Autor Thema: Grundsteuerreform  (Gelesen 25463 mal)

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Offline pauline971

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #45 am: 03.09.22, 21:27 »
Sicher braucht der Steuerberater Daten von mir. Dafür hab ich eine Checkliste ausfüllen müssen. Den Rest soll der Fachmann machen. Ich muss nicht alles können. Wir machen eh mehr als genug selbst und benötigen selten Handwerker. Aber alles was mit Finanzamt zu tun hat ist nicht meine Welt.
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Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #46 am: 04.09.22, 09:40 »
Erst war ein Kollege da, Betrieb mangels Nachfolger verpachtet, ob ich ihm das machen würde Steuerberater habe ihm gesagt, zwischen 500 und 1000 € bei seinem Betrieb.
Ob das ein Abwehrangebot war, weiß ich nicht, mir scheint es fast so. Selbst wenn es einen hunderter kostet, hatte ich da einen guten Stundenlohn.

Offline gammi

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #47 am: 04.09.22, 10:03 »
Ich finde es eigentlich traurig, dass man von Seitender Regierung/Finanzamt das Ganze nicht so aufbauen kann, dass es auch die meisten selber ausfüllen können.

Und wieder einmal macht halt jeder mit, weil es bleibt ja nix anderes übrig.
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Offline Frieda

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #48 am: 04.09.22, 10:29 »
Für mein Wohnhaus hab ich das selber gemacht, hat eine gute dreiviertel Stunde gedauert, weil ich zwischdrin immer das Erklärvideo angeschaut hab. Wirklich schwierig hab ich es nicht gefunden und der Bescheid vom Finanzamt ist auch schon da.
Mag sein, dass es bei landwirtschaftlichen Flächen schwieriger ist.
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Offline gammi

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #49 am: 04.09.22, 10:33 »
Mich stört einfach das Prinzip. Hier ne dreiviertel Stunde, da ne dreiviertel Stunde. Da wieder eine Neuerung bei der man Fehler machen kann. Und nix ist durchdacht und funktioniert meist erst nach langen Anlaufphasen. Unsere Werte sind immer noch nicht abrufbar.

Wir zahlen bisher ja schon Grundsteuer.
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Offline Steinbock

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #50 am: 03.10.22, 20:03 »
Ich sitze nun seit 3 Stunden an der Erklärung für unser (Privat-)Haus. Schon da komme ich nicht an die Zahlen,
die ich brauche.

Außerdem steht unser Haus auf einem großen Grundstück... das aber auch als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird.
Wie soll ich das denn bitte teilen, wenn es eine Flurnummer ist.
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Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #51 am: 03.10.22, 21:09 »
In Bayern: Wurde vor Jahren das landw. Wohnhaus nebst Gemüsegarten und sonstigen privat genutzten Flächen wie  Swimmingpool etc. (außer dieser wird auch als Klauenbad genutzt) dem Privatvermögen zugeschlagen. Die alten Bauernhäuser in Mitttelschwaben hatten früher folgende Einteilung: Wohnhaus - Roßstall - Tenne - Stall. Alles ein Gebäude. Aus dem Roßstall wurde die Garage der Stall wurde extra hingebaut. Aber alles auf der ein und derselben Flurstücks NR.
Anruf beim Steuerbüro, Wieviel qm wurden damals ins Private übergeführt. Die Auskunft entsprach exakt der Wohnhausfläche zuzüglich dem Gemüse- und Beerengarten. Diese qmZahl habe ich eingetragen.

Offline gammi

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #52 am: 04.10.22, 08:12 »
Ich schieb es immer noch vor mir her. Und alleine (also ohne den Betriebsinhaber) kann ich es auch nicht machen. 

Und ganz ehrlich: im Grunde sehe ich gar nicht ein, dass wir das machen müssen. Aber jeder macht es halt wieder, weil ja sonst die Strafzahlungen kommen. Was bleibt einem denn übrig.  :'(
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Offline Steinbock

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #53 am: 04.10.22, 10:46 »
Georg, Deine Vorgehensweise lässt sich leider auf uns nicht übertragen (sonst wäre es ja relativ einfach)  ;D

Mein Mann war bis vor einigen Jahren steuerlich ein 13-a-Betrieb, durch Zupacht nun 4.3 Betrieb.

Da wurde buchhalterisch/steuerlich nie das Betriebsleiterwohnhaus "rausgenommen"/theoretisch rausvermessen.

Mein Beitrag bezieht sich auch auf unser Wohnhaus, welches neben dem Hof steht und wir vor 30 Jahren
einem Onkel meines Mannes abgekauft haben. (Im Betriebsleiterwohnhaus lebt nur noch die Altenteilerin).
Dieses unser Wohnhaus steht auf einem Grundstück, welches ca. 1500 qm Fläche hat. Es ist nicht eingezäunt
und nur zu einem kleinen Teil wie ein Garten bewirtschaftet. Klar kann ich es mir einfach machen und die
Gesamtfläche des Grundstücks angeben, aber dann zahlen wir künftig eben viel Grundsteuer  :-\

Ein großer Teil UNSERES gemeinsamen Grundstücks wird mit der Landwirtschaft mitbewirtschaftet, heißt
in der Praxis, dass das gewachsene Gras mit dem hofeigenen Gras mit gemäht und siliert/geheut wird.

Nun müsste ich also (wenn ich in deutscher Gründlichkeit denke) 4 Grundsteuererklärungen machen.
1) für UNSER gemeinsames Haus mit "Umgriff"  2) für UNSER gemeinsames restliches Wiesengrundstück
3) für den landw. Betrieb meines Mannes und 4) für das Betriebsleiterhaus (welches meinem Mann rechtlich
alleine gehört) mit "Umgriff".

Was meinst Du/Ihr dazu?

« Letzte Änderung: 10.03.23, 21:15 von Steinbock »
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Offline frankenpower41

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #54 am: 04.10.22, 11:02 »
Ich schieb es immer noch vor mir her. Und alleine (also ohne den Betriebsinhaber) kann ich es auch nicht machen. 

Und ganz ehrlich: im Grunde sehe ich gar nicht ein, dass wir das machen müssen. Aber jeder macht es halt wieder, weil ja sonst die Strafzahlungen kommen. Was bleibt einem denn übrig.  :'(

sehe ich genauso. Die haben doch die Daten.
Arbeitsbeschaffung, und so gut wie ohne Sinn dahinter.
Einbrockt hat uns das glaub ich jemand der meinte er muss klagen gegen das was bisher war.

Offline Internetschdrieler

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #55 am: 04.10.22, 11:50 »

Was meinst Du/Ihr dazu?

Mit 4 Erklärungen liegst du richtig.
1. Euer Wohnhaus mit "Umgriff" Zufahrt und Garten
2. Das restlich Grundstück wo landw. genutzt wird. Weil Besitzverhältnisse anders (1/2;1/2)sind
3. Der landw. deines Mannes Besitzverhältnis 1/1
4. das "Betriebleiterwohnhaus" mit Umgriff

Offline Flecky

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #56 am: 04.10.22, 12:31 »
Hallo,
wie schön ist es, wenn mann seinen Betrieb auch noch in zwei Bundesländern hat. Ich habe es zuerst selbst versucht,
nachdem ich aber viele Fragen hatte, habe ich die Hotline angerufen. Die gute Dame konnte das aber garnicht verstehen,
das es so etwas gibt und hat einfach den Hörer aufgelegt. Der nächste Anruf, sie sei nur für NRW zuständig, das andere
Bundesland, da könnte sie keine Auskunft zu geben. Dann habe ich alle Unterlagen zu unserem Steuerberater
gebracht. Der benötigte aber alle EMZ von den Flächen - in NRW kein Problem aber Nds. wegen Datenschutz nicht
öffentlich abrufbar.    Die nette Dame beim Katasteramt hat mir dann aber telef.  die Ertrasmesszahlen durchgegeben,
in Papierform wäre das wieder kostenpflichtig geworden. Wegen einer Steuerprüfung hatten wir unser Grundstück auf
dem das Wohnhaus steht gerade aufgeteilt in privat und betrieblich. Ich hoffe es wird jetzt. Rechnung kommt dann
natürlich auch noch.,

Offline annib1

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #57 am: 05.10.22, 12:35 »
Ich habe mich mit diesen Thema überhaupt noch nicht befasst  ::)
Heute bekam ich von Steuerbüro ein Anruf sie möchte den Wisch haben vom Finanzamz wegen Grundsteuer und ein Zertifikat wo sie ersehen kann wie viel m² unser Privaterwohnraum hat.

Ich weiß von meinem Nachbarn das er sebst eine Zeichnung gemacht hat und alles ausgemessen hat, auch vom Mietshaus und das soll gereicht haben. Dann werde ich mich heute nachmittag mal ans Ausmessen machen. Das sind doch nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  :-\
LG Anja·٠•●●•٠·˙.•:*¨`*:•.♥ღ♥ღ♥.•:*¨`*:•
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Offline Rohana

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #58 am: 15.12.22, 13:03 »
Macht das aktuell wer? Nachdem der Steuerberater horrend viel Geld will für die Eintragungen, dachte ich wir machen das besser selbst. Hab gestern angefangen.

Einige Fragen ergeben sich bisher...

- Ich mache grade die Erklärung für die Landwirtschaft, soweit sogut. Ich glaube wir haben aber nur EIN Aktenzeichen (nämlich für die Landwirtschaft) bekommen. Wie mache ich dann das Wohnhaus? ^^ Wie misst man den "Umgriff" eines Wohnhauses? Die Wohnfläche selbst glaube ich haben wir schon richtig.

- Wie werden Wege behandelt. Flurstück X enthält LaWi-Fläche, Weg, Gehölz. Gehölz gebe ich als Unland an weil nicht produktiv, Weg wurde im Beispielvideo unkommentiert der LaWi-Fläche zugeschlagen. Wäre das auch ok als Unland, muss es immer Lawi/Forstfläche sein, ist es egal?

- Gemischte Nutzung = Hofstelle? Nicht nur unsere eigentliche Hofstelle, auch Flurstück X enthält eine Maschinenhalle und Teile (!) eines Stalles, angegeben sind x qm gemischte Nutzung. Gebe ich die als Hofstelle mit der gesamt-qm-Zahl an, oder als Wirtschaftsgebäude (wir haben weder Imkerei noch Pilzzucht oder sonstwas was da verlangt wird)?


Das Erklärvideo spiegelt irgendwie nicht die Realität wieder. Bin sehr gespannt wie das weitergeht, oder ob ich hinschmeisse und dem Steuerberater das Geld gebe ::) für sachdienliche Hinweise vielen Dank im Voraus!

Offline Morgana

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Re: Grundsteuerreform
« Antwort #59 am: 15.12.22, 13:24 »
wir sind grad am Nachdenken und zusammensammeln.
Und je näher man sich damit befaßt umso komplizierter wird es.
Bin froh wenn der Schmus fertig ist.