Autor Thema: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...  (Gelesen 63985 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline pauline971

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 4318
  • Geschlecht: Weiblich
Re: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...
« Antwort #105 am: 30.07.19, 21:08 »
Ich werde auf jeden Fall vorschlagen, dass er sich mal unverbindlich bei einem Notar beraten lassen soll. Denke auch es läuft eher auf Schenkung hinaus. Ich frage mich nur, wenn ich zu Lebzeiten alles meinem einen Sohn gebe, wie sichere ich den eigenen Lebensunterhalt. Ok, die gesetzliche Rentenversicherung. Doch ich denke schon, dass ein eigenes Haus den Lebensabend bequemer macht.
Danke für Eure Beiträge  :)
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich hart erarbeiten

Online gammi

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5820
  • Geschlecht: Weiblich
Re: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...
« Antwort #106 am: 30.07.19, 22:37 »
Je nachdem wie lange die Schenkung zurück liegt, kann der Sohn dann zur "Rückzahlung" zum Unterhalt der Mutter herangezogen werden.

Aber wie das ganz genau ist, da ist mit Sicherheit die Beratung beim Notar und eventuell auch Steuerberater sinnvoll. Der Fiskus hält da ja auch noch seine Hände auf.
Enjoy the little things

Offline Mathilde

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 3018
  • Geschlecht: Weiblich
Re: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...
« Antwort #107 am: 31.07.19, 00:27 »
Je nachdem wie lange die Schenkung zurück liegt, kann der Sohn dann zur "Rückzahlung" zum Unterhalt der Mutter herangezogen werden.

Aber wie das ganz genau ist, da ist mit Sicherheit die Beratung beim Notar und eventuell auch Steuerberater sinnvoll. Der Fiskus hält da ja auch noch seine Hände auf.

Da müsste ich jetzt meinen Schenkungsvertrag holen und den passus suchen. Ich glaube bei mir steht da was drin von Unterhalt wenn es nicht reichen würde.

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline annelie

  • Bayern
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 3548
  • Geschlecht: Weiblich
  • Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen
Re: "gewichene Erben" und Geschwister am Hof...
« Antwort #108 am: 31.07.19, 06:06 »
Wir haben letztes Jahr eine Schenkung vorgenommen. Da ich alleinige Eigentümerin der Sache war und Göga mir gegenüber erbberechtigt ist, hat er auf seinen Pflichtteil an der Sache verzichtet. Der Pflichtteil (auch im Erbfall) kann beim Beschenketen/Erben eingefordert werden, muss aber nicht, er wird nicht automatisch ausgezahlt. Es gibt ein zeitliche Frist, in der man das einfordern kann, aber ich weiß die nicht genau. In solchen Dingen ist es immer besser sich von Fachleuten beraten zu lassen und alles in Ruhe zu überdenken.
Der Notar hat bei der Verlesung des Notarvertrages den Beschenkten alles ganz genau erklärt und sie konnten auch Fragen stellen. Den Notarsvertragsentwurf hatten sie -genau wie Göga und ich- einige Tage vorher zugeschickt bekommen und konnten ihn überprüfen. Das ist ganz wichtig.
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie