Autor Thema: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!  (Gelesen 52337 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

H.B.

  • Gast
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #15 am: 23.03.08, 17:17 »
Wenn er kein neues Feld bekommt, kann er den ZA nicht aktivieren und er verfällt nach geraumer Zeit.

Wenn er sich damit nicht auskennt, ja!


Sorry, aber der Vergleich ist ja wohl ziemlich daneben ! ZA hat zum Zuteilungszeitpunkt schließlich keiner gekauft, Maschinen und Tiere wohl schon.
 

gekauft nicht, aber durch einen Ausgleich für Preisabsenkungen und die Erbringung von Umweltleistungen verdient. Warum soll das nicht weiterlaufen, die Leistungen werden immer noch vom Betrieb erbracht. Warum sollte zB jemand der nie Tiere hatte, die Ausgleichszahlungen für die Leistungen eines Tierhalters erhalten?

Wenn mal alle Prämien verschmolzen sind, kann durchaus an eine Flächenanbindung denken, aber vorher nicht. ch bin jedenfalls froh daß ich die Prämien nicht mitübernehmen musste, es wäre Stilllegung gewesen. Ich konnte billig Grünland-ZA's kaufen, nach der Verschmelzung ist......

Ungerecht ist das auch nicht, denn bei der Verschmelzung verlieren meine anderen ZA's einiges an Wert.

Offline freilandrose

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1600
  • Geschlecht: Weiblich
  • Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #16 am: 23.03.08, 20:20 »
Wenn er kein neues Feld zum aktivieren seiner freien ZA bekommt, kann er ohne weiteres seine ZA verkaufen, damit sie nicht verfallen. Es gibt genügend Händler, die seine ZA aufkaufen für sehr gutes Geld.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline strop

  • in memoriam
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 412
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #17 am: 24.03.08, 11:07 »
Nimm doch mal folgende Situation:
Fläche gekauft im Jahr, sagen wir, 1996.
Der Käufer tritt in den bestehenden Pachtvertrag, der bis 1998 geht, ein (muss er ja bei Kauf).
Da die Fläche sehr entfernt liegt (450 km), will der Eigentümer nicht selber bewirtschaften - also wird in 1998 ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
In 2008 möchte der Eigentümer gern selber die Fläche bewirtschaften.
Was ist möglich?
a) Der Eigentümer bewirtschaftet selber - aber ohne ZA`s (wirtschaftlich oder nicht?)
b) Der Eigentümer erwirbt ZA`s und bewirtschaftet die Fläche (hohe Investition bei 70 ZA`s - wirtschaftlich oder nicht?)
c) Der Ex-Pächter überträgt "seine" ZA`s unentgeltlich auf den Eigentümer ( ...unwahrscheinlich. Wahrscheinlich, dass er sie verkauft, weil er andere Flächen mit ZA`s pachtet und "seine" nicht benötigt)
d) Der Ex-Pächter pachtet weiter.
Was ist denn nun eine gerechte Lösung? Auch im Hinblick auf den möglichen Hofnachfolger des Eigentümers. Soll der erst ZA`s für viel Geld kaufen (...möglicherweise gibt es die ZA`s schon in ein paar Jahren in dieser Form nicht mehr)? Oder soll der Eigentümer "um jeden Preis" neu verpachten, da ja keine ZA`s da sind?
Welche Lösungen gibt es noch?
LG,
strop

H.B.

  • Gast
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #18 am: 24.03.08, 11:18 »
Wenn der Eigentümer dann seine Fläche bewirtschaften will, kann er das, er kann die Zahlungsansprüche von dem Pächter oder jemand anderen abkaufen (in der Regel ca. der eineinhalbfache Wert). Jedenfalls ist es gerecht, wenn nicht jemand, der die Prämie erarbeitet hat, inm die gratis zur Verfügung stellen muß. Selbst wenn er das Geld für die ZA's aufnehmen muß, hat ers in zwei Jahren inkl. der Verzinsung und hohem Gewinn wieder herinn.

Ich kann hier keine Ungerechtigkeit erkennen.

Offline zensi

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 955
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #19 am: 24.03.08, 11:40 »

Merkst Du eigentlich nicht, dass hier nur Agrarsubventionnen gespart werden sollen, wenn nicht alle ZAs mehr aktiviert werden könne?
 
Das sehe ich auch so.

Wenn er kein neues Feld bekommt, kann er den ZA nicht aktivieren und er verfällt nach geraumer Zeit.

Wenn er sich damit nicht auskennt, ja!




Man kann die ZA verschieben, wenn man den Mehrfachantrag abgibt (AfL), dann verfallen sie nicht.

Gruß Zensi

Schönen Gruß    Zensi

Offline Ditz

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 167
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #20 am: 24.03.08, 15:56 »
Hallo,

ich verstehe sowieso nicht warum sich die verpächter 2005 nicht die prämie gesichert haben, narürlich nur die za nicht die top ups.
der verband hat es doch jetzt auch in seinen pachtverträgen stehen das die za nach pachtende zurückgehen.
die jetzige regelung ist doch einfach nur schwachsinn und treibt die pachtpreise noch höher und bedeutet noch mehr verwaltungs aufwand.
was soll das für ein nachteil sein wenn die za auf der fläche liegen? beantragen kann sie eh nur der der drauf ackert. es gibt doch mittlerweile mehr za wie fläche, da wundert es doch das da noch ein handel funktioniert.

Ditz

H.B.

  • Gast
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #21 am: 24.03.08, 20:54 »
was soll das für ein nachteil sein wenn die za auf der fläche liegen?

Nochmals, weil sie dem Bewirtschafter gehören! Wenn du dem Verpächter deine Frau geben willst, gib ihm sie, aber die ZA's gehören auf den Betrieb!

Offline Ditz

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 167
  • Geschlecht: Männlich
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #22 am: 24.03.08, 22:07 »
wenn auf jedem ha za liegen, und nur der bewirtschafter (pächter) sie beantragen kann dann ist mir das doch egal wem sie gehören, hauptsache ich bekomme sie ausbezahlt. toll, bei pachtende kann ich sie verkaufen oder im betrieb rotieren lassen damit sie nicht verfallen (da hab ich auch keinen finanziellen vorteil von), wenn ich neue fläche pachte muß ich sie wieder kaufen. wo soll da der sinn drin liegen?
diese ganze regelung bringt doch nur ärger und mehr verwaltungsaufwand.
und in vielen gegenden wird der verpächter die fläche genauso teuer ohne za wie mit za verpachten.

Ditz

Offline Irmgard3

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 673
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #23 am: 24.03.08, 22:30 »
Bei uns ist es die Regel, dass die Zahlungsansprüche zwar vom Bewirtschafter aktiviert werden,aber die ZA aber auf der Fläche verbleiben. Wie gesagt, das wird auch im Pachtvertrag festgelegt. Bei Wechsel des Bewirtschafters wird der ZA diesem übertragen.

Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline Katharina

  • in memoriam
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1684
  • Geschlecht: Weiblich
  • Bäuerinnen - find ich gut!
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #24 am: 24.03.08, 22:50 »
Ein Teil der ZA's sind ja auch mit der Stilllegungsverpflichtung belegt. Wie sollte ich die anteilmäßig dann dem Verpächter zurückgeben? Dieses Jahr ist die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt, aber sie kann ja wieder kommen.

Bei uns wechseln die Pachtflächen sehr selten, von daher gab es auch noch keine Probleme mit den Verpächtern. Unsere neu dazugepachteten Flächen hatten keine ZA, wir haben welche dann von Dritten dazugekauft.

Wir haben oft Obstbauflächen dazugepachtet und dann Ackerbau darauf gemacht. Oder umgekehrt Ackerbauflächen mit Obst bepflanzt. Welchen ZA soll ich dem Verpächter da übertragen? Obstbau hatte bisher gar keinen und jetzt einen geringeren als Ackerbau.

Außerdem kann man doch nur volle ZA weiterübertragen. Was ist dann mit den Flächen, die wesentlich kleiner als 1 ha sind?
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

Offline Meta

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 714
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #25 am: 24.03.08, 22:58 »
ZA sind wie Aktien. Die sind auf die Person zugeteilt, die sie bekommen hat, nicht auf die Fläche. ZA können nur mit einer Fläche aktiviert werden. Diese Person kann mit den ZA machen was sie will. Mit einer Fläche aktivieren oder, wenn die Fläche nicht mehr da ist,verkaufen.
Das ist völlig richtig nach der Rechtslage. Nur nach meinem subjektiven Rechtsempfinden ist es falsch, das man etwas das man 2005 "geschenkt" bekommen hat nun verkaufen kann, weil man die Fläche z.B. gekündigt bekommen hat.
Bei uns war das z.B. so: wir hatten ein Grundstück lange Jahre in Pacht. 2003 hat der Verpächter das Grundstück einem anderen Landwirt verpachtet der dann 2005 die Fläche auf seinem Antrag hatte und die ZAs zugeteilt bekam. Dieses Jahr will der Verpächter das Grundstück verkaufen und hat es uns angeboten. Wenn wir das jetzt kaufen haben wir keine ZA darauf und der andere lacht sich ins Fäustchen bzw. macht Gewinn damit. Ist das gerecht????? Aus meiner Sicht nicht !!!!

Offline Katharina

  • in memoriam
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1684
  • Geschlecht: Weiblich
  • Bäuerinnen - find ich gut!
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #26 am: 24.03.08, 23:17 »
Hallo Meta,

dann musst du versuchen, den Verkäufer um den Kaufpreis der ZA herunterzuhandeln.

Mal ganz im Ernst, so teuer sind die ZA nicht, nach 1-2 Jahren ist die Kaufpreis wieder drin.

Was ist, wenn der Bewirtschafter 2005 gar keine ZA beantragt hat? Dann kann er auch keine weitergeben. Ich kenn hier einige kleinere Betriebe, die dieses Jahr auch keine für den Obstbau beantragen. Es ist ihnen zu viel Verwaltungsaufwand und/oder sie blicken nicht durch ... ::)
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

H.B.

  • Gast
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #27 am: 25.03.08, 09:17 »
Beispiel:

Ein Bullenmäster (da sind die BiP's auf Grund der Bullenprämie besonders hoch) verliert eine Fläche. Auf der Fläche können locker Za's mit einem Wert von 800 Euro drauf sein. Sollte er "SEINE Bullenprämie"! dann an den benachbarten Hobbypferdehalter abtreten? gratis?


Offline Cosima

  • Region Schwaben
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 106
  • Geschlecht: Weiblich
  • die Welt ist schön
Re: Zahlungsansprüche!!!
« Antwort #28 am: 26.03.08, 10:14 »
Nimm doch mal folgende Situation:
[...] 1998 (wird) ein neuer Pachtvertrag gemacht, der bis 2008 geht (an ZA`s, BIP`s denkt niemand, gab es noch nicht).
Der Pächter beantragt und erhält die ZA`s (auf der Grundlage 2005).
Vielleicht hilft Dir Folgendes weiter Strop:

Beispiele für vertragliche Regelung – nach Änderungskündigung gem. §593 Abs. 1 BGB   
Beispiel1
"
a) Der Pächter verpflichtet sich, die Betriebsprämie im Jahre 2005 fristgemäß für die gesamte Pachtfläche zu beantragen. Der Pächter hat dem Verpächter die Zuteilung der auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche binnen vier Wochen nach Bekanntgabe mitzuteilen.
b) Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, die Zahlungsansprüche entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu nutzen, da nicht genutzte Zahlungsansprüche der nationalen Reserve zugeschlagen werden (Art. 45 der VO (EG) Nr. 1782/03). Die auf Grund der Zahlungsansprüche gezahlten Beihilfen stehen während der Pachtdauer dem Pächter zu.
c) Der Pächter verpflichtet sich, die der Flächengröße der Pachtfläche entsprechende Zahl von Zahlungsansprüchen bei Beendigung dieses Pachtverhältnisses auf den Verpächter oder auf eine vom Verpächter genannte Person zu übertragen. Beinhaltet der Betrag eines oder mehrerer Zahlungsansprüche auch einen betriebsindividuellen Betrag i. S. des § 5 Abs. 2 und 4, steht dem Pächter für diese Beträge vom Verpächter ein angemessener Ausgleich zu.

http://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/8.pdf

Beispiel2
1. Gegenstand der Pacht sind die Grundstücke einschließlich dem flächenbezogenen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen.
2. Der Pächter ist verpflichtet, sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt werden können zu beantragen.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses überträgt der Pächter sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt wurden (anteilig auch Stilllegungstitel), auf den Verpächter oder nach dessen Weisung auf den nachfolgenden Bewirtschafter. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
3. Die Pachtdauer endet frühestens am 30. September 2013.
"


-----

Urteile – Verpächter berief sich   n i c h t   auf § 593 Abs. 1 BGB 
Wie schon das OLG Rostock, hat nunmehr auch das OLG Naumburg mit Urteil vom 30. März 2006 (Az.:2 U 127/05 (Lw) – AG Magdeburg) eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen bei Beendigung des Landpachtvertrages nach nationalem Pachtrecht abgelehnt.

Bislang hatte lediglich das Amtsgericht Magdeburg eine Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen bei Beendigung des Landpachtvertrages nach nationalem Pachtrecht bejaht.

Mit der vorliegenden Entscheidung wurde, wie bereits durch das OLG Rostock, ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um die Frage, ob die Zahlungsansprüche bei Pachtende auf den Verpächter zu übertragen sind, letztinstanzlich zu klären.
http://www.deutsche-landwirte.de/050106a.htm

42 - In Betracht kommen könnte insofern allenfalls ein Anspruch auf Anpassung des "Altvertrages" an die durch den Systemwechsel der Agrarförderung nachhaltig veränderten Verhältnisse gem. § 593 Abs. 1 BGB (vgl. dazu OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 974; OLG München, NL-BzAR 2006, 334, 343). Ein solcher Anspruch ist in der mündlichen Verhandlung zwar angesprochen, indes im Rechtstreit nicht geltend gemacht worden. BGH, Urteil vom 24. 11. 2006 - LwZR 1/ 06

[ ! ]   Verpächter machte sein Recht gem. §593 Abs. 1 BGB   n i c h t   geltend.


Persönliche Meinung, ohne Gewähr!
Auf die Gefahr hin, dass wieder Jede(r) über mich herfällt
und auf Rückfragen doch keine eigenen Lösungsvorschläge hat.
Konstruktive Verbesserungsvorschläge sind willkommen!




Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima

Offline strop

  • in memoriam
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 412
Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #29 am: 26.03.08, 11:51 »
Vielen Dank, Cosima!
Der § 593 Abs. 1 BGB war mir so nicht bekannt, ebenso nicht das Urteil aus dem Fallbeispiel, von dem Du schreibst.
Zitat
Selbst wenn er das Geld für die ZA's aufnehmen muß, hat ers in zwei Jahren inkl. der Verzinsung und hohem Gewinn wieder herinn.
Für 70 Hektar die ZA`s zu kaufen mit dem eineinhalbfachen Wert - 26.250 € - das ist nicht wenig Geld.
Außerdem kommt noch dazu, dass für die Fläche wegen der Entfernung von 450 km mit höheren Bewirtschaftungskosten zu rechnen ist (Lohnunternehmer etc.)
Der Pächter in meinem geschilderten Fall will die ZA`s nach Beendigung der Pacht nicht an den Eigentümer bzw. zukünftigen Bewirtschafter übertragen, er würde sie natürlich "versilbern", schließlich hat er dazu das Recht und 25.000 € so mal eben fürs Nichtstun sind auch nicht zu verachten...
LG, strop