Autor Thema: Vorsorgevollmachten / Notariell beglaubigt, aber von Bank ignoriert  (Gelesen 14492 mal)

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Offline Bullenmafia

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ich habe eine Frage, gehört vielleicht gar nicht hierher, aber wie schaut es eigentlich aus mti Vollmacht/Betreuung wenn z. B. mein Mann stirbt und meine Tochter und ich zu gleichen Teilen erben die LW. Bekomme ich dann einen Vormund für meine Tochter, der ihr Vermögen verwaltet????
Göga und ich diskutieren darüber ob wir ein notarielles Testament brauchen oder net, ist ja auch mit Kosten verbunden. Ich sage ja, sonst bin ich im Ernstfall (was hoffentlich nie eintritt) nicht bevollmächtigt den Hof alleine zu führen.

Und glaubt jetzt ja net ich will meinen Mann um die Ecke bringen .
LG Petra
Ganz liebe Grüße
Petra

Offline SiegiKam

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@ siegi:
vorsorgevollmacht und betreuungsverfügung sind doch zwei verschiedene dinge  ???
ich kenns aus der notariellen praxis so, dass beides zwar in eine urkunde (oder not. beglaubigung) zusammengefasst werden, aber eigentlich sind das zwei eigenständige dinge.
hier oder hier steht das auch

Ja, Lucia, sicher sind das zwei verschiedene Dinge, in der Vorsorgevollmacht ist alles mögliche geregelt, in der Betreuungsverfügung ist festgehalten, wen man als Betreuer möchte, als Anhaltspunkt für den Richter, der sich evtl. mal damit befassen muss. Aber die Betreuungsverfügung hast du ins Spiel gebracht, Elisabeth hat von einer Vorsorgevollmacht gesprochen, wer anderer als ein Vormundschaftsrichter soll hier die Vollmacht für den Punkt erteilen, den der Bruder nicht übernehmen will, in der Vorsorgevollmacht war er ja für alle vier Bereiche vorgesehen, meiner Meinung nach kann er selbst das nicht weiterleiten oder Befugnisse ausstellen. Gut, wenn  Elisabeth nichts schriftliches braucht und sich einfach um einen Themenbereich kümmert ist es ja easy, aber wenn sie etwas vorlegen muss als Berechtigung, hat sie nichts in der Hand. Deshalb würde ich den Vormundschaftsrichter ins Spiel bringen, alleine schon um mich selbst abzusichern, er kann dann die Betreuung für diesen einen Punkt der Elisabeth übertragen und die anderen Sachen an den Bruder. Von einer Betreuungsverfügung habe ich nichts gesagt.

Schöne Grüße, Siegi
Leben und leben lassen

Clara

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Aus aktuellem Anlass muss ich das Thema wieder hervorholen:

Wer weiß, wie ich mich verhalten soll:
Mein Vater und Mutter haben meinen Bruder jeweils in einer Vorsorgevollmacht als Betreuer ernannt.
Nun ist der Fall eingetreten, dass Vater einen Betreuer braucht für die vier (?) Bereiche:
Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen und ???.
Nun möchte aber mein Bruder (aus verschiedenen Gründen) einen der vier Bereiche nicht machen
und frägt mich, ob ich das machen würde.
Ich wäre im Grunde schon dazu bereit, aber er ist ja quasi vom Gericht festgelegt für alle vier
Bereiche. Da bewege ich mich doch völlig in der Grauzone, bin eigentlich nicht legitimiert und
von jedermann "angreifbar".
Wer hat Erfahrung? Was würdet Ihr machen?
Kann er mir denn offiziell für einen Teilbereich die Betreuung (per Richterbeschluss) übertragen.
Aber das wäre ja entgegen Vaters Willen.
Andererseits, wenn ein Betreuer wegen schwerer Krankheit ausfällt, muss ja auch ein "Ersatz" her.
Ist so eine Änderung des Betreuung bei Gericht sehr aufwändig? Kostenintensiv?

Elisabeth

Elisabeth,

du musst zum Amtsgericht, weil alles andere ist nicht legitim.
Das kostet dich auch kein Geld.

Beste Grüße

Anja


Offline Steinbock

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Danke für Eure Antworten!
Ist ja wirklich ein vielfältiges Thema.

Inzwischen hat mein Bruder mich (auf Nachfrage) über den Stand der Dinge informiert.
Und wahrscheinlich werde ich den einen Bereich der Betreuung übertragen bekommen.
Bin erst mal erleichtert, dass ein Fortschritt erkennbar ist.

Elisabeth
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Anita50

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Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage. Habe schon überall gesucht, wo`s reinpaßt, nichts besseres gefunden. Beim Seminar Bauernhof-Check kam das Thema Vorsorgevollmacht auf. Der Leiter vom BBV meinte, dass auch zwischen dem Betriebsleiterehepaar eine Vorsorgevollmacht vorhanden sein sollte, für den Fall, dass der Betriebsleiter z.B. einen Unfall hat und z.B. im Koma liegt. Schlimmstenfalls bekommt die Ehefrau nicht mal Geld von der Bank, auch wenn ein gemeinsames Konto vorhanden. Ich kann das zwar nicht glauben, mein Mann noch weniger. Ein Teilnehmer hatte so was. Muss beim Notar gemacht werden. Wer hat damit schon Erfahrung oder hat sich darüber schon mal Gedanken gemacht?

Offline gammi

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Im Prinzip ist es wahr....unser Banker hat zwar gemeint, dass die Banken in solchen Fällen meistens kulant sind, wenn vorher schon Bankvollmachten da waren.

Eine vorherige Bankvollmacht zählt sogar mehr als eine Betreuungsvollmacht.

Aufgrund der Vorsorgevollmacht hätte ich bei jeder Überweisung zur Bank gehen müssen und meine Urkunde vorlegen. Ich hätte nicht einmal online-banking machen dürfen. Da allerdings schon vorher eine Bankvollmacht vorlag darf ich wieder "frei" über das Konto (Tante von meinem Mann) verfügen.
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Offline geli.G

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Hallo,

wir haben auch eine Vollmacht beim Notar machen lassen.

Aber wir haben nix bei der Bank gemacht. Mein Mann sagt nämlich auch, dass es bei einem "Und-Konto" nicht sein muss !!!

Braucht man das wirklich auch noch extra von der Bank ???
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline geli.G

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...Braucht man das wirklich auch noch extra von der Bank ???

Hallo Geli,
lieber mal auf der Bank nachfragen, um ganz sicher zu sein. Auch was den Todesfall betrifft. Auch wenn es unangenehm ist, sollte das kein Tabuthema sein.
Wir haben allerdings keine ""und"-Konten.

LG Nicole


....ja das werden wir machen  ;)  Ich berichte euch dann.
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline Beate Mahr

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Hallo

ich hab für alle Konten von meinem Süßen eine Vollmacht
trotzdem konnte ich einen * Orderscheck * nicht einreichen
den er nicht unterschrieben hatte

Warum ??? keine Ahnung  :-\

Ich hab u.a. auch eine Vollmacht um den FNN abgeben zukönnen  ::)

Gruß
Beate 
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline zensi

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Ich hab u.a. auch eine Vollmacht um den FNN abgeben zukönnen  ::)

Gruß
Beate 


Die brauch ich auch, obwohl wir Gütergemeinschaft haben. Versteh ich nicht.

Zensi
Schönen Gruß    Zensi

Christel Nolte

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Hallo

ich hab für alle Konten von meinem Süßen eine Vollmacht
trotzdem konnte ich einen * Orderscheck * nicht einreichen
den er nicht unterschrieben hatte

Warum ??? keine Ahnung  :-\

Ich hab u.a. auch eine Vollmacht um den FNN abgeben zukönnen  ::)

Gruß
Beate 

Das liegt nicht im Ermessen der Bank und hat mit dort vorliegenden Vollmachten nichts zu tun, sondern ist im Scheckgesetz geregelt.

Offline Steinbock

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Ein Orderscheck muss von dem/der unterschrieben werden, auf den der Scheck ausgestellt ist.

Elisabeth
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Anita50

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Entschuldigung, habe gestern nicht einmal meinen Namen unter meine Beitrag gesetzt. Der BBV-Mann hat gesagt, ein und-Konto hilft da nichts, das müsste ein oder-Konto sein, das machen die Banken normalerweise aber nicht. Ich werde mich mal beim Notar beraten lassen. Der Bekannte, der diese Sache schon geregelt hat,hat auch an seine Kinder gedacht, die sind noch minderjährig. Die haben die Vollmacht, dass sie sich im Fall der Fälle an eine vertraute Person, in der Regel aus der Verwandtschaft, wenden können. Wir sind ja beide allein im Betrieb tätig, wir werden unserer Tochter auch Bankvollmacht erteilen. Es ist ja auch durchaus möglich, dass uns beiden auf der Strasse etwas passiert, dann kann sie nicht mal an unser Konto ran.

Grüsse Anita

Offline Steinbock

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Ein "Und-"Konto ist meist ein "Oder-Konto". Sonst müsste man bei jeder Überweisung
zu zweit Unterschreiben.

Die wenigsten Leute haben ein Und-Konto.

Elisabeth

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Offline geli.G

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Ein "Und-"Konto ist meist ein "Oder-Konto". Sonst müsste man bei jeder Überweisung
zu zweit Unterschreiben.


Ich dachte das erkennt man, ob zwischen den beiden Vornamen ein "und" bzw. ein "oder" steht.... :-\
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli