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Gesetzliche Rentenversicherung ...

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Beate Mahr:
Hallo

ich hab nach einer passenden Box gesucht aber nichts gefunden ... es geht um
 
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten bei der gesetzlichen Rente
 
Ich zackere seit 2 Jahren mit der gesetzlichen Rentenversicherung rum ... Kontenabgleich und so ...
 
Gestern kam der neuste Bescheid
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wir haben geprüft, ob und welche der angegebenen Zeiten für die
gesetzliche Rentenversicherung erheblich sind und nach den
gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden können.
 
Erziehungszeiten
Wir haben geprüft, ob Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten anzuerkennen sind.
Für Felix Mahr
geboren am 22.01.1990 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 21.01.2000
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Für Susan Mahr
geboren am 02.04.1992 :
Die Zeit vom 01.05.1995 bis 01.04.2002
kann nicht als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt werden,
weil in dieser Zeit eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde
und keine Pflichtbeiträge vorhanden sind.
________________________________________________________
 
 
Sind die bescheuert ??? ???  mehr als geringfügig selbständig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur weil ich Ehefrau eines LW bin .....
 
Es wurden doch Beiträge zur LAK entrichtet .... erst über GöGa später dann selbst
1.5.1995 deshalb, weil da die 3 Jahre Erziehungszeit ( Susan) um waren, ab 1.5. wurde dann LAK bezahlt
 
Was würdet ihr machen ??? Widerspruch einlegen ???
das sind immerhin 83 Monate an Berücksichtigungszeit die fehlen
 
Bin mal auf eure Meinung gespannt .... betrifft euch ja auch ...
 
Liebe Grüße
Beate

Mathilde:
Hallo Beate,

Widerspruch einlegen und zwar sofort dann hat man keine Frist verpasst  >:(

LG Mathilde

Autokamm:
Auf jeden Fall widersprechen !!!!

LG

Beate Mahr:
Hallo

ja ... und wie begründen ???

Dass ich als Ehefrau eines LW nicht automatisch selbständig bin ? oder mit den Beiträgen zur LAK ?

Wenn das die Folgen der eigenständigen Bäuerinnen Rente ist - - - Mahlzeit  >:(
da haben wir uns selbst ein Ei gelegt !!!! oder ???

Gruß
Beate

Autokamm:
Beate,
wenn du nicht selbstständig tätig warst, dann kannst du noch die Eínkommensteuererklärung heranziehen. Kenne jetzt deine Verhältnisse nicht so genau, aber bei mir steht da 0 Eur bei Einkünften. Die LW läuft ja auf den Göga.

Und dass wir uns mit der Rente selbst ein Ei gelegt haben, das wissen wir alle spätestens dann, wenn es an die Rentenzahlungen geht. Denn wir bekommen ja dann nicht als Ehepaar doppelt so viel Rente, obwohl zwei Beiträge gezahlt wurden.   :o  Drumm drücke sich wer kann!

Mein Göga hatte schon die Idee jetzt bis zur Rente alle drei Jahre ein Kind zu bekommen und sich dann immer weiter befreien zu lassen. Wir haben da aber noch Diskussionsbedarf.....  ;)

Lg

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