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Anbindehaltung als Bio-Betrieb?

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Juett:
Hallo Doro,
Aufzuchttiere darf man mit Sicherheit nicht (mehr) anbinden. Wir hatte vor unserem Stallbau immer eine Duldung des im Winter angebundenen Jungviehs (> 12 Monate) mit Übergangsfrist endend im Jahr 2010. Ich denke mal schwer, dass auch Bio-Mastrinder nicht angebunden sein dürfen - wobei die meisten Bio-Mastrinder wohl eh über die Mutterkuhschiene erzeugt werden und dort ist Anbindehaltung ja eher unüblich.

Gruss Jutta

albert:
Hallo ,
meine Informationen sind , dass für eine Übergangszeit (2015) bis 35 Kühe Anbindehaltung erlaubt ist danach wird die Grenze zwischen 20 und 25 Kühen liegen.

LG
albert

KlausS:
Hallo

Anbindehaltung ist meiner nach für Biobetriebe bis 2010 erlaubt, aber nur in Altgebäuden. Danach ist es nur möglich, wenn die Kuhzahl geringer ist als 15 (Kleinbetrieb) und regelmäßiger Auslauf gewährt wird.

Dabei muss den Kühen oder Rindern, zweimal wöchentlich Auslauf gewährt werden, wenn keine Gruppenhaltung möglich ist.
Viele Grüße
Klaus

albert:
Hallo Klaus ,
bei dem Auslauf stimm ich dir zu , beim anderen nicht
LG albert

KlausS:
Hallo Albert,

diei Frage war lange Zeit oder vielleicht auch noch:  was ist ein Kleinbetrieb?

In Österreich wird die Obergrenze für einen Kleinbetrieb mit 15 Kühen plus Nachzucht angegeben und deckt sich mit der Aussagen eines Biobauern in Deutschland in meinem Bekanntenkreis.
Zugegeben- die Hand ins Feuer würde ich dafür nicht legen.

Viele Grüße
Klaus

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