Hallo!
Ich habe mich lange nicht mehr an der Diskussion beteiligt, aber jetzt muss ich mich auch mal wieder melden.
Aber anscheinend nichts dazugelernt

Die Satzung des Milch Board wurde am 20. September vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium genehmigt. Das Milch Board ist damit voll handlungsfähig und kann alle Aufgaben übernehmen die ursprünglich unter dem Begriff Verhandlungsmandat gemeint waren. Das heißt, das Kind hat nur einen anderen Namen bekommen.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit!
Das Ministerium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es für Doppelmitglieder keinen Eingriff in bestehende Verpflichtungen geben darf.
Deshalb auch die Verpflichtung zur Befreiung von den Vermarktungsregeln (Andienungspflicht)
und keine Verpflichtung zur Einhaltung der Verkaufsregeln, die den Mindestbasispreis beinhalten.
Jeder Milcherzeuger (auch BDM-Nichtmitglieder) können dem Milch Board beitreten. Niemand muss deswegen bei seiner MEG oder Genossenschaft kündigen!!!
Macht dies Sinn, wenn das MilchBoard diese Mitglieder dann von den entscheidenden Dingen befreien muß?
Na klar, sie haben wenigstens die Mitgliedsbeiträge

Mit dem Beitritt wird das Milch Board ermächtigt mit den Molkereien einen Basispreis auszuhandeln. Je mehr Milch im MB gebündelt ist, desto besser ist natürlich die Verhandlungsposition. Der Basispreis wird auf Grundlage der durchschnittlichen Vollkosten festgelegt.
Das ist doch ein Wiederspruch: Entweder der Basispreis wird festgelegt auf Grund der durchschnittlichen "Vollkosten" (laut Schaber derzeit 53 Cent im Süden und 46 Cent im Norden der Republik - macht dann im Schnitt 49,5) Oder er wird verhandelt (Wenn sich denn ein Verhandlungspartner findet) und man einigt sich, dann aber wohl auf einem Niveau das die letzte Molkerei auch bezahlen kann. So ein Ergebniss wird ja dann wohl bei der Urabstimmung abgelehnt.
Eventuelle Zuschläge u.ä. werden wie bisher von den einzelen MEG's bzw. Genossenschaften direkt mit ihrer Molkerei ausgehandelt!! (So wie es auch zu Zeiten des EOP war)
Fangen wir mal mit den Genossenschaften an: Die Genossenschaft verhandelt mit den Molkerei über die Zuschläge - die Genossenschaft
ist die Molkerei! Soll sie mit sich selbst verhandeln? Die Genossenschaft wird immer nur soviel auszahlen wie sie erwirtschaftet. Zahlt sie mehr aus, über einen längeren Zeitraum und ihre Rücklagen sind aufgebraucht, ist sie Pleite. Das nenn ich Kapitalvernichtung der Mitglieder, sprich Milchbauern der BDM nennts wohl Systemwechsel
Die MEG's haben ihre Vermarktungs- und Verkaufsregeln festgelegt. Sie handeln derzeit einen Milchpreis und keine Zuschläge zu einem Basispreis aus. Da kann ihnen keine MEG MilchBoard reinreden, den sie muß diese ja ebenfalls von ihren Regeln befreien
Wenn verschiedene Verbände (Geno-VB, Raiffeisen-VB) aus allen Rohren gegen das MB schießen, dann kann ich nur dazu sagen, die haben wohl vergessen wessen Interessen sie eigentlich vertreten sollten!
Haben sie eben nicht! Sie vertreten die Interessen derer die ihre Anteile (sprich Kapital) in den Genossenschaften stecken haben und das sind bei Molkereigenossenschaften in der Regel die Milchbauern selber.
Soweit ist dann alles klar, Kathi
außerdem könnt ich eure Kommentare teilweise blind vorschreiben, weil immer gleich. Noch 5 oder 10 Seiten mehr ändert auch nix mehr, die Dinge gehen ihren Weg, so oder so.
Fanni
Wo du recht hast hast du recht. Ich hab ja darauf gewartet, daß du meinen Kommentar zu Kathis Beitrag schreibst
Gruß Internetschdrieler