Direktvermarktung > Lebensmittelrecht, Steuer und Auflagen

Vorschriften beim Aufstellen eines Milchautomaten

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samy:
Auf jeden Fall brauchst du die Genehmigung eures zuständigen Veterinäramtes. Ihr sollte euch mit denen zusammensetzen bevor ihr irgendwelche Bestellungen auslöst oder Baumaßnahmen macht.
Die habe ihre eigenen Vorstellung wie so was auszusehen hat.
Ein Vororttermin bringt euch da schon ein ganzes Stück weiter und kostet nix.

Kleopatra:
Das ist zwar nicht die Fragestellung. :-\ Hoffe bist mir nicht böse deswegen. ;D

Bin trotzdem so frei und muss Freya recht geben. Wir haben seit +-15 Jahren einen Milchautomaten. Den Zweiten inzwischen. Es ist ein Verlustgeschäft.

Dieses Jahr sieht die Bilanz zwar etwas besser aus. Aber ein wichtiger langjähriger Kunde hat jetzt seine drei Kinder aus dem Gröbsten raus ( er sagte immer seine Kinder schliefen nur mit unserer Milch ein und gut durch) fällt weg. Dann sind seit den Sommerferien auch die Türken nicht wieder erschienen, eine weitere wichtige Kundschaft die selber Milchprodukte herstellt und jeweils grössere Mengen bezieht.

Also wen ich den zusätzlichen Aufwand für die Reinigung von 15Minuten/ Tag, dann die Amortisation, Verkaufspreis verteilt auf 10 Jahre, dann Ersatzschlauch aus Silikon und mal sonst z.B. defekte Pumpe rechne. ???

Was mich auch etwas enttäuscht hat ist das Milchkunden nicht noch andere Produkte z.B. Fleisch oder Käse kaufen. Den Milchautomaten haben wir wie geschrieben 15 Jahre, zusätzliche Direktvermarktung betreiben wir erst +-3 Jahre, und es sich für unseren Betrieb keine erkennbaren Synergien gezeigt haben.

Radwegkunden z.B. füllen vielleicht ihr 5 dl Petflasche, dass aber selten. Ottonormalverbraucher kauft seine Milch lieber abgepackt und past im Geschäft. Rohmilch ist gemäss meinen Erfahrungen ein Nischenprodukt für Türken die selber Milchprodukte herstellen. Für Familien mit Kleinkindern die darin etwas positives für ihr Kind sehen, sei es das sie besser schlafen oder Hauptprobleme haben. Das ist nicht repräsentativ aber so denken meine Kunden. ;)


 

Beate Mahr:
Hallo

es gibt ein Urteil zu dieser Problematik

Rohmilch-Automat nur am Ort der Milchgewinnung zulässig


--- Zitat ---
Ein Automat, der Rohmilch an Verbraucher abgibt, darf nur dort aufgestellt werden, wo die Milch gewonnen wird.
Das hat der für das Lebensmittelrecht zuständige 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH)
mit Urteil vom 16. Juni 2014 entschieden.
Damit blieb die Berufung eines Landwirts (Kläger) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG) erfolglos,
das seine Klage gegen eine Untersagung des Landratsamts Odenwald-Kreis (Beklagter) abgewiesen hatte.


--- Ende Zitat ---

Es gibt aber z.B. Selbstbedienungsautomaten (mit Kühlung) in denen Käse u.ä. verkauft werden dürfen

Hoffe das hilft weiter

Gruß
Beate

samy:
Es gibt auch Automaten in einigen Innenstätten. Die sind aber mit Past.-Milch bestückt.

Rohmilch darf grundsätzlich nur auf dem eigenen Hof verkauft werden. Liegt der direkt an der Straße - Glück gehabt.
Es gibt einige Betriebe für die sich so ein Automat lohnt. Das kommt stark auf die örtlichen Gegebenheiten und die Auflagen des Veterinärs an.
In der HofDirekt 04/14 ist ein Betrieb vorgestellt der so was macht. Leider geht der Artikel nicht zu verlinken weil er nur in der Abo-Mediathek  steht.

Gesetzlich geregelt ist die Abgabe von Rohmilch Abschnitt 4 §14 und Abschnitt 5 § 17 Tier-LMHV
http://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/BJNR182800007.html



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