Autor Thema: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?  (Gelesen 14844 mal)

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Offline MirjamTopic starter

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Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« am: 31.01.06, 08:29 »
Hallo,

vor ein paar Jahren hat mir eine Steuerberater mal gesagt, dass Verkäufe von erzeugten Produkten bis zu einem bestimmten Umsatzvolumen nicht mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft werden müssen.

Gerade für kleinere, hobbymäßige Direktvermarktungen (oder saisonale) ist das ja wichtig.

Wie rechnet man wie was ab?

viele Grüsse

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

agromind

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #1 am: 31.01.06, 22:14 »
Hallo Mirjam,

bis zu einem Jahresumsatz von aktuell 17.500 €/Jahr kann man die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UtG) in Anspruch nehmen. Dies bedeutet also, dass Produkte Brutto für Netto an den Verbraucher verkauft werden dürfen.
Diese Regelung muss jedoch mit dem Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt beantragt werden.
Es ist jedoch empfehlenswert durchzurechnen, ob man mit der Kleinunternehmerregelung günstiger fährt, da man in diesem Fall auch die Vorsteuer für Betriebsausgaben nicht ansetzen kann.

Die Abrechnung erfolgt durch die Einkommenssteuererklärung am Jahresende. In diesem Fall muss lediglich der ermittelte Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit/bzw. LUF eingetragen werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss jedoch dem Finanzamt mitgeschickt werden.
Die Umsatzsteuererklärung entfällt in diesem Fall.

Liebe Grüße

Marion

Offline Katharina

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #2 am: 31.01.06, 23:01 »
Wie sieht das aus bei Kunden, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. haben wollen?
Da gehört dann ja auch die Steuer-Nr. mit drauf.

Wie mache ich das am besten?
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

agromind

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #3 am: 01.02.06, 09:19 »
Hallo Uta,

das geht dann leider nicht. Wenn du MwSt ausweist, musst du diese auch abführen. Die Vorsteuer ist ein durchlaufender Posten. Wenn du die Ust ausweisen würdest, würde sich der Kunde (sofern er Unternehmer ist) die Vorsteuer wieder vom Finanzamt ziehen. Das wäre dann Steuerbetrug.
Jeder Direktvermarkter, der viele gewerbliche Kunden hat, sollte deshalb von der Kleinunternehmerregelung absehen(zumindest falls diese auf eine Rechnung mit Mehrwertsteuer bestehen). Die Rechnung muss Brutto für Netto geschrieben werden!

Die Steuernummer muss auf jeder Rechnung stehen.

Liebe Grüße
Marion

EdS

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #4 am: 01.02.06, 10:08 »
Mehrwertsteuer ausweisen?

Generell ist steuerrechtlich zu bedenken, dass bei einer Deklaration als Hobby
die Kosten für Lieferungen (Maschinen, Saatgut, ...) keineswegs anerkannt werden können.
Auch muss man dafür die Umsatzsteuer (wie der Endverbraucher) voll übernehmen.

Darüber hinaus ist es auch bei der Deklaration als Hobby sinnvoll alle Belege aufzubewahren.
Erst dies ermöglicht eine einfache Erfolgskontrolle mittels Berechnung von Ertrag-Aufwand.


Der Umfang (!) der Tätigkeit bestimmt inwieweit Eure Tätigkeit zu Steuerpflicht und Versicherungspflicht z.B. bei der (landwirtschaftlichen) Berufsgenossenschaft und Krankenkasse führt. Bitte denkt auch an die Haftpflicht und die Produkthaftung.

Wir haben das
für unsere Landwirtschaft
und
für unser Unternehmen
von Anfang an durchgerechnet:

Die regelmäßige Ausweisung der Mehrwertsteuer lohnt sich. Die bei Lieferungen (Maschinen, Saatgut, ...) bereits gezahlte Umsatzsteuer (VAT, MWST) wird angerechnet. Versteuert wird also nur der Mehrwert (Name!).

Wir verwenden generell internationale DE ... Steuernummern. Diese sind mit den weiteren Daten wie Rechtsform, Gerichtsstand und Bankverbindung (mit IBAN) unten auf dem Briefbogen (lässt sich auch mit Word oder Works ansprechend gestalten) mit vermerkt.


Viel Erfolg!
« Letzte Änderung: 01.02.06, 10:12 von Ed »

agromind

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #5 am: 04.02.06, 23:50 »
Hallo Petra,

dein Beitrag ist vollkommen richtig. Das ist der darauffolgende Satz in §19. Doch was ist mit Jahr 3????

Lg Marion

Offline Biobauer

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #6 am: 08.02.06, 12:00 »
Hallo petra,ihr unterliegt sehr wohl  der  umsatzsteuer,bloss ihr seid pauschalierender betrieb,daher braucht ihr die umsatzsteuer nicht abführen ,erhaltet aber auch keine retour.
als pauschalieredner betrieb weisst man für seine produkte immer  9 % aus.als regelbesteuerter bzw optierenter betrieb weisst man auf landwirtschaftliche produkte 7 % aus,auf andere sachen wie zb lohnarbeiten 16 %.oft wechseln betriebe bei baumassnahmen oder grossen investitionen von pauschalierend zur regelbesteuerung über ,mindestlaufzeit ist 5 jahre.auch wenn man innerhalb dieser 5 jahre die anfangs erhaltene umsatzsteuer übers milchgeld zb wieder abführt hat man doch am anfang ein sattes zinsloses darlehen erhalten. auch für reine ackerbaubetriebe ist regelbesteuerung fast immer von vorteil,weil subventionen umsatzsteuerfrei sind.
servus Herbert
Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962

agromind

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #7 am: 08.02.06, 14:47 »
Hallo Petra,

nun bin ich zwar kein Steuerberater, aber der §19 UStG lässt da keinen Zweifel bzw. Spielraum. Genau wegen dieser UND Verknüpfung laut Abs.1 müsste das wie folgt aussehen:

Jahr 1:   5.000 €
Jahr 2: 30.000 €
Jahr 3: 40.000 €

Jahr 1: alles in Ordnung, da Geschäftsbeginn und kein Umsatz im Vorjahr
Jahr 2: auch OK, da beide Bedingungen erfüllt wurden
Jahr 3: Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht (Ist-Besteuerung) ab 1.1. des Jahres Pflicht, mit Widerruf der Kleinunternehmeroption ab dem Kalenderjahr 3 mit Pflicht zur Umsatzsteuerabführung für 5 Jahre. Ein Wechsel von Umsatzsteuerbefreiung auf Umsatzsteuerpflicht ist immer möglich. Der Wechsel zurück zur Umsatzsteuerbefreiung bedingt eine 5 Jahresfrist. Dies dient dazu, um Spekulationen vorzubeugen.

Liebe Grüße Marion

agromind

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Re: Bei wieviel Umsatz Mehrwertsteuer angeben?
« Antwort #8 am: 08.02.06, 18:57 »
Hallo Petra,

tut mir leid, dass ich nochmal schreibe. Aber in Jahr 3 sind nicht beide Vorraussetzungen erfüllt, da der Umsatz in Jahr 2 über 17.500 € lag. Deshalb besteht die Pflicht, den Umsatz von 30.000 € an das FA zu melden. Danach erfolgt die Einstufung als Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer.

Liebe Grüße

Marion