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Testamenterstellung

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Mattea:


Frage:
Eine Frau (ohne Kinder), schwerkrank, hat ein Testament zu gunsten einer ihr hilfsbereiten Person erstellt, mit der sie über Jahre befreundet war.
Diese Person hilft der Frau noch in einer ganz schweren Problemlage, plötzlich bricht die Frau den persönlich Kontakt zu der hilfsbereiten ab und reduziert alles auf schriftliche Nachrichten, das es ihr Gesundheitszustand nicht zuliese, verspricht aber immer wieder einen baldigen persönlichen Kontakt. Bittet sogar schriftlich weiterhin bei der schweren Problemlage weiterhin zu helfen.
Die Freundin schon sehr verzweifelt und in großer Sorge und auch hilfslos und voller Ohnmacht über das merkwürdige Verhalten, da sie früher sonst täglich in Kontakt standen und dann das,...zunächst sauer und macht auch sie ihrer Enttäuschung schriftlich Luft, und macht aber dennoch an der Arbeit für die Frau weiter. Sie bittet immer wieder um ein persönliches Treffen, nicht wegen der Aufgaben, sondern weil sie in Sorge war und ihr die Freundin fehlte.
Der Freundin kommt dass alles irgendwann etwas komsch vor, und vermutet, das die Frau von dritter Person beeinflusst wird.
Sie kann es nicht beweisen und tut trotzdem noch alles mögliche an Aufgaben für die kranke Frau.
Die schwerkranke Frau kommt ins Krankenhaus - die Freundin erfährt nichts davon.  Für die Freundin ist dies schon eine seelische Folter. Doch sie hofft immer noch auf ein Lebenszeichen.
Die Frau ändert am Vortag ihres Ablebens ihr Testament zu gunsten einer Pflegekraft des Krankenhauses (mit Anwesenheit eines Notars). Die Erbin stellt nun die Freundin in ein schlechtes Licht, wegen dem Brief in dem sie ihre Enttäuschung gegenüber der Frau äussert.
Die Freundin hatte noch Gegenstände in der Wohnung der Frau und bekommt diese nun nicht zurück.
Ausserdem behauptet die Erbin, die Freundin hätte sich an Sachen der Frau bereichert. Die Freundin hatte eine externe Räumlichkeit mit Möbeln usw. für die Frau geräumt.

Folgende Frage kann man ein früheres Testament irgendwo einsehen?

goldbach:
puhh - zu Deiner Frage gibt es von mir ein klares NEIN.
Evtl. wird die "begünstigte" Freundin zur Testamentseröffnung nach dem Tode des Erblassers eingeladen, wenn das vorherige Testament beim Amtsgericht lag. Aber dann erfährt sie auch nur, dass dieses "alte" Testament durch ein "neueres" aufgehoben wurde; also nicht den Inhalt des letzten Willens.  So sagte es mir der Notar, als ich das "alte" Testament, welches ich zusammen mit meinem verstorbenen Mann hatte, aufheben ließ und ein aktuelles gemacht habe.

Mara:
Was mir komisch vorkommt, dürfen Pflegekrägte überhaupt erben?
Ist das nicht in Deutschland per Gesetz untersagt?
Dass da ein Notar überhaupt mitspielt?
Lg mara

Frieda:

--- Zitat von: Mara am 05.02.16, 10:47 ---Was mir komisch vorkommt, dürfen Pflegekrägte überhaupt erben?
Ist das nicht in Deutschland per Gesetz untersagt?
Dass da ein Notar überhaupt mitspielt?
Lg mara

--- Ende Zitat ---
Das hab ich mich auch gefragt. Bei uns geht nämlich grad so ein Fall durch die Presse aus dem hervorgeht, dass das eher nicht der Fall ist

frankenpower41:
Geht es  nur mir so, aber der ganze Sachverhalt kommt mir etwas seltsam vor?
Wenn die Kranke den Kontakt von sich aus plötzlich nicht mehr will, da muss doch dann was vorgefallen sein?
War sie da schon im KKH?  Wenn man jahrelang ein gutes, enges Verhältnis hat, beendet man doch eine gute Freundschaft nicht einfach so von heute auf morgen.  Wie ich es interpretiere, war die kranke Frau zu dem Zeitpunkt ja noch daheim.
Die einzige Erklärung die ich da hätte ist, dass die Kranke psychische Probleme hatte.

Ich habe auch im Hinterkopf, dass man an "Abhängige", und das ist man ja im Pflegeheim,  nichts vermachen darf.
Auch Pflegedienst fällt da meines Wissens drunter.

Marianne

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