Hallo Solli,
es sind 67 % des zuvor bezogenen Netto-Einkommens.
D.h. ~2700€ müsste man wohl verdient haben. Da max. 1800 € ausgezahlt werden.
Aber wie ist das mit den Bäuerinnen?
Muss die nicht Mitunternehmerin o.ä sein, dass bei ihr das Einkommen eines Wirtschaftsjahres zählt??
Zudem ist das Einkommen eines Hofes in der Regel ja das ganze Familieneinkommen,... und nicht nur das der Frau,.....
Ist sie z.B. angestellt aufm Betrieb hat sie ja schonmal nicht die ganze Summe,...
Und als Selbstständige zu beweisen, dass man nicht mehr wie die 30 erlaubten Wochenstunden arbeitet, ist auch nicht so ganz einfach,...
ABER was mich am Elterngeld einfach stört,
ist dass die, die zuvor arbeiten waren, dafür belohnt werden, dass sie zuhause bleiben und das Kind erziehen.
Und ein Bäuerin, die aufm Hof mithilft, und somit eh schon mehr für die Kinder da ist,
bzw. eine Hausfrau, die das 2,3, oder weitere Kind bekommt,
und somit auch die Zeit mit der Kindererziehung verbringt,...
die bekommen nur das Minimum als Dank???