Autor Thema: Misthaufen in Wasserschutzone 3  (Gelesen 4270 mal)

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Offline LandmamaTopic starter

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Misthaufen in Wasserschutzone 3
« am: 05.07.14, 13:00 »
Hallo zusammen,
ihr kennt euch da sicher aus, ich bräuchte mal ne Info,

angenommen ein Pächter hat auf dem Grundstück (Wiese) einen recht großen Misthaufen ( trockener Sägespäne Pferdemist) das in Wasserchutzz. 3 ist ....

er verspricht seit dem ersten Tag er würde einen Container bereitstellen...es tut sich aber nix, nein der Haufen wird immer breiter und höher....

wer ist da rechtl. verantwortlich der Verpächter (Besitzer der Wiese ) oder Pächter ?

zudem ist es auch direkt am Haus, sprich Mückenplage und ein Bild zum davonlaufen !


Offline apis

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #1 am: 05.07.14, 14:12 »
Hallo Landmama,
klär das doch mit dem Berater für Wasserschutz. Frag einfach mal so ganz unverbindlich an ob ihr dort eine Mistlagerung anlegen dürft, und lass Zwischentöne erkennen. Dann wird der Mist bald verschwunden sein.

Viel Erfolg
apis
« Letzte Änderung: 05.07.14, 14:14 von apis »

Offline Lulu

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #2 am: 05.07.14, 18:16 »
Ganz unverbindlich mal auf dem Amt anrufen, da kommt direkt jemand und guckt sich das an.

Gruß
Lulu

Offline amazone

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #3 am: 05.07.14, 18:21 »
So manche *Geister* würde ich nicht rufen.  ::)
Beste Grüße von
Amazone

Offline Lulu

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #4 am: 05.07.14, 18:25 »
Tja, wenn es der eigene Misthaufen ist, würde ich nicht anrufen....*lacht*.

Offline LandmamaTopic starter

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #5 am: 05.07.14, 18:29 »
es ist ja nicht der Misthaufen des Grundstücksbesitzers sondern des Pächters !, dieser auf zig Versprechunungen den Haufen nicht entsorgt, bzw. ordnungsgemäss lagert

jetzt muss da mal was passieren, aber wie ???


Offline annelie

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #6 am: 06.07.14, 08:45 »
Schriftlich abmahnen (per Einschreiben oder man übergibt das Schreiben einer unbeteiligten Person, die es dann beim Pächter einwirft, weiß nicht mehr wie das in der Amtssprache heisst, es gibt einen Fachausdruck dafür), Frist setzen und evt. mit Pachtkündigung drohen. Ich denke so ein Verhalten verstößt gegen den Pachtvertrag. Wenn man schriftlich abmaht, hat man als Verpächter zumindest den Vorteil, dass man vorweisen kann, man hat was getan.

Jetzt hab ich es gefunden, es heisst Zustellung durch Boten:
Die beste Form der Zustellung ist die Botenzustellung, denn der Bote ist dfer Zeuge des Zugangs. Dafür ist es erfordelrich, dass der Bote das zuzustellende Schriftstück liest, er die Uhrzeit der Übergabe bzw des Einwurfes in den Briefkasten dokumentiert und hinterher ein entsprechender Aktenvermerk über die Zustellung vom Boten unterschrieben wird. Dann wird es der Empfänger schwer haben die Zustellung zu bestreiten.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-gerichtsfeste-zustellung-von-fristwahrenden-briefen-der-grosse-postschredder

Auch Zeugen, die nicht selber Partei eines Mietvertrages sind, können den Beweis erbringen, dass und wann und welches Schriftstück in welchen Briefkasten geworfen wurde. Bei dieser Form der Zustellung gilt das Schriftstück an dem Tag als zugegangen, an dem es in den Briefkasten eingeworfen wurde und der Adressat noch mit Posteingängen rechnen musste. Der Brief, der abends um 22.00 Uhr eingesteckt wird, geht allerdings erst am nächsten Tag zu.

http://www.mieterbund-schleswig-holstein.de/index.php?option=com_content&view=article&id=103:kuendigung-abmahnung-aufrechnung-vorsicht-bei-der-zustellung-wichtiger-schriftstuecke&catid=2:presse&Itemid=18
« Letzte Änderung: 06.07.14, 09:42 von annelie »
Vergangenheit ist Geschichte,
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Gitta

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #7 am: 07.07.14, 11:57 »
eindeutig der besitzer des misthaufens, also der pächter/bewirtschafter.

wenn jauche/flüssigkeit austritt würde ich mal die verordnung des wasserschutzgebietes lesen, gibt es auf der gemeine zur einsicht.
es gibt zonen mit zone Stufe 3, auf denen das lagern erlaubt ist.
irgendwelche "anrufe" würde ich auf gar keinen fall tätigen.

das "problem" löst sich schon noch von selber.

gitta
Wer das Ziel nicht kennt, kann den Weg nicht finden.
Liebe Grüße
Gitta

Offline Beate Mahr

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Re: Misthaufen in Wasserschutzone 3
« Antwort #8 am: 07.07.14, 13:24 »
Hallo

wenn das über die UNB oder UWB läuft ...
ist immer erst der Eigentümer gefragt

Wenn er dann einen Pachtvertrag o.ä. vorlegt
geht´s an den Verursacher

In Hessen gibt es ein Merkblatt zur Lagerung von Mist usw. im Feld

Gruß
Beate
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