Albert der Link-Legasniker

Die Unterscheidungen von Konfitüre Extra, Konfitüre, Gelee Extra und Gelee werden nach Zuckergehalt / Fruchtanteil gemacht und danach, ob Du Frucht nimmst oder auch z.B Pülpe oder Mark verwenden darfst. Dementsprechend (entsprechend des Zuckergehaltes) sind die Dinger natürlich auch unterschiedlich lang haltbar.
Konfitüren-VO
http://bundesrecht.juris.de/konfv_2003/index.html
und genauer:
http://bundesrecht.juris.de/konfv_2003/BJNR215100003BJNE001000000.html Da steht auch drin, daß Marmelade (entsprechend dem englischen "Marmelade") nur aus Zitrusfrüchten gemacht werden darf, aber das Du trotzdem zu Konfitüre Marmelade sagen darfst, wenn Du regional bist

Fruchtaufstrich ist "alles, was das andere nicht ist" und für Fruchtaufstrich gilt die Konfitüren-VO nicht, wohl aber die Kennzeichnungspflicht. Hier in der Gegend wird allgemein empfohlen, lieber alles "Fruchtaufstrich" zu nennen, bevor man sich mit einer Fehldeklaration in die Nesseln setzt, denn "echte Konfitüre" bekommt man zu Hause kaum vernünftig hin (Entspricht der Inhalt nicht der Deklaration, ist das ganz aber eine Straftat und dementsprechend muß im Falle eines Falles die Haftpflicht auch nicht zahlen, hast Du z.B. aberz.B. gar nicht deklariert ist das soweit ich weiß bloß ne Ordnungswidrigket ....)
Grade "nebenbei" gefunden: die Testergebnisse aus Bayern
http://www.lgl.bayern.de/de/left/fachinformationen/lebensmittel/warencodes/konfitueren.htmSämtliche Produkte von Direktvermarktern beanstandet klingt ja auch nicht gerade "informiert"

@Marion: Rückstellproben sind mir schon klar, nur die DIN zur "eigenen Feststellung des MHD" ist ja nicht überall frei verfügbar (50.- Eur war das billigste, was ich finden konnte). Es ist auch "allgemein bekannt", das es Konserven gibt, die über 100 Jahre alt sind und immer noch unverdorben, darum gehts ja nicht, sondern darum, WIE man das nachweist.
Mag sein, daß das von Gegend zu Gegend unterschiedlich ist, aber sich über Fehldeklarationen (anderer Leute) einen besseren Platz auf dem Markt zu besorgen, ist auch nicht gerade unüblich. Davon abgesehen müssen die Ämter ja kontrollieren, ob sie nun wollen oder nicht (tun sie hier auch, gibt jedes Jahr einen Bericht dazu, und "fehlende oder falsche Deklaration" ist immer einer der häufigsten Posten dabei.

Gerade eben noch gelesen: Kölner Gelierzucker empfiehlt 2 Jahre für Produkte mit 1:1 und 1 Jahr für solche mit 2:1 oder 3:1, aber nicht der Haltbarkeit wegen, sondern weil die Zubereitungen mit Konservierungsstoffen leichter verblassen.
Nehm ich jetzt eben den und hab keine Sorgen mehr

Aber man hat ja nicht nur Fruchtaufstrich - wie sieht es denn mit anderen Produkten wie z.B. Wurst in Dosen oder Gläsern oder Sauerfleisch aus? Oder Kräuter? Muß man für alles eigene Versuchsreihen aufstellen und dokumentieren?
Grüße
Brigitta