dann so zu nennen.
Ob das heute noch geht ,also für keinen gelernten Landwirt, kann ich nicht sagen.
Wenn ihr baut, müsst ihr euch mit dem Denkmalamt in Verbindung setzen, damit ihr wisst wie , was und wohin ihr die neue Halle setzen dürft.
Das müsste der Architekt wissen.
Ansonsten wünsch ich euch für die Zukunft viel Mut und Kraft.
LG Barbara
martina:
Anika, das sind viele grundsätzliche Fragen, die von Euch geklärt werden müssen. Deine Unsicherheit kann ich gut verstehen, da stürmt einiges auf Euch ein.
Geh zur Landwirtschaftskammer, die sind für Euch die richtigen Ansprechpartner, die können Euch die rechtlichen Dinge gut auseinanderklamüsern. In Bremervörde gibt es eine Bezirksstelle, frag nach einem Wirtschaftsberater
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/57.html
Zum Altenteil, wenn die Oma schon verstorben ist, hätte es eigentlich im Grundbuch gelöscht werden müssen. Das Altenteil ist quasi eine Betriebsrente für die Senioren im Betrieb. Meistens besteht es aus Wohnrecht, einigen speziellen Absprachen und einer Geldsumme, alles zusammen wird in der Regel im Hofübergabevertrag festgehalten. Hofübergabe steht für eine vorgezogene Erbfolge. Das klingt alles etwas kompliziert.
Für Euch ist wichtig ein Testament zu machen und ja, ihr könnt Euer gemeinsames Kind zum Hofnachfolger bestimmen. Die Höferolle ist ein spezielles landwirtschaftliches Erbrecht in den nördlichen Bundesländern.
Soviel auf die Schnelle, ich hab grad nicht so viel Zeit.
Dreamteam915:
Hallo,
danke schonmal für eure Informationen.
Konnte so schon ein paar Institutionen ausfindig machen die zuständig sind und ggf weiter helfen können im riesigen Fragenkatalog :)
Ein Bereich habe ich schon als hilfreich gefunden, das wäre das Landvolk.
Spezeill was die Pachtverträge angeht.
Wir wollen da ein paar leider kündigen um das Land selbst zu nutzen. Denke mal das wir dort gut beraten werden?
Oder gibts da auch noch andere Stellen?
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