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Begleitetes Fahren - Autoführerschein mit 17

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annelie:
  

  Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
        Vollendung des 30. Lebensjahres
        mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
        nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
        darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht

    Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert

    Aufgaben der Begleiter:
        der Führerschein muss mitgeführt werden
        die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
        sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
        sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
        sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
        sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
        sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
        sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
        sie vermitteln Sicherheit


Hallo Steinbock,
die 17 jährigen haben den Führerschein in Theorie und Praxis bestanden, sie sollten fahren können....  sie fahren nicht besser oder schlechter als 18 jährige Fahranfänger.  ;)

Luxia:

--- Zitat von: annelie am 02.08.13, 19:09 ---    Hallo Steinbock,
die 17 jährigen haben den Führerschein in Theorie und Praxis bestanden, sie sollten fahren können....  sie fahren nicht besser oder schlechter als 18 jährige Fahranfänger.  ;)


--- Ende Zitat ---

Hallo,

den Sinn des begleiteten Fahrens habe ich in Deutschland noch nicht verstanden.
Bei uns macht man mit 17 die Theorieprüfung und nimmt dann einige Fahrstunden. Wenn man das OK vom Fahrlehrer hat, dann fährt man bis man 18 ist mit den Eltern als Begleiter, damit man Fahrpraxis bekommt. Erst kurz vor dem 18. Geburtstag macht man dann die die praktische Fahrprüfung und darf dann alleine fahren, wenn man besteht.

Hier in Deutschland mache ich mit 17 auf genau dem gleichen Weg wie der 18-jährige den Führerschein, nur dass ich dann noch ein Jahr mit einer Begleitperson fahren muss. Wo ist da der Vorteil?? Ich habe ja noch nicht einmal eine Kostenersparnis bei den Fahrstunden, da ich genau so viele nehmen muss wie wenn ich ohne Begleitung mache. Eigentlich sollte das begleitete Fahren doch dazu dienen  mehr Fahrpraxis zu bekommen und dann den Führerschein zu erwerben.
  

annelie:
Meine Mutter war auch bei Beiden eingetragen, sie wird im Herbst 82 Jahre alt und fährt selber Auto.

Luxia, das begleitende Fahren soll dazu beitragen, dass es weniger Unfälle bei Fahranfängern gibt.
Scheinbar klappt das auch, ansonsten gäbs keine Boni für begleitendes Fahren bei Versicherungen... ;)

Steinbock:
Ich bin derzeit wieder als Fahrbegleiterin einer 17 jährigen "im Dienst".

Finde das immer noch grundsätzlich eine gute Sache.
Es gibt doch immer wieder "kritische" Situationen im Verkehr, wo die Erfahrung
(oder auch nur das Sicherheit geben) einer älteren Fahrerin gefragt ist.

Lulu:
Grundsätzlich finde ich das mal eine gute Sache. Unsere Tochter kann so im nächsten Jahr schon den Führerschein machen ( sie wird im Juli 17) und selbständig zu ihrem Lehrbetrieb im September fahren (dies mit einer Ausnahmegenehmigung ohne Begleitung).

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