Autor Thema: "Geschützte" Produktnamen  (Gelesen 13293 mal)

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Offline MirjamTopic starter

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"Geschützte" Produktnamen
« am: 07.02.06, 20:43 »
Hallo,

seine eigenen Direktvermarktungsprodukte zu beschriften ist gar nicht so einfach...

zum einen gibt es genau Vorgaben zu den Inhaltsstoffen  - was nun Marmelade oder Konfitüre ist

zum anderen gibt es "geschützte Produktnamen" die nicht nur von den Ausgangsprodukten, traditionellen Rezepten sondern auch einer Regionalbindung unterliegen.

Oder wußtet ihr, dass der Begriff "oberfränkische Karpfen" EU-weit geschützt ist !?

Wo kann man diese Listen einsehen, welche Bezeihnungen kann man ohne Bedenken verwenden bzw. welche Produktbezeichnungen eurer Region setzt ihr bewußt und erfolgreich in der Direktvermarktung ab z.B. Bündener Fleisch?

viele Grüsse

Mirjam
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Käseherby

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #1 am: 07.02.06, 22:45 »
hi mirjam

die namensgebung ist unter anderem schon eine preisvorgabe. produkte die sich an "berühmte" namen anlehnen sind durchs band mindestens 25% billiger als das original. der kunde ist nicht mehr bereit für kopien geld auszugeben. oft könnte man das produkt wenn die qualität stimmt teurer verkaufen wenn man einen eigenen namen verwenden würde. hinzu kommt das viel zuviel energie verwendet wird das vorbild zu erreichen was sowieso in den seltensten fällen gelingt.

liebe grüsse

herby

agromind

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #2 am: 08.02.06, 09:42 »
Hallo,

Informationen zur Marmeladen/Konfitüren- stehen in der Konfitürenverordnung.

Geschützte Begriffe, bzw. diese Listen hat das Patentamt. Hier kostet eine Einzelabfrage so um die 20 Euro. Hierfür nimmt man sich aber besser einen Anwalt. Kostet zwar 300  - 500 Euro, jedoch kennt sich der damit am besten aus.

Regional geschützte Begriffe kennt man in seiner Region oft. Oft sind diese Begriffe durch Regionalinititiativen geschützt. Hier kann man mal nachfragen, ob man sich der Initiative anschließen kann.

Liebe Grüße

Marion

Offline martina

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #3 am: 08.02.06, 10:07 »
Die Konfitüren-VO umgehe ich durch die Bezeichnung Fruchtaufstrich.

Wenn ich jetzt nicht weiß, ob ein regionaltypischer Name geschützt ist, oder nicht und möchte das Geld für die Abfrage sparen, reicht es dann nicht theoretisch aus, zu schreiben:
Karpfen, nach oberfränkischer Art um mal Mirjams Beispiel aufzugreifen?

Beim Wiener Schnitzel ist es doch auch so, daß es Kalbfleisch sein muß und ein paniertes Schweineschnitzel dann eben "Wiener Art" heißt.

Offline MirjamTopic starter

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #4 am: 08.02.06, 12:31 »

Hallo,

Oder reicht auch "Karpfen original aus Oberfranken"?

Das mit dem Fruchtaufstrich mach ich auch so  ;)


Mirjam

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Offline Beate Mahr

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #5 am: 08.02.06, 12:56 »
Hallo

es ist - denke ich - ein Unterschied ob es heißt

geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

oder
 
geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Dazu folgende Info

Zahlreiche mittelständische Unternehmen mit regionaler Bindung suchen nach Möglichkeiten,
um sich von anderen Mitbewerbern abzuheben.
Sie betonen den regionalen Bezug und weisen sowohl in den Produktbezeichnungen
als auch in der Außendarstellung auf ihre Herkunft hin.
Sie versuchen das positive Image ihrer Region für sich zu nutzen.

Um diese Instrumente verstärkt einsetzen zu können,
hat die Europäische Union die Verordnung VO (EWG) 2081/92
zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erlassen.


hier  könnt ihr nachschauen welche Produkte eine
geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) / geschützte geographische Angabe (g.g.A.) haben

Gruß
Beate




 
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entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline MirjamTopic starter

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #6 am: 08.02.06, 13:05 »

Hallo,

@ Beate *freuhüpf* danke - du bist ein Schatz  :-* jiibet doch keinen Link - den Beate nicht find!

@ Michi - das ist doch der geschützte Name  ;), den darf doch nicht jeder verwenden

viele Grüsse

Mirjam
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Offline MirjamTopic starter

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #7 am: 08.02.06, 13:07 »
Oberfranken = bayrisch Sibirien  8) (weil Hochlagen gibts in Bayern viele  ;D)
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Offline albert

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #8 am: 08.02.06, 13:50 »
 ja "lach" so wie der schwarzwaelder Schinken.......
LG albert

agromind

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #9 am: 08.02.06, 14:11 »
Hallo,

Beate, herzlichen Dank für den Link. Den kannte ich bisher noch nicht.



Bezeichnungen wie Martina sie vorgeschlagen sind, gehen immer. Wie zum Beispiel auch Bratwürste - Thüringer Art.

Wobei die Bezeichnung von MacMichi sicherlich für radenden Absatz sorgen würde.

Käseherby

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #10 am: 08.02.06, 15:13 »
hi agromind

Beate, herzlichen Dank für den Link. Den kannte ich bisher noch nicht.

und in diesen zwei links siehst du wie sich deutsche hersteller um diese seite kümmern.

http://www.rueckers.de/d/produkte/feta.html

hier wird für feta aus deutschland ganz offiziell geworben und keiner macht was

http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/de/el_de.htm

und hier ist die schutzeinteilung. ja mal sehen ob es deutschland auch so locker sieht wenn die griechen beginnen allgäuer emmentaler zu verkaufen.  :-[

die ganze produktfälscherei ist ein riesengrosses problem und sollte viel mehr beachtet werden.

liebe grüsse

herby

agromind

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #11 am: 08.02.06, 19:06 »
Hallo Herby,

damit hast du vollkommen recht. Jedoch heisst es immer so schön "Wo kein Kläger da kein Richter".

Wobei ich Feta als geschützten Begriff schon etwas gemein finde, da dies für eine spezielle Käsesorte steht. Emmentaler kann auch ohne das Allgäu verkauft werden.

Liebe Grüße

Marion

agromind

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #12 am: 13.02.06, 10:32 »
Hallo,

habe eben noch einen interessanten Link zur Herkunftsbezeichnungen für Bayern gefunden.

http://www.food-from-bavaria.de/de/reg_spez/produkte.php?region=7

Marion

EdS

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #13 am: 25.02.06, 09:38 »
Wobei ich Feta als geschützten Begriff schon etwas gemein finde, da dies für eine spezielle Käsesorte steht.


@Marion es könnte noch besser kommen:

Stell' Dir vor,
es hätte sich jemand z.B.
Weltmeister
rechtsgültig als Warenzeichen eintragen lassen.

Stell' Dir vor,
Du würdest z.B. schon jahrelang Weltmeisterbrötchen verkaufen
- weil Du im Backwettbewerb Weltmeister geworden bist - oder
- weil Du Weltmeister heißt, oder weil Dich im Ort alle so nennen -
- und Du würdest eine sehr teuere kostenpflichtige Abmahnung bekommen. 
« Letzte Änderung: 06.03.06, 09:27 von Ed »

Offline Cosima

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Re: "Geschützte" Produktnamen
« Antwort #14 am: 10.03.06, 08:24 »
Der wunde Punkt

Beachte
(am Besten bevor Du Marktteilnehmer wirst): 

Marktteilnehmer sind u.a.
alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen.

Du möchtest (z.B. als Direktvermarkter)
eigene Bezeichnungen verwenden
oder eine Herkunftsbezeichnung eintragen lassen.

Auch durch umfangreiche Recherchen
werden keineswegs alle geschützten Marken erfasst:

Auch später beantragte (sogar gleichlautende!)
Herkunftsbezeichnungen und Handelsmarken
werden eingetragen
wenn die Widerspruchsfrist ohne Einspruch verstreicht.

Deshalb ist eine stete Überwachung der
Herkunftsbezeichnungen und Handelsmarken erforderlich.

Trotzdem kann es bereits durch kleine Formfehler 
zu bösen Überraschungen und Abmahnungen kommen.   

Abmahnungen müssen den Rechtsverstoß
nur glaubhaft machen.

Abmahnungen sind oft einseitige Darstellungen
ohne Offenlegung des Auftraggebers.

Abmahnungen gleichen deshalb oft Vorverurteilungen
ohne Prüfung der Berechtigung und des tatsächlichen Vorgangs.

Abmahnungen enthalten oft hohe Gebühren-Rechnungen
mit sofortiger Inkassoberechtigung des ausstellenden Anwalts.

Abmahnungen enthalten meist
eine Unterlassungserklärung (einen Privatvertrag!)

Unterlassungserklärungen sind meist mit
hohen Vertragsstrafen bewehrt.

Ist der Abmahnende tatsächlich ein Mitbewerber
und handelt der abmahnende Anwalt tatsächlich in dessen Auftrag?

All' diese Fragen lassen sich nur mit
einem guten Fachanwalt Deines Vertrauens klären
(am Besten bevor Du Marktteilnehmer wirst).
 
- private Zusammenfassung und persönliche Meinungsäußerung -
- das hier im Selbstgespräch verwendete Du ist als ehrenwerte Anrede zu betrachten -
- ohne Gewähr - ohne jedwede Rechtspflicht - keine Rechtsberatung -
- kann Fehler enthalten - stete Aktualisierung und Berichtigung erwünscht -

Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima