Bei uns war auch mehrmals Aufforderung, sich zu melden im Amtsboten.
Mich hätte es interessiert, hab mich beworben, unsere Gemeindeverwaltung hat zwar für Jugendschöffen die Abgabefrist eingehalten, die Verwaltungsgemeinschaft, die das regelt, hatte aber die Liste bereits ans Amtsgericht geschickt.
Bei der allgemeinen Schöffenliste kam ich auf die Liste, die Dame von der VG (Verwaltungsgemeinschaft), rief mich aber bald an und erklärte, dass sie in der VG doppelt soviele Bewerbungen gehabt hätten, wie gefordert, ich mir also nicht so viele Hoffnung machen brauchte, sie würden die komplette Liste weiterleiten, keine Vorauswahl treffen.
So nämlich geschehen in der Nachbar-VG, da hatte sich meine Schwiegertochter beworben, dort wurde ihr mitgeteilt, dass die Liste "voll" wäre.
Ich war oft gefragt worden seitens der Gemeinderäte, was denn aus meiner Bewerbung geworden wäre.
Fazit: Mehrmals kam die Vemutung, dass die Richter mit "ihren" bewährten Schöffen weiterarbeiten wollten.
Aber Martina, bei dir trifft dies ja auch nicht zu, ist wohl von Gericht zu Gericht verschieden. Bewerbungen hat es aber auch bei euch wohl genügend gegeben.