Ich bin beileibe kein Experte und ich denke für mich und den von mir betreuten Verein (Lohnmaschinen) habe ich mich schon gerüstet.
Zu den Übergangsfristen kann ich weniger sagen.
Ich glaube, man muss etwas sensibel sein.
Wenn man das SCHREIBEN von Rechnungen vielleicht auch etwas "aussitzen" kann ( aufgrund Übergangsfristen oder "man nicht gewillt ist" , sich um E-Rechnung zu kümmern) -- aber schlimmer ist es , das man auch gewappnet sein muss für den EMPFANG von E-Rechnungen. Im kommenden Jahr wird der Landhändler/Diesellieferant/Lohnbetrieb "gnadenlos" E-Rechnungen versenden. Ich will damit sagen, die Zulieferer der Landwirtschaft werden es durchführen MÜSSEN.
Im besten Fall erhält man eine E-Rechnung im Zugpferd Format.
Dort ist die normale (druckbare) PDF enthalten, aber auch der maschinenlesbare Datei Anhang dabei.
Im ungünstigen Fall bekommt man eine reine E-Rechnung mit nur diesem maschinenlesbaren Dateianhang.
Hier fangen dann möglicherweise Probleme an, das man diese Dateien prüfen und für sich sichtbar machen muss.
Ich weiß nicht , ob es OHNE eine Software dazu geht.
Wenn ich sowieso ggfls. vor der Rente stehe, dann ist es vielleicht auszusitzen.
Alle anderen sollten sich mehr oder weniger schnell um dieses Thema kümmern. Ab Anfang nächsten Jahres werden E-Rechnungen versandt. ( Ich weiß allerdings nicht, was passiert, wenn keine Mail Adresse zum Kunden beim Rechnungsausgeber vorhanden ist

).
Und meine Meinung, ich denke, es ist schlecht kommuniziert worden. Im westfälischen landwirtschaftlichen Wochenblatt stand letzte Woche ein recht konkreter Beitrag dazu, aber davor

Ich weiß nicht, was so TopAgrar oder Andere dazu geschrieben haben. Aber nur so nebenbei von den Software Firmen "Lexware, WISO oder wie sie heißen zu schreiben
"mit unserer Software bist Du gerüstet für E-Rechnung" reicht nicht nicht. Das holt keinen vom Sofa runter, keinen spricht es gedanklich an "Du MUSST dich kümmern"