Mein Ostheopath war im letzten Jahr mit dem Zuschuß zufrieden und wollte von mir kein Geld zusätzlich. Die Anzahl der Behandlungen im Jahr ist aber in beiden Fällen begrenzt.
Mir ist keine KK bekannt die Osteopathie mit dem Therapeuten direkt abrechnet. Das machen die nur mit Heilmitteln die im Heilmittelkatalog stehen.
Bei Ostepathiebehandlunden schreibt Dir der Therapeut eine Rechnung die Du dem Therapeuten bezahlst. Diese Rechnung kannst Du dann zusammen mit dem Privatrezept bei der KK einreichen und die KK erstattet Dir dann einen bestimmten Prozentsatz, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (für alle erstattungsfähigen Zusatzleistungen zusammen, Zahnreinigung usw.). Der Prozentsatz und der Höchstbetrag sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Die Anzahl der Behandlungen an sich ist nicht begrenzt. Die hängt nur davon ab was Du bereit bist zu investieren.
Wenn ihr zum Osteopathen geht denkt bitte vorher daran euch von eurem Artz ein Privatrezept oder Attest ausstellen zu lassen in dem er die osteopathische Behandlung befürwortet. Das machen die meisten Ärzte ohne zu murren, da das nicht ihr Budget belastet.
Der Osteopath braucht das Rezept aus dreierlei Gründen:
1. wenn der Therapeut als Grundausbildung Physiotherapie hat darf er nur weisungsgebunden arbeiten. Ausnahme: Ärzte und Heilpraktiker brauchen keine Privatrezepte.
2. versicherungstechnische Gründe, wenn sie weisungsgebunden sind
3. steuerliche Gründe. Ohne Rezept gilt das dann als "Wellnessbehandlung" und muß mit den vollen 19% versteuert werden.
und ihr braucht es um den Zuschuss von der KK zu bekommen.