Bäuerinnentreff

Rund ums Rind => Alle Themen rund um die Milch => Thema gestartet von: Luxia am 04.01.17, 19:53

Titel: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 04.01.17, 19:53
Hallo,

Ich hab den Betreff geändert, denn ich wollte keine neue Box aufmachen und vom Thema passt es auch hierhin.

Wer macht mit bei der Milchsonderbeihilfe zur Beibehaltung der Milchmenge?

Da unsere Kühe nicht mehr alle in den Stall passen und die Herde jetzt eher altmelkend ist im Vergleich zur Referenzperiode und wir seit einigen Monaten einen Absatz über die Milchtankstelle haben, überlegen wir mitzumachen. Man könnte das Geld so mitnehmen, ohne grossen Aufwand.

Aber in der Pressemitteilung vom BLE steht folgender Satz:
Beihilfeberechtigt sind Erzeuger von Kuhmilch, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraumes (April 2017) Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert haben.
Von dem Verfahren ausgeschlossen sind Direktvermarkter von Milch oder Milcherzeugnissen, ebenso Erzeuger von Schaf- und Ziegenmilch.

Bedeutet das jetzt, dass alle, die eine Milchtankstelle haben, von dem Verfahren ausgeschlossen sind?? Was ist dann mit den Betrieben, die ihre Milch an ihre eigene Hofmolkerei verkaufen? Ist die Hofmolkerei dann Erstankäufer oder ist das auch Direktvermarktung?
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Petra2 am 05.01.17, 08:24
Hallo,

ich verstehe es so, dass alle mitmachen können.
Aber eben nur die Menge, die an eine Molkerei oder Erstverkäufer geliefert wird, beihilfefähig ist.
Weil sich diese durch Nachweise von Dritten einwandfrei belegen lässt.

LG
Petra2
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 05.01.17, 09:24
Ich würde mich an der zuständigen Stelle erkundigen, da die Milch von der Milchtankstelle ja auf den Markt kommt und eigentlich mitberechnet werden könnte.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 05.01.17, 09:34
Hallo Petra und Annelie,

Genau eure beiden Auslegungen habe ich auch und komme zu keinem richtigen Schluss. Ein Anruf bei der Hotline des BLE hat leider nix gebracht, da die Dame überfordert war. Ich soll eine Mail schreiben, aber sie wüsste nicht, wann ich eine Antwort bekäme.  ::) Also habe ich beim Bauernverband angerufen. Dort erkundigt man sich noch genauer und ruft zurück.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Petra2 am 05.01.17, 09:49
Was für die Milchsonderbeihilfe aber nicht schlecht ist.
Du bekommst ja auf die Jahresliefermenge die 0,36 Cent.
Je weniger Milch an die Molkerei geht, desdo höher ist die Wahrscheinlichkeit unter der Liefermenge des
Vergleichszeitraumes des Vorjahres zu bleiben. ;)

LG
Petra2
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: martina am 05.01.17, 10:55
Ich habe doch einmal ein eigenes Thema draus gemacht.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 05.01.17, 11:09
Ja Petra für uns wäre es eine sehr gute Sache. Das Geld würden wir gerne mitnehmen.
Aber irgendwie ist es auch doof, weil die Milch ja doch auf dem Markt kommt. Naja einige Massnahmen sind momentan sowieso nicht zu verstehen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Petra2 am 05.01.17, 11:20
Tja, wenn es sich tatsächlich um ein Schlupfloch handeln sollte, weil nicht bis zu Ende gedacht.
Shit happens und mitgenommen. ;D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: karussellandrea am 05.01.17, 11:23
Hallo,
gerade eben haben wir auch einen Antrag gestellt. Eigentlich verrückt.

Im landw. Wochenblatt haben wir uns gar nicht für den Artikel interessiert. Jetzt hat unsere Molkerei eine Auflistung der Liefermenge vom letzten Jahr verteilt. Da hab ich es erst genau durchgelesen, was die Bedingungen sind. Man hat ja nichts zu verlieren.

Gruß Kraussellandrea
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: samy am 05.01.17, 13:00
Wir haben auch einen Antrag gestellt.
Das wir auch Milch direkt vermarkten haben wir dabei großzügig  ;) außer Acht gelassen.
Mit der Quote ist ja auch die Aufzeichnungspflicht für die Direktvermarktungsmenge weggefallen. Also gibt es ja auch nicht wirklich ein Nachweis wie viel das ist. 8)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Petra2 am 05.01.17, 13:06
Man hat ja nichts zu verlieren.

Doch Geld. ;) ;D *bösebin*
Je weniger mitmachen, desdo höher der Geldbetrag.
Irgendwo habe ich gelesen, dass die 0,36 Cent der Mindestbetrag sind.
Der Geldbetrag ist festgeschrieben und wird in voller Höhe ausgeschüttet.

LG
Petra2
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 05.01.17, 13:21
Wenn man die Milchmenge im Referenzzeitraum auch nur um 1 kg überschreitet, dann muss man den Vorschuss mit Zinsen zurückzahlen. Also ein wenig muss man schon aufpassen, denn der Vorschuss kann doch schnell schon vorher ausgegeben sein und dann fehlt das Geld zum Zurückzahlen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: allgäurenate am 08.01.17, 12:28
Hallo

jetzt muß ich nochmal fragen, man bekommt die Milch für das ganze Jahr?? Nicht für die Zeiträume Feb. bis April?? Und die 36 cent auf die gelieferte Milch?

Fragende Grüße Allgäurenate
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 08.01.17, 12:51
0,36 ct auf die Jahresmenge (01. Dezember 2015 bis 30. November 2016), Vorschuss muß man extra beantragen
http://www.ble.de/DE/08_Service/03_Pressemitteilungen/2016/161229_Milchsonderbeihilfe.html Hier kannst alles nachlesen. Wird nicht alles abgerufen,können sich die 0,36 ct erhöhen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: frankenpower41 am 08.01.17, 13:52
habe es ja im Herbst schon geschrieben, da wir seit Juli Gbr sind fallen wir raus. Anderer Betrieb.
An der grundsätzlichen Situation am Milchmarkt wird das sowieso nichts ändern, aber das Geld hätten wir auch mitgenommen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: michlbaur am 08.01.17, 14:36
Hallo,

in unserer Fachzeitschrift, stand ein Artikel wegen einer zusätzlichen Beihilfe für die Milcherzeuger. Landwirte die planen zwischen Februar und April 2017 weniger Milch zu liefern als Vorjahreszeitraum, können den Antrag bis 16. Januar stellen. Zahlungen sollen mindestens 0,36 ct je l betragen.
Wieviele von euch haben einen Antrag bei der Milchverringerungsbeihilfeverordnung (MilchVerBeihV) gestellt  und wär plant bei der Sonderbeihilfe auch einen Antrag zu stellen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 08.01.17, 15:07
 
Zitat
Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent beziehungsweise 0,0036 Euro pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).


hier ist der link dazu, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung   >>>>>>>  http://www.ble.de/DE/01_Markt/12_Sondermassnahmen/sondermassnahmen_node.html


Zitat
Diese Maßnahme ist nicht zu verwechseln mit der Milchverringerungsbeihilfeverordnung (MilchVerBeihV) "EU-Beihilfe von max. 14 ct/kg"!
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: michlbaur am 08.01.17, 17:01
Bei der Milchverringerungsbeihilfe gibt es die 14 ct auf die Menge die weniger geliefert wurde als zum Vorjahreszeitraum.
Gibt es bei der Sonderhilfe die 36 ct auch auf die Menge die weniger gelierfert wurde als zum Vorjahreszeitraum oder auf welche Menge werden die 36 ct ausbezahlt?
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 08.01.17, 18:22
Hallo Michlbaur
du darfst in den Monaten Februar bis April 2017 nicht mehr Milch abliefern als in den gleichen Vorjahresmonaten. Dann bekommst du für die gesamte gelieferte Mich des Zeitraums Dezember 2015 bis November 2016 je kg 0,36 Cent.
Beispiel:
Anlieferung Februar bis April 2016 100000 kg
Anlieferung Februar bis April 2017   80000 kg
Gesamtanlieferung Dezember 2015 bis November 2016 500000 kg.
Milchsonderbeihilfe beträgt 500000 x 0,0036 € = 1800,00€
LG Gina
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: michlbaur am 08.01.17, 20:13
Hallo Gina,

danke für deine Antwort. Dann hab ich es doch richtig gelesen das es für die Gesamtanlieferung Dezember 2015 bis November 2016 gilt. Aber ich muß dann mit 0,0036 rechnen und nicht mit 0,36.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 10.01.17, 12:38
Hallo,

Antrag ist ausgefüllt und im Briefumschlag. Habt ihr den als Einschreiben mit Rückantwort geschickt oder auf die Post vertraut?
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Paula73 am 10.01.17, 12:54
Dasist keine Frage vom Vertrauen in die Post, sondern beweisen zu können das der Brief auf dem Amt angekommen ist und in Empfang genommen wurde.

Von uns wollte die Treuhand letztes Jahr nach 8 Jahren den Nachweis das wir ein bestimmtes Dokument dahin geschickt haben. Meine Mutter ist sich sicher, aber wie will man das jetzt noch beweisen - haben 250 € Strafe zahlen müssen, aber 38 ha Treuhandflächen gehören jetzt uneingeschränkt uns.

LG Paula
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 10.01.17, 13:10
Hallo Paula73,

Dann werd ich das mal so machen und versuchen den Schein dann auch richtig abzulegen, damit er nachher auffindbar ist.

Gratuliere zu den BVVG-Flächen, auch wenn ihr Strafe zahlen musstet, aber echt verrückt nach so langer Zeit.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Annette am 10.01.17, 14:17
Ich schicke den Brief als Einwurfeinschreiben, verfolge das Ganze und druck mir dann die Einwurfbestätigung aus. Die Quittungen hefte ich an meine Kopien und die landen dann ordnungsgemäß  ;) ;D in den Ordner große Überschrift Milchkühe.

LG Annette
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Frieda am 10.01.17, 19:39
Nur dass ich mir sicher bin, dass ich alles habe:  wegschicken muss ich den Ausdruck von der HIT Datenbank (unterschrieben)und die Milchgeldabrechnungen Dez. 2015 bis Nov 2016?
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 10.01.17, 19:57
Hallo Daggl,

Habt ihr keine Bestätigung von der Molkerei bekommen? Die DMK hat das jedem Lieferanten zugeschickt und das finde ich viel praktischer als die 12 Milchabrechnungen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Frieda am 10.01.17, 19:58
Nein, ich glaub dem Müller wär eine Steigerung der Milchmenge lieber
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 11.01.17, 12:13
wie macht ihr das mit den Erklärungen ??? ASchreibt ihr da was extra und unterschreibt ???

Zitat
   Nachweise zu gelieferten Mengen    
Verpflichtung zur Unterlassung der Steigerung    
Erklärung der Nichtüberlassung    
Verpflichtung Kuhmilcherzeuger    
Einverständniserklärung


Und kann mal jemand bitte die Postadresse vom BLE hier reinschreiben, damit sie für alle griffbereit ist ??? (ich hab sie noch nicht rausgesucht)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 11.01.17, 13:01
Hallo Freya,

Unter dem Link von naima findest du alle Antworten zu deinen Fragen, wenn du die pdf-Datei Häufig gestellte Fragen anklickst.

Im online-Formular must du nur Häckchen setzen bei den Erklärungen und durch deine Unterschrift auf dem ausgedruckten Formular, das du einschicken musst, ist das dann in Ordnung.

Die Anschrift vom BLE steht oben links auf dem ausgedruckten Formular.


Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 11.01.17, 14:53
super ! .. danke Naima und Luxia. Habs mir fast gedacht, dass ich das alles erst sehen kann, wenn ich das Formuar ausgefüllt und abgeschickt habe.
Mein Mann will sowas aber immer erst sehen und der bemüht sich nicht zum Bildschirm hin. Hatte also noch nicht ausgedruckt, eher er meine (Excel-Addition)
Rechnerei nicht kontrolliert hatte. Hab ein screenshot gemacht und ausgedruckt.

Manchmal ists schon kompliziert wenn der Gatte gar nichts mit PC am Hut hat. Mehrfachantrag macht jetzt Sohnemann. Das war früher ein Theater mit mir und
meinem Gatten ..... *psst* ;D ;D ;)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: frankenpower41 am 11.01.17, 15:56
Willkommen im Club. Meiner hat sich aber gestern sogar erbarmt und hat sich alles angeschaut. (Sohn ist momentan nicht hier)
Bei uns macht die gesamte Antragswirtschaft inzwischen auch Sohn und Göga wundert sich, wenn er von nichts mehr Ahnung hat, dabei war er als ich ihn kennenlernte eher einer von den Fortschrittlichen.
Antrag können wir nicht stellen, der zugrunde gelegte Zeitraum war bei uns ziemlich mau, da kommen wir in dem Jahr drüber.  Wenns das Jahr vorher gewesen wäre (vor Quotenende), da lief alles super.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gammi am 11.01.17, 16:00
Marianne ich könnte deinen Beitrag gerade übernehmen. Außer, dass Sohn es leider auch nicht so mit PC und Büroarbeiten usw. hat.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Agrele am 12.01.17, 14:02

ich schließe mich den Club auch am, ::) mein Göga ist ja weit entfernt vom PC was Anträge und CO angeht. Kamm der nicht vorhin füll mal aus,  8)der hat vielleicht Humor ich bin Heute Abend nicht da und der geht Morgen Früh auch bis Nachmittag weg >:( >:(.
Töchterlein ist auch nicht greifbar. :o
Ja wenn es um Anträge geht ist immer Frau zuständig nun kann ich meinen Tagesplan diese Woche schon zum 5mal umwerfen  8) ???schaummer mal ob vielleicht dann ein Paar Meinzelänchen vorbeikommen für meine Geplante Arbeiten. ;) ;) ;) ;)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Rohana am 12.01.17, 14:17
Haben auch grad Antrag gestellt, sonderlich kompliziert ist der zum Glück nicht (finde ich). Man muss allerdings die Mengen (Vorjahres-Gesamtmenge und Vorjahresmenge Februar-April) parat haben und die Nachweise dafür, sprich Milchgeldabrechnung. Und schön mit Einschreiben verschicken...  8)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Petra2 am 13.01.17, 08:44
Hallo,

auf der Seite des BLE ist mittlerweile auch eine Faxnummer angegeben, so dass zur Fristwahrung 16.01. 24 Uhr
Anträge auch per Fax vorab gesendet werden können.
siehe Link.

LG
Petra2
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Andreas am 19.01.17, 09:32
Zum Glück haben nur etwa 30 % der Milcherzeuger die Sonderbeihilfe beantragt.
Dadurch erhöht sich der Förderbetrag wahrscheinlich auf über einen Cent

http://www.agrarheute.com/dlz/news/gut-1-cent/kg-milchsonderbeihilfe-moeglich?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=dlz-nl-2017-01-19

Je mehr von den Antragstellern jetzt mehr liefern als vor einem Jahr, um so besser ist es für die Anderen  :D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: samy am 07.02.17, 12:34
Uns ist heute der Bescheid in Haus geflattert. :D
0,36 cent bzw. 0,0036 € je Kilogramm
Mal schauen wann der Vorschuß auf dem Konto ist.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 07.02.17, 15:20
Es sind wohl nicht so viele Betriebe, die mitmachen, so dass der Beihilfebetrag um einiges höher wird als die 0,36 Cent.  :D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Hein am 08.02.17, 08:42
Uns ist heute der Bescheid in Haus geflattert. :D
0,36 cent bzw. 0,0036 € je Kilogramm
Mal schauen wann der Vorschuß auf dem Konto ist.

Flunkerst du manchmal auch ein wenig?  ;)

Das ist kein Bescheid, sondern nur eine Eingangsbestätigung.
Kann man eigentlich irgendwo die Verteilung(Vorschuss oder eine Summe) der Antragseingänge einsehen?
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: samy am 08.02.17, 08:53
Bei uns steht die Vorschußhöhe drauf. Auch das wir mindestens die 0,36 € bekommen wenn wir die Vorgaben einhalten.
Das ist für mich ein Bescheid und das Wort steht sogar oben drauf. ;)


Vorschuss ist heute auf dem Konto eingegangen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 09.02.17, 16:24
Der Vorschuss war heute schon auf dem Konto. Super!
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 09.02.17, 17:04
Bei uns steht nichts von Vorschuss drauf. ???

LG Gina
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 09.02.17, 17:12
Hast du den Vorschuss denn beantragt? Bei der Antragstellung musstest du angeben, ob du einen Vorschuss haben möchtest oder nicht.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 09.02.17, 17:55
hmm keine Ahnung.

Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Rohana am 03.04.17, 20:47
Ich beobachte mit Argusaugen unsere täglichen Milchmengen. So über den Daumen gepeilt könnte es hinkommen. Leider auch nur übern Daumen gepeilt. Mehr Liter, weniger Inhaltsstoffe und berechnet wird in kg  ::) >:( das wars dann wohl...
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 03.04.17, 22:11
Inhaltsstoffe spielen keine Rolle, Milchmenge in Litern x 1.02 ergibt kg Milch

Ich habe mir eine Excel-Tabelle gebastelt. Da gebe ich die tägliche Milchmenge in Litern ein und reduziere die verbleibenden Tage. Die max. tägl. Milchmenge für die aktuell verbleibenden 27 Tage wird dann angezeigt 8)
Heute habe ich den Tränkeplan bei den Kälbern wieder angepasst.......es ist noch Luft nach oben ;D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 04.04.17, 08:58
Dank Fütterungsversuch von Junior hatten wir Januar und Februar sehr hohe Inhaltsstoffe und geringere Milchmenge und zusätzlich viele Kälber. Jetzt gerade melken wir weniger Kühe, bei uns ist ausreichend Luft. Es reicht wenn wir im MPR nachschauen, da bei jeder Abholung eine Probe gezogen und ausgewertet wird. Milchfahrer treffe ich selten an.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Annette am 11.04.17, 11:33
Wir brauchen auch nicht rechnen, es passt, da sich eine Kuh eine Euterentzündung zugelegt hat und eine andere wegen nichttragend und Milchmangel zum Schlachter marschiert.

LG Annette
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Rohana am 11.04.17, 14:49
Inhaltsstoffe spielen keine Rolle, Milchmenge in Litern x 1.02 ergibt kg Milch
Soweit bin ich inzwischen auch gekommen :D
Weiss nicht, ausser mir interessiert sich hier irgendwie niemand dafür diese "Schallgrenze" nicht zu brechen. Antrag wurde gestellt und dann passts, oder doch nicht. Ist wohl nicht genug Geld dass man da noch überlegt Tränkemengen anzupassen oder mal eine Woche früher trocken zu stellen  ::)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: wolke am 11.04.17, 15:45
 
Zitat
Ist wohl nicht genug Geld dass man da noch überlegt Tränkemengen anzupassen oder mal eine Woche früher trocken zu stellen  ::)

Wir sind auch täglich am nachrechnen. Habe heut nochmal 6 Kühe trockengestellt aber nicht nur eine Woche früher..... Bin schon gespannt ob sich die längere Trockenstehzeit irgendwie (negativ) in der Folgelaktation bemerkbar macht.




Zitatfunkton repariert by Freya
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 11.04.17, 15:45
Hallo
wir haben in dieser Zeit ganz wenige Abkalbungen und brauchen uns keine Gedanken wg. der Schallgrenze machen. Für uns passt es super.

LG Gina
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 11.04.17, 16:13
Weiss nicht, ausser mir interessiert sich hier irgendwie niemand dafür diese "Schallgrenze" nicht zu brechen. Antrag wurde gestellt und dann passts, oder doch nicht. Ist wohl nicht genug Geld dass man da noch überlegt Tränkemengen anzupassen oder mal eine Woche früher trocken zu stellen  ::)

Das wären zum Beispiel kostspielige 100 l wenn man deswegen die Leine reißt und dann ein, sagen wir mal, 4 stelliger Euro-Betrag flöten geht.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 11.04.17, 18:15
Weiss nicht, ausser mir interessiert sich hier irgendwie niemand dafür diese "Schallgrenze" nicht zu brechen. Antrag wurde gestellt und dann passts, oder doch nicht. Ist wohl nicht genug Geld dass man da noch überlegt Tränkemengen anzupassen oder mal eine Woche früher trocken zu stellen  ::)

Mich stört es nicht, wenn andere überliefern, denn das Geld wird dann auf die, die unter der Ablieferungsmenge geblieben sind aufgeteilt und ich bekomme somit mehr Geld.  ;D
Doof ist es nur für die, die bereits eine Vorauszahlung beantragt haben, denn die müssen diese mit Zinsen zurückzahlen. Ich hoffe doch sehr, dass diese aufpassen und nciht überliefern.

Wir haben keine Probleme drunter zu bleiben und ich freue mich über jeden cent, den es mehr gibt.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 30.04.17, 22:50
Hallo,
heute war also der letzte Tag. Wie schauts bei Euch aus ??? Wir haben die letzten Wochen viel Milch vertränkt, aber auch weil wir einige Kühe länger als geplant, in die Kanne melken mußten. Zwei Kühe habe ich trockengestellt, die wäremn erst im Juni drangewesen; aber keine Probleme, da wenig Milch. Die letzten Abholungen haben wir aufgeschrieben und die Milchmengen Anfang April habe ich mir nochmal von der Molkrerei
schicken lassen.
Und wenn wir uns nicht verrechnet haben, sind wir 250 bis 300 ltr. unter Vorjahresniveau geblieben. Das war dann eine Punktlandung.

Unser Nachbar, der immer sehr viel hört und weiß (vieles bewahrheitet sich später) hat gesagt, dass es sicherlich mehr gibt als 0,36 Cent, weil so wenige den Antrag gestellt haben. Er sagt aber nicht, woher er das weiß.
Lassen wir uns überraschen.

Erst mal brauchen wir noch die Milchgeldabrechnung von April, dann können wir die letzten 3 Milchzettel einschicken. Ich drück Euch die Daumen, dass es geklappt hat und dass es etwas mehr gibt als 0,,36 Cent. Da kommt schon noch was zusammen ;D Wir alle können ein paar hundert Euro sehr gut gebrauchen. ;D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.05.17, 08:10
Bei uns schreibt der Sammelwagenfahrer die Milchmenge täglich in einen Kalender. Nach 2 tagen steht sie dann eh in der MPR-App.
Wir sind ohne große Verrenkungen, von der 3 Wöchigen Tränkeplan-Umstellung abgesehen, knapp unter der Vorjahresmenge geblieben.
Aufgrund der relativ geringen Teilnahme von Milcherzeugern wurde schon mit ca. 0,7 ct nach Antragsschluss gerechnet.
Wenn jetzt noch einige herausfallen wird der Betrag ja nicht geringer. Lassen wir uns überraschen.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Frieda am 01.05.17, 08:21
Ich hab festgestellt, dass wir richtig Glück gehabt haben. Da wir zweitägige Abholung haben und letzes Jahr in den Zeitraum einmal mehr abgeholt worden ist, sind wir auf jeden Fall drunter :)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: michlbaur am 01.05.17, 08:58
Ich hab nicht viel rechnen müssen, wir sind sicher unter der Vorjahresmenge. Jetzt nur noch alles wegschicken und dann überraschen lassen wieviel gezahlt wird.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: frankenpower41 am 01.05.17, 09:24
wir wären auch drunter gewesen, aber wir durften ja nicht. :(
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: karussellandrea am 01.05.17, 10:04
Hallo,

wir sind auch drunter. Wir schrieben immer mit, wenn die Liter-Menge vom MPR gekommen ist. Diese "Eurönchen" nehmen wir sehr gerne mit. War ja wirklich kein Aufwand.

Ich kenne auch welche, die um ein paar Liter drüber gekommen sind. Da würde ich mich ärgern.

Karussellandrea
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Hein am 01.05.17, 18:55
Was ist mit dem 29.Februar letzten Jahres? Wird da noch ne Tageslieferung weggerechnet?  Fuer uns kein Problem, wir sind sicher drunter.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 01.05.17, 19:18
Was ist mit dem 29.Februar letzten Jahres? Wird da noch ne Tageslieferung weggerechnet?  Fuer uns kein Problem, wir sind sicher drunter.

Der Bezugszeitraum (01. Februar bis 30. April 2016) ist mit dem Beibehaltungszeitraum (01. Februar bis 30. April 2017) nicht vergleichbar, da 2016 ein Schaltjahr war.
Die angelieferte Menge im Beibehaltungszeitraum (01. Februar bis 30. April 2017) darf in der Summe nicht über der Anlieferungsmenge des Bezugszeitraumes (01. Februar bis 30. April 2016) liegen. Wie es sich mit den einzelnen Monaten verhält ist nicht von Relevanz und somit ist es unerheblich, dass 2016 ein Schaltjahr war und somit über einen zusätzlichen Tag verfügt. Im Gegenteil, dieser zusätzliche Tag in 2016 hilft Ihnen, im Beibehaltungszeitraum gleich beziehungsweise weniger an einen Erstankäufer zu liefern als im Bezugszeitraum.

Quelle: BLE Pressemitteilungen/Häufig gestellte Fragen
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 05.05.17, 20:48
Leider dauert es noch sehr lange bis es endlich das Geld gibt.  :-[
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 05.05.17, 23:14
Leider dauert es noch sehr lange bis es endlich das Geld gibt.  :-[


August / September ... aber nur, wenn Du nicht vergißt bis spätestens 14. Juni der Behörde unaufgefordert den Nachweis zu erbringen, dass nicht mehr Milch geliefert wurde als im Vorjahreszeitraum. ;D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 06.05.17, 10:37
Den Nachweis erbringen ist kein Problem, aber das Warten auf das Geld schon. Es sollte eine Massnahme zur Unterstützung der Milchviehbetriebe sein, aber dass die jetzt noch 4-5 Monate brauchen um das Geld auszuzahlen ist schon sehr lang. Das Geld fehlt schon länger in den Betrieben und diese finanzielke Unterstützung vor der Ernte wäre sehr nötig.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 06.05.17, 10:55
Aber man kannte doch den Vorschuß beantragen, der ist schon länger ausgezahlt.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 06.05.17, 11:48
Also da finde ich das warten auf die Betriebsprämie schlimmer.
Der Stichtag ist der 14.6.2017. Dann muss alles geprüft werden. Diejenigen die das nicht eingehalten haben, aber schon ein Vorschuss bekommen haben, müssen ja auch noch zurückzahlen. Wenn ich das richtig weiß, wird das Geld doch mit ausgezahlt.
Schneller geht glaube ich nicht, auch wenn das Geld dringend fehlt.

LG Gina
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 06.05.17, 21:09
Ich sehe es einfach so, auf die Auszahlung dieser Beihilfe musst jetzt zwar warten aber da für ist die Agrardieselbeihilfe längst auf dem Konto, was so ja auch noch nie da war.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Luxia am 07.05.17, 09:03
Gestern hat die DMK schon die Bescheinigung geschickt und mit 0.7 cent gerechnet. Da wohl auch manche mehr gemolken haben, steigt die Prämie wohl auch noch.

Die Anzahlung war sehr zügig auf dem Konto, aber auch so schnell wieder ausgegeben.

Agrardieselantrag habe ich noch nicht gestellt, aber da dauert es auch seeehr lang, bis das Geld kommt. Desweiteren gibt es Probleme bei der Kontrolle der Agrar-Umwelt-Massnahmen in MV, so dass wir da auch erst zum September Geld bekommen. Bei einer neuen Massnahme, hat das Ministerium noch nicht mal das PC-Programm zur Kontrolle fertig geschrieben.  :(
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 10.05.17, 10:39
Heuer gings beim Agrardiesel sehr schnell, nicht ganz 4 Wochen. Ansonsten hat es immer mehrere Monate gedauert. Heuer muß man die Frist 30.06. bei einem der Zusatzformulare beachten, also nicht zu lange Zeit lassen mit dem Agrardieselantrag. Freya hat ja in der Agrardieselbox einen tollen link gesetzt, wo man das nachlesen kann.


Heute hat der Milchfahrer die Abrechnung für April mitgebracht, hab den Antrag gleich fertig gemacht und jetzt bring ich ihn zur Post, wenigsten mal ein Antrag der wenig Arbeit macht. Gut das auf der Hp fett drauf hingewiesen wird, dass man nicht unterschreiben braucht.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 19.05.17, 07:29
hier kann man das Formular downloaden, dass den Liefernachweisen beigefügt werden muss (nicht unterschreiben !) ;)

>>>>   http://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Milchsonderbeihilfe/milchsonderbeihilfe_node.html

Ich habe gestern erst die Aprilabrechnung bekommen, also kann ich das jetzt gesamt wegschicken. Wir sind 230 Ltr. drunter geblieben ;D Das war eine Punktlandung.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Rohana am 19.05.17, 20:10
Wir sind gut über 1000kg drunter geblieben weil wir einen unerwarteten Ausfall hatten...  :'(
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 19.05.17, 20:49
Gut das auf der Hp fett drauf hingewiesen wird, dass man nicht unterschreiben braucht.
Ich habe noch jeden Antrag unterschrieben, den ich eingereicht habe, so auch diesen. Jetzt habt ihr mich aber nervös gemacht...........Anruf bei der Hotline: "Die Unterschrift führt zu keinem Nachteil"
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 20.05.17, 06:13
Mir gings eher darum, dass ich keine Datum und Unterschriftenleiste auf dem Ausdruck hatte und das hat mich etwas nervös gemacht... ob ich nicht was falsch ausgefüllt habe und das Formular deshalb unvollständig ausgedruckt wurde..... und ich wollte schon meine Unterschrift einfach drunter setzen, aber dann hab ich auf der Hp nachgelesen.  ;)
Nachteile hätte ich keine erwartet, wegen einer Unterschrift.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 20.05.17, 23:19
Datum steht aber drauf, rechts unten. Aber ich versteh Dich. Ich habe den Brief heute zur Post gebracht und genau wie Agrardiesel per Einschreiben Einwurf geschickt.

Ich hatte nämlich schon mal großen Ärger mit dem Zollamt Passau (Agrardiesel) wegen angeblichem versäumten Abgabetermin. Konnte ich aber nachweisen, dass ich rechtzeitig abgeschickt hatte.
Seitdem schicke ich Anträge per Einschreiben.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 20.05.17, 23:21
Wir sind gut über 1000kg drunter geblieben weil wir einen unerwarteten Ausfall hatten...  :'(

Vielleicht ist dann aber das Geld ein "gutes" Trostpflaster für den Ausfall. ;D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Rohana am 21.05.17, 07:50
Ich hätt lieber die Kuh als das Geld, aber is halt nu wie's ist und immerhin Geld...
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 09.09.17, 08:14
Hallo,

es hat geheißen, dass ab Ende August, Anfang September lt. BLE dfire Auszahlung erfolgt. Hat jemand schon Geld bekommen ???
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 09.09.17, 08:35
Hallo,

es hat geheißen, dass ab Ende August, Anfang September lt. BLE dfire Auszahlung erfolgt. Hat jemand schon Geld bekommen ???

nein, noch nicht.

LG Gina
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Lucia am 09.09.17, 09:09
lt top agrar wird ab kommender woche ausbezahlt:

https://www.topagrar.com/news/Rind-Rindernews-BLE-zahlt-Milchsonderbeihilfe-aus-8681603.html
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: gina67 am 09.09.17, 09:12
danke Lucia für den Link.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: karussellandrea am 14.09.17, 09:10
Hallo,
gestern ist der Bescheid gekommen. Jetzt brauchen wir nur noch auf das Geld zu warten. Des war einmal ein sehr leichtes, verdienendes Geld. Freu mich.

Gruß Karussellandrea
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 14.09.17, 09:40
Hallo,
gestern ist der Bescheid gekommen. Jetzt brauchen wir nur noch auf das Geld zu warten. Des war einmal ein sehr leichtes, verdienendes Geld. Freu mich.

Gruß Karussellandrea

dito, bei uns kam der Bescheid heute.
Der berechnete Beihilfesatz liegt bei: 0,008867335433 €/kg, also deutlich höher wie erwartet  :D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Ricka am 14.09.17, 16:08
Auch bei uns kam gestern der Bescheid.

LG Katrin
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Frieda am 15.09.17, 09:29
Beischeid und Geld sind gestern gekommen. :D
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: elke am 15.09.17, 10:38
Hallo , bei uns auch Estern Bescheid und heute das Geld :) :)

Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 15.09.17, 11:03
Hallo , bei uns auch Estern Bescheid und heute das Geld :) :)
Danke euch für die Info ;)



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Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Internetschdrieler am 16.09.17, 22:16
Hallo , bei uns auch Estern Bescheid und heute das Geld :) :)

Bei uns umgekehrt 8) Gestern das Geld, heute der Bescheid
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: inga am 16.09.17, 23:57
Gibt es einen Bescheid????

hmmm....is ja auch egal, das Geld ist schon seit Donnerstag da.
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: elke am 17.09.17, 11:33
Na das ist ja super ,wenn erst das Geld kommt

Bescheid wird schon noch folgen ;)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Andreas am 17.09.17, 22:37
Na das ist ja super ,wenn erst das Geld kommt

Bescheid wird schon noch folgen ;)

Wenn eine Wahl vor der Tür steht, ist sogar sowas möglich  ;)
Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: annelie am 18.09.17, 12:59
Naja, Dez. 2015 kam das Geld in Bayern normal und der Bescheid irgendwann im Juni oder Juli 2016, es muß nicht immer alles mit der Wahl zu tun haben. Agrardiesel kommt sogar ganz ohne Bescheid, wenn es keine Differenz zwischen dem Beantragtem und Ausgezahltem gibt.
Titel: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: Freya am 18.09.17, 13:20
Das Geld ist seit 15.9. auf dem Konto; Bescheid haben wir noch keinen, was uns
eigentlich aber wurscht ist 🤣


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Titel: Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
Beitrag von: samira am 18.09.17, 13:33
Bei uns ist es auch angekommen