Autor Thema: Transportverbot für Mutterschafe mit frisch geborenen Lämmern  (Gelesen 2758 mal)

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Offline MirjamTopic starter

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Hallo,

dieser Tage hatte ich einen Termin bei einer spezialisierten Tierarztpraxis für Schafe.

Dabei kamen wir auch darauf, dass seine Schäfer in Berlin zu Demo seien, weil ihr ganzer Berufsstand auf dem Spiel steht - zumindest in der Wanderschäfervariante insbesondere für die süddeutschen Landschaftschutzgebiete, Naturparks oder Truppenübungsplätze.

Grund: Die neue Tiertransportverordnung hier nachzulesen:

http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/tierschutz/tiertransport_vo/tiertrans_vo_inhalt_d.htm

Grund ist das Transportverbot explizit:

(2) Junge Säugetiere, bei denen der Nabel noch nicht vollständig abgeheilt ist, sowie Säugetiere, die voraussichtlich während des Transports gebären, sich in der Geburt befinden oder die vor weniger als 48 Stunden geboren haben, dürfen nicht befördert werden. Satz 1 gilt nicht

1. für Fohlen,
2. wenn der Transport zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere notwendig ist oder
3. wenn Säugetiere, die sich in der Geburt befinden, zur Schlachtstätte befördert werden, sofern sie ein ungestörtes Allgemeinbefinden aufweisen und ein Tierarzt schriftlich die Transportfähigkeit bescheinigt hat. § 28 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend.

Säugetiere, die noch nicht vom Muttertier abgesetzt sind oder die noch nicht an das selbständige Aufnehmen von Futter und Trank gewöhnt sind, dürfen nur gemeinsam mit dem Muttertier befördert werden.


Das an sich mit Hintergrund zum Schutz von Neugeborenen gedachte - entpuppt sich für diejenigen Schafhalter, deren Mutterschafte auf der Weide lammen und die sie dann nach Hause in einen kleinen Pferch holen möchte: Als unheimlich problematisch - weil sie für den "Heimtransport" dann jeweils eine "schriftliche Transportfähigkeit" bescheiningt bekommen müssen... ::)

Ist jemand von euch betroffen oder habt ihr alle Koppelschafe "vor der Haustür"?

Gruß Mirjam

Wie sieht es bei euren Mutterschafen aus?

Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

nieraue

  • Gast
Kann mich der Bridda nur anschließen:

Dadurch, daß Du die Muttertiere nebst Nachwuchs in den Stall fährst, wendest Du ja in der Regel Leid und Schaden ab -gerade bei dieser hervorragenden Witterung.
Ich denke auch, daß der Satz 2 genau aus diesem Grund im Gesetz steht. Die Tierärzte und Behörden würden sich bedanken, wenn sie für jeden Transport von der Weide zum Stall eine Genehmigung erteilen müßten. Die haben doch eh genug zu tun.