Autor Thema: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025  (Gelesen 10473 mal)

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Offline zwagge

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #15 am: 10.10.24, 18:56 »
Wir bekommen auch schon die Benachrichtigungen der verschiedenen Händler, mit der Bitte um die email-Adresse. Etliche Rechnungen bekommen wir schon per Mail. Nur blöd, wenn die dann im Spam landen. Das wird noch lustig...
Ganz liebe Grüße
Birgit

Offline goldbachTopic starter

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #16 am: 10.10.24, 19:02 »
@mathilde:
ausnahmsweise ist die FDP nicht daran schuld  8)

Die E-Rechnung ist ein Auswuchs vom verabschiedeten Wirtschaftswachtumsgesetz (was für ein Wort!!)  und hier liegt die Verantwortung beim Wirtschaftsministerium - also bei Habeck


Offline Ossi22

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #17 am: 13.10.24, 13:41 »
Das ist halb richtig:
"Zugpferd" ist eine normal aussehende PDF. Wenn man dann diese PDF in Adobe öffnet und die Anlagen sucht , wird die maschinenlesbare XML sichtbar . Sie ist also im Hintergrund der PDF. PDF ist aber immer noch da. Ich habe dazu 2 Anhänge , einmal so wie es bei Adobe aussieht und dann Screenshot von meinem Mailprogramm, angefügt.

Wenn man Rechnungen schreibt mit ausschließlicher E-Rechnung als maschinenlesbare Version, dann entfällt die PDF


Seid ihr sicher, dass der Titel dieser Box richtig ist??? Oder ist das in Bayern mal wieder anders ???

PDF Rechnungen gibt es nicht mehr,  die werden von "ZUGferd" umgewandelt in .XML Dateien, die mit Excel oder einem Texteditor geöffnet werden können und somit lesbar sind.

Offline Steinbock

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #18 am: 27.10.24, 13:45 »
Ich verstehe nur "Bahnhof". Leider.

Ist diese Übergangsfrist tatsächlich bis 01.01.2028?
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline Ossi22

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #19 am: 28.10.24, 08:26 »
Ich bin beileibe kein Experte und ich denke für mich und den von mir betreuten Verein (Lohnmaschinen) habe ich mich schon gerüstet.
Zu den Übergangsfristen kann ich weniger sagen.

Ich glaube, man muss etwas sensibel sein.
Wenn man das SCHREIBEN von Rechnungen vielleicht auch etwas "aussitzen" kann ( aufgrund Übergangsfristen oder "man nicht gewillt ist" , sich um E-Rechnung zu kümmern) --  aber schlimmer ist es , das man auch gewappnet sein muss für den EMPFANG von E-Rechnungen. Im kommenden Jahr wird der Landhändler/Diesellieferant/Lohnbetrieb "gnadenlos" E-Rechnungen versenden. Ich will damit sagen, die Zulieferer der Landwirtschaft werden es durchführen MÜSSEN.

Im besten Fall erhält man eine E-Rechnung im Zugpferd Format.
Dort ist die normale (druckbare) PDF enthalten, aber auch der maschinenlesbare Datei Anhang dabei.

Im ungünstigen Fall bekommt man eine reine E-Rechnung mit nur diesem maschinenlesbaren Dateianhang.
Hier fangen dann möglicherweise Probleme an, das man diese Dateien prüfen und für sich sichtbar machen muss.
Ich weiß nicht , ob es OHNE eine Software dazu geht.

Wenn ich sowieso ggfls. vor der Rente stehe, dann ist es vielleicht auszusitzen.
Alle anderen sollten sich mehr oder weniger schnell um dieses Thema kümmern. Ab Anfang nächsten Jahres werden E-Rechnungen versandt. ( Ich weiß allerdings nicht, was passiert, wenn keine Mail Adresse zum Kunden beim Rechnungsausgeber vorhanden ist  ;D).
Und meine Meinung, ich denke, es ist schlecht kommuniziert worden. Im westfälischen landwirtschaftlichen Wochenblatt stand letzte Woche ein recht konkreter Beitrag dazu, aber davor ??? Ich weiß nicht, was so TopAgrar oder Andere dazu geschrieben haben. Aber nur so nebenbei von den Software Firmen "Lexware, WISO oder wie sie heißen zu schreiben
 "mit unserer Software bist Du gerüstet für E-Rechnung" reicht nicht nicht. Das holt keinen vom Sofa runter, keinen spricht es gedanklich an "Du MUSST dich kümmern"

Offline zwagge

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #20 am: 28.10.24, 08:38 »
Bei uns kommt die Tage der Steuerberater...bin gespannt was er berichtet. Ich sags euch dann
Ganz liebe Grüße
Birgit

Offline martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #21 am: 28.10.24, 08:59 »


Im besten Fall erhält man eine E-Rechnung im Zugpferd Format.
Dort ist die normale (druckbare) PDF enthalten, aber auch der maschinenlesbare Datei Anhang dabei.

Im ungünstigen Fall bekommt man eine reine E-Rechnung mit nur diesem maschinenlesbaren Dateianhang.
Hier fangen dann möglicherweise Probleme an, das man diese Dateien prüfen und für sich sichtbar machen muss.
Ich weiß nicht , ob es OHNE eine Software dazu geht.
 

Geht es nicht. Ich hab eine kombinierte Rechnung bekommen. Das PDF kann ich lesen, kein Problem. Daran ändert sich ja auch nichts.
Die elektronische Rechnung kommt zwar als XML.Datei, ist somit per Excel zu öffnen. Das nutzt aber nichts, weil dann nur Hyroglyphen auftauchen, mit denen man nichts anfangen kann. Ich habs ausprobiert, weil ich neugierig bin.

Die LWK Niedersachsen bietet im Dezember noch ein Onlineseminar zu dem Thema an.


Als Privatperson muss ich vorab dem Empfang der E-Rechnung zustimmen, das nutzt den landwirtschaftlichen Betrieben aber nichts, weil sie eben keine Privatperson sind.

Offline Ossi22

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #22 am: 28.10.24, 09:21 »
Das mit der Zustimmung ist meines Wissens umgekehrt. Du musst sozusagen beantragen, das du weiterhin Papier erhalten willst. Ansonsten automatisch E -Rechnung

Offline goldbachTopic starter

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #23 am: 28.10.24, 11:40 »
....ZUGFeRD... ohne "P"

Abkürzung für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands“.

Es geht darum, dass das FA sofort bei Rechnungstellung bzgl. Umsatzsteuer informiert wird.
Wenn der Betrieb / die Firma  über € 800.000.-- Euro Umsatz im Jahr macht, muss dieser Betrieb die Voraussetzungen schaffen, dass E-Rechnungen gestellt werden k ö n n e n .
ABER: man kann die rechnungsstellende Firma darauf hinweisen, dass man die Rechnung noch in Papierform erhalten will.
ABER: ab 01.01.2028 muss jeder Betrieb -egal mit welchem Jahresumsatz- die Voraussetzungen schaffen; sowohl Rechnungen in E-Form zu erhalten, als auch schreiben.
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Offline Freya

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2028
« Antwort #24 am: 05.11.24, 18:38 »
Am 15. November habe ich mich für ein Webinar bei unserem landw. Buchführungsdienst angemeldet. Ich hoffe auf etwas mehr Klarheit für die tägliche Praxis im landwirtschaftlichen Büro und dass ich Euch noch etwas mitteilen kann.
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Freya

Offline Freya

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #25 am: 19.11.24, 15:52 »
Woher kommt die Verordnung, dass jeder Unternehmer ab 1.1.2025 in der Lage sein muß, E-Rechnungen zu empfangen und GOBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung...) -konform revisionssicher abzuspeichern? Die EU-Kommission plant einheitliche MwSt in Europa. VAT in Digital Age bis 1.7.2030.
Es gibt keine Übergangsfristen mehr für Kleinunternehmer; jedem ist zuzumuten, dass er sich eiinen PC kauft und eine email Adresse anlegt.

Eine E-Rechnung ist ein Datensatz im XML Format und muß mit eiinem Programm lesbar gemacht werden. Eine PDF Rechnung ist keine E-Rechnung, wenn nicht im Anhang der Datensatz in XML vorhanden ist. ZUGFerd ist so ein Programm, mit dem der Datensatz lesbar wird und das sich wohl durchsetzen wird.
Eine ausgedruckte PDF Rechnung, die per mail gekommen ist, ist keine E-Rechnung.

Eine E-Rechnung muss erstellt werden, für Beträge, die höher sind als 250,00€.

Die neue Aufbewahrungspficht der Rechnungen beträgt nur mehr 8 Jahre. Ansonsten droht ein Bußgeld bis zu 5.000,- €.

Ein Programm, das man nicht downloaden muss, welches die Rechnungen sicher verwahrt und speichert, ist z.B. www.just-farming.de . (Wurde von der LAND-DATA Gruppe entwickelt) Man muss sich nur im browser anmelden. Geht auch mit der APP für handy oder tablet.

Es empfiehlt sich für E-Rechnungen eine separate e-mail Adresse anzulegen um Fehler vorzubeugen. Wir erhalten die E-Rechnungen per email und können sie entweder erst mal in einem Order auf unserem PC speichern oder sofort in das Programm uploaden.

Zitat
(von Goldbach) ABER: man kann die rechnungsstellende Firma darauf hinweisen, dass man die Rechnung noch in Papierform erhalten will.
ABER: ab 01.01.2028 muss jeder Betrieb -egal mit welchem Jahresumsatz- die Voraussetzungen schaffen; sowohl Rechnungen in E-Form zu erhalten, als auch schreiben.
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- nicht ganz richtig. Ab 1.1.2025 muss jeder Betrieb in der Lage sein E-Rechnungen empfangen zu können !
« Letzte Änderung: 19.11.24, 22:27 von Freya »
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Offline Dette

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #26 am: 19.11.24, 19:02 »
Hallo zusammen,
seit einigen Tagen haben wir wie auch Freya just farming von unserem Steuerberater auf dem PC. Bin grad dabei, mich einzuarbeiten. Ist eigendlich nicht schwierig. Erstmal übe ich mich im Rechnungen hochladen und speichern. Selber schreiben kommt dann später, aus diesem Programm ist es auch möglich, direkt Überweisungen zu tätigen.
Nachdem ich mich auch lange dagegen gesträubt habe, finde ich es jetz eigendlich recht praktisch und nicht schwer.
Viele Grüße Dette

Offline martina

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #27 am: 20.11.24, 09:23 »
Ich bin für unsere Landwirtschaft und den Transportbetrieb auch noch recht gelassen, weil das von uns genutzte Adnova+ wie just farming von Landdata alles können, was es können muss. Der Support ist super.

Mit der GbR sind wir gerade dabei zu wechseln. Die Software, mit der die neue Kanzlei arbeitet, hat leider nicht so ein schönes Modul. Da nutzt Junior jetzt die "top-farmplan" (ich hab extra einen Bindestrich dazwischen gesetzt) zum Hochladen der Belege in einen digitalen Aktenschrank. Mit der Software kann man auch E-Rechnungen schreiben. Mein Fall ist sie nicht, hab ich ja andererseits schon beschrieben.


Für die Arbeit suchen wir noch nach günstigen Lösungen. Wer nur ab und an eine E-Rechnung schreiben muss, kann das mit PDF24 machen. Das sind dann eben ganz einfache Rechnungen, aber immerhin. Ich teste mich gerade durchs Angebot der kostenfreien Softwarelösungen. Bei uns darf es ja immer kein Geld kosten.

@ Freya: ja, aber 25 muss man E-Rechnungen empfangen können. "Aber nirgendwo steht, dass man sie auch ÖFFNEN können muss" ;) Diesen spitzfindigen Kommentar hab ich die Tage irgendwo gelesen. Und empfangen kann man sie ja einfach per Emailadresse. Solange es die Hybridvariante mit PDF ist, ist ja auch das Öffnen kein Problem.

Offline gina67

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #28 am: 20.11.24, 10:46 »
Ab 2025 müssen auch Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Hatte gerade einen Vortrag zum Thema "Buchführung im Verein".

Für den Betrieb nutzen wir schon lange "Datev Unternehmen Online. Mein Sohn sagt, dass der Steuerberater ihm gesagt hat, dass er nichts neues installieren oder kaufen muss, ist alles bei Datev enthalten.

Offline frankenpower41

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Re: Pflicht bzgl. E-Rechnungen ab spätestens 2025
« Antwort #29 am: 20.11.24, 10:57 »
Sohn war gestern auf Info Veranstaltung.
Ich bin ja nicht sehr PC bewandert, aber er meinte "das schaffst du auch"
Dann meinte er noch  "da verdient die Datev" gut mit.
Unser Steuerberater ist noch vom alten Schlag, ich denke mal dass da Papierform bleibt so lange es irgendwie geht.
Ich habe nichts dagegen und die Hoffnung dass ich dann alles abgebe.