..du musst auf die Info-Veranstaltung gehen, dann erfährst Du es.
Das konnte ich mir sparen, wer es mit der Wahrheit gegenüber seinen eigenen Mitglieder nicht so genau nimmt, was soll dann ein Nicht-Mitglied dort erfahren?
Es war schon politikerreif wie sich Schaber in Denkendorf heraus geredet hat, als man ihn auf das Mitgliederschreiben ansprach.
Vielmehr versteigt sich R.S. zu der Aussage, das MilchBoard sei von den Behörden genehmigt. Dies ist aber meines Wissens noch nicht der Fall!!
Meine Schlußfolgerung: Belügt der BDM seine Mitglieder??
Internetschdrieler
Auch die Erklärungen vom BDM-Vorstand und BDM-Rechtsanwalt (einem nach eigenen Angaben, ein ausgewiesener Kartellrechtsexperte*)) zum Unterschied von "Vermarktungsregeln" und "Verkaufsregeln" waren nach Meinung vieler unzureichend. Man kann eben keinen Unterschied erklären, wo keiner ist.

Letzt endlich ist es ja auch egal. Neumitglieder der "MEG-MilchBoard" für die in einer Genossenschaft oder MEG Andienungs- und Lieferverpflichtungen bestehen, MÜSSEN von beiden (Vermarktungs- und Verkaufsregeln) befreit werden. Dies ist, nach mehrmaligen Nachfragen bei dem Herrn aus dem Ministerium für LuF, die Konsequenz aus der Aussage: „soweit dies rechtlich zulässig“ ist.
*) Dieser Rechtsexperte sagte auch, daß der Bergriff "Verhandlungsmandat" aus kartellrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sei und daher nicht weiter verfolgt und auch verwendet wird. (hallo Goass, du darfst dein VHM behalten

)
Jetzt kann man sich ja fragen, was das Ganze dann soll. 75% (in Bayern rd. 50%) der erzeugten Milch wird in Deutschland über Genossenschaften vermarktet. Von den verbleibenden 50% der Milchmenge in Bayern ist die Hälfte der Milch in der BayernMeG organisiert. NOCH, sagen die BDM-Funktionäre, die "neuen" Mehrheiten bei den Milcherzeugern werden dies schon "richten" bei den anstehenden Jahresversammlungen.
Auf der einen Seite ist
Streik vorprogrammiert, da laut deren Aussage, weder der Genossenschaftsverband noch der Milchindustrieverband mit der "MEG-MilchBoard" über einen BasisMilchpreis verhandelt, auf der anderen Seite
Streit unter den Milchbauern, da bei weitem nicht alle den nun eingeschlagenen Weg des BDM mitgehen.
Diese Befürchtung wurde von vielen Diskussionsteilnehmern in Denkendorf geäussert.
Noch eine Anmerkung zur Satzung: Wer soviel Macht über die Milcherzeuger und deren Milch anstrebt wie der BDM sollte in seiner Satung nicht schreiben: "§ 22 ....... Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist beliebig oft möglich." Sondern z.B. Die Amtszeit der Vorstände ist begrenzt auf 3 Wahlperioden.
Internetschdrieler