Autor Thema: Kindererwerbsunfähigkeit  (Gelesen 7099 mal)

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Offline gina67Topic starter

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Kindererwerbsunfähigkeit
« am: 23.02.15, 14:00 »
Hallo
bei einem Seminar der Landwirtschaftskammer wurde mal darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist für Kinder eine Versicherung abzuschließen die eine Versorgungslücke schließt, wenn das Kind durch Unfall oder Krankheit Erwerbsunfähig wird.
Hat schon jemand so eine Versicherung?

LG Gina

Offline silberhaar

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #1 am: 23.02.15, 16:42 »

Ja, das haben wir für unsere damals gemacht. Über die landw. Krankenkasse.

silberhaar

Offline gina67Topic starter

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #2 am: 23.02.15, 18:53 »
Hallo
wir haben bisher nur Angebote von privaten Anbietern, ich wusste nicht das die LKK das auch versichert.
Da es um meinen Enkel geht, soll mein Sohn oder ST da mal anrufen. Danke für eure Antworten.

LG Gina

Offline Margret

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #3 am: 23.02.15, 18:58 »
Hallo gina,

unter  "Versicherungen" kommt einiges zum Thema Berufsunfähigkeit.
Die EU umfasst ja noch mehr,  aber eventuell greift das ineinander in der Versicherung.
Das Prinzip,  dass etwas je früher desto günstiger begonnen werden kann,  gilt sicher immer (Prinzip der  "Weißen Weste").

Margret

Offline streuobst

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #4 am: 23.02.15, 19:17 »
Wichtiger wäre noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erwerbsunfähigkeit, da zahlt die Versicherung erst wenn ich überhaupt keiner Berufstätigkeit nachgehen kann. Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann und ja, es gibt da schon Tarife für Schüler (die sind natürlich günstiger).

Offline LunaR

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #5 am: 23.02.15, 21:17 »
Zitat
Der Vorteil liegt z.B. darin dass sie als Kinder/Schüler recht günstige Tarife bekommen und diese dann egal welchen Beruf sie ergreifen beibehalten werden.

Da rate ich unbedingt dazu, in den Bedingungen nachzuschauen, ob dort nicht etwas steht in Richtung "Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers .... Veränderung des Risikos usw." Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört die Anzeigepflicht bei einer Veränderung des Risikos, d. h. falls ein Beruf ausgeübt wird, der ein höheres Risiko der Erwerbsunfähigkeit bietet. Würde mich wundern, falls das hier nicht so sein sollte.

LG
Luna
Es ist sehr beglückend, sich mit kompetenten Menschen auszutauschen.

Ein lieber Gruß Luna


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Offline bienchen3

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #6 am: 24.02.15, 08:57 »
Hallo
wir haben bisher nur Angebote von privaten Anbietern, ich wusste nicht das die LKK das auch versichert.
Da es um meinen Enkel geht, soll mein Sohn oder ST da mal anrufen. Danke für eure Antworten.

LG Gina

Hallo Gina,
dass das die LKK versichert, kann ich mir nicht vorstellen. Silberhaar ist ja Schweizerin, hat also wahrscheinlich nicht unserer LKK gemeint.

Sabine
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline gina67Topic starter

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #7 am: 24.02.15, 09:24 »
Danke Sabine, dass du mich darauf hingewiesen hast, hab schon bei der LKK geschaut, aber nichts gefunden.

LG Gina

Offline landleben

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Re: Kindererwerbsunfähigkeit
« Antwort #8 am: 27.02.15, 08:34 »
Moin!

Wir haben damals auch für unsere Beiden eine Lebensversicherung mit Unfall abgeschlossen. Ich fand allein die Begründung, ein Kind könnte aus der Schaukel fallen und sich schwere Verletzungen zuziehen, überzeugend. Da hatten wir nie dran gedacht.

Und inzwischen zum Vorteil, die Versicherungen laufen noch zu den alten Bedingungen - also gemeint... später brauchen sie nicht versteuert werden.

Gezahlt haben wir solange sie in der Ausbildung waren, jetzt dürfen sie selber zahlen.

Versicherung Zeus-  heute deutscher Ring.

lg

landleben