Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Freund und ich heiraten nächstes Jahr.
Er ist Landwirt. Ich heirate in die Landwirtschaft ein.
Sein Vorschlag wäre dass ich mitangestellt bin für 1000 Euro brutto.Das könnte ich mir sparen und hätte im Fall einer Trennung dieses Geld angespart.
Wir haben bereits seit einem Jahr eine Tochter. Ich werde meinen Beruf aufgeben und in die Landwirtschaft miteinsteigen.
Er möchte einen Ehevertrag. Wir waren schon bei seinem Anwalt zur Beratung. Ich war sehr geschockt als ich Gütertrennung und Erbschaftsverzicht hörte.
War total überfordert.Die Vorfreude auf die Hochzeit ist schon etwas verschwunden.
Bitte gebt mir TIPPS wie wir das regeln können damit es für beide Seiten nicht ungerecht ist. Er bekommt den Hof vor der Hochzeit überschrieben.
ist diese Vergütung angemessen wenn ich dafür auf zugewinn verzichten soll?
Wie sogleich mit Lust und liebe mitarbeiten wenn ich von dem zugewinn nichts bekomme?
Der Hof gehört ihm ja sowieso davon will ich auch gar nichts.
Den Erbschaftsverzicht soll ich unterschreiben da unser Kind das ganze Erben soll und unser Kind mich sonst auszahlen müsste und das den Hof ruiniert.
wie habt ihr das geregelt?
Bitte bitte helft mir!
Fee,
willkommen in der ldw. Realität!
Grudsätzlich denke ich, dass solche Verträge heute durchaus sinnvoll sind, weil ja ein Unternehmen dahinter steht, was auch weiterleben soll im Falle eines Falles. Und manchmal geht das Leben sehr eigenwillige Wege.
Fragen, die mir durch den Kopf gehen, wenn ich dein Statement lese...
1. WARUM willst du denn in die Landwirtschaft einsteigen (zu diesen Konditionen)?
2. Warum bleibst du nicht in DEINEM erlernten Beruf tätig?
DU hilfst DIR am besten selbst, in dem du dir eigene Gedanken machst und diese aufschreibst, dich informierst und DEINE Entscheidungen triffst- das kann dir niemand abnehmen.
Ich halte in solchen speziellen Fällen ein I-Forum für maximal Tertiärliteratur.
Merke dir nur eines, in Deutschland sind ALLE Verträge verhandelbar und das solltest du in deinem eigenen Interesse auch tun, denn im Falle eines Falles ist der Vertrag bindend über Tod oder Scheidung hinaus.
Alles Liebe,
Anja