Autor Thema: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung  (Gelesen 6735 mal)

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Offline Morgana

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #15 am: 19.08.20, 17:01 »
die Ilona hat richtig mit meinem Vater kommuniziert. Ganz verschiedene Töne kamen da raus und wenn einer von uns
kam hat die geschaut wie eine beleidigte Leberwurst.

Gerade diese Ziege hat mir leid getan. Es war ja nicht so, dass die nur im Haus gehalten wurde, es stand auch dabei
dass sie gut ernährt und gepflegt war, aber eben nicht artgerecht gehalten.
Die hatte einen Garten und da war die auch draußen, nur war die halt lieber im Haus wenn die Leute drin waren
und ist auch mal mit Auto gefahren

Tiere passen sich ihrer Haltung an. (Ich gehe mal von anständigem Umgang mit dem Tier aus. Gibt sicher auch andere)
Wenn Hunde draußen gehalten werden als Herdenschutzhund oder Hof-und Wachhund dann ist  für die vollkommen ok.
Das ist ihre Aufgabe und wenn das Umfeld stimmt und es sogar mehrere also ein Rudel sind dann paßt das allemal.
Diese Hunde in eine Wohnung zu sperren und zweimal am Tag Gassi führen ist genauso verkehrt wie unseren
draußen halten zu wollen.
Beim Tierwohl egal um welches Tier es sich handelt gibt es nicht nur EIN Richtig.

Offline Freya

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #16 am: 19.08.20, 22:28 »
Ich weiß nicht wirklich, ob das was bringt, aber ich hoffe inständig, dass sich nicht jeder "Depp" einen Malinois kaufen/halten kann. Es gäbe genug andere Beispiele.
Der belgische Malionois ist eine Waffe, wenn man sie nicht beherrscht. Und kein Hund als Statussymbol.
<<<<<<<<<<<< https://www. outube.com/watch?v=NAAaJm3TNgc

Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline LuckyLucy

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #17 am: 20.08.20, 07:16 »

Ständig wird an der Leine geruckt und gezuckt. Mach hier Sitz und dort Platz. Tu das nicht.
Dauernd wird auf den Hund eigetextet. Für mich ist Gassizeit reine Hundezeit.
Da wird auf dem Feldweg die Leine abgemacht und er darf nach Herzenslust laufen, schnüffeln, markieren usw.
Natürlich wird er angeleint wenn jemand kommt aber sonst gibts keine Erzieherei.


Gassizeit ist bei uns Gassi und Üben, allerdings zu 98 % im Freilauf. Sitz auf Zuruf, Platz und Bleib, Abrufen sowieso. Wann sollen wir das üben, wenn nicht unterwegs?
LuckyLucy

Offline Morgana

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #18 am: 20.08.20, 09:02 »
ich meine nichts das "normale" üben unterwegs.
Ich baue auch alles mit ein. Wenn wir Randstein stehen heißt es stehen bleiben und warten bis ich sage wir gehen über die Straße.
Genauso wenn wir unterwegs eine Staße überqueren. Wenn jemand kommt wird rangerufen und abgesessen.

Aber wir haben hier ein paar so Spezialisten die durch das Dorf gehen und ständig herzeigen müssen was Hund kann und sie für tolle
Hundehalter sind. Oder eine die mit ihrem Hund in einer Stunde 400 Meter schafft, weil der arme Kerl dauernd irgendwo sitzen muss , weil sie in der Hundeschule mal gelernt hat erst weiterzugehen wenn er nicht mehr zieht.
Das Ergebnis er zieht immer noch, aber er sitzt dann halt ewig.



Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #19 am: 20.08.20, 10:02 »
Hallo

ähm ... ich frag mich grad ...
warum ihr diese geplante Verordnung sofort auf LW Hunde bezieht  :-\
und ihr euch rechtfertigt/verteidigt ... so wie bei der allgemeinen Tierhaltung

Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist davon nicht betroffen

In dieser geplanten Verordnung steht - nach meinem Verständnis -
nichts was nicht eh schon gesetzlich ist ... Kettenverbot z.B.

Jetzt soll es / wird es öffentlich und bundeseinheitlich verordnet

Hat sich mal jemand die Mühe gemacht und den Entwurf komplett gelesen ???

Bleibt gesund
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #20 am: 20.08.20, 11:08 »





bleibt gesund
Beate
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Offline LuckyLucy

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #21 am: 20.08.20, 13:36 »
Generell finde ich mal einen Hundeführerschein sinnvoller als alles andere.
Nicht nötig bei jagdlich geführten Hunden, Diensthunden von Polizei, Zoll etc sowie bei Blindenhunden und arbeitenden Hüte- und Herdenschutzhunden.
LuckyLucy

Offline martina

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #22 am: 20.08.20, 13:48 »
In Niedersachsen müssen Ersthundehalter einen Sachkundenachweis ablegen, schon seit 2013.

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #23 am: 20.08.20, 14:27 »
Hallo

ich hätte da mal ein Facebook Fundstück

Zitat

Nur so geht es! Das sollte im übrigen dokumentiert werden, wann, wo und wie lange der Hund
ausgeführt wurde und diese Dokumente 3 Jahre lang aufbewahren.
Diese müssen im Falle einer Kontrolle der Behörden vorgelegt werden.

Und wenn wir schon bei Tierwohl und Tierschutz sind:
Für alle Haustierbesitzer sollte es auch die Tierhalterversicherung geben,
bei der man schriftl. mit seiner Unterschrift zweimal im Jahr GEBÜHRENPFLICHTIG
gegenüber der Behörde erklären muss, dass man sich an die Vorgaben des Tierarztes
und den gesetzlichen Vorgaben gehalten hat.

Dazu gehört natürlich auch die Dokumentationspflicht der angewendeten Tierarzneimittel
bei Hund und Katze, diese Aufzeichnungen müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Der Transport des Haustieres im Auto ist nur für 1 Stunde gestattet.
Über eine Stunde hinaus müssen die Fahrer geschult sein und Pausenzeiten müssen dokumentiert werden.
Und wie soll es natürlich anders sein - auf Verlangen müssen die Aufzeichnungen vorgezeigt werden.

Ich könnte nun noch so munter weiter machen...auch auf den Garten bezogen!

Ihr denkt, dass dies alles völlig überzogen ist, man so dem Tierwohl nicht wirklich hilft,
man so den Spaßund die Lust an der Haltung eines Haustiers verliert?!

Dann sage ich „Herzlich Willkommen im Leben eines Landwirts“!

Denn all das und vieles andere müssen wir bereits machen und umsetzen.
Und das, obwohl wir in unserer Ausbildung und in zahlreichen Fortbildungen gelernt haben,
mit den Tieren auch tiergerecht umzugehen und diese zu halten!

Ein Hund in einer 60m2 Wohnung auf dem Sofa liegend, gefüttert mit veganen Hundefutter
ist mit Sicherheit auch nicht Tierwohl- und Artgerecht!

Vielleicht versteht Ihr nun, warum so viele LandwirtInnen (insbesondere die junge Generation) so gefrustet sind!
Es geht hierbei auch nicht um unser Hobby, sondern um unsere berufliche Zukunft,
um unsere seit Generationen aufgebauten und gepflegten Höfe, es geht um unsere Familien!

Denkt mal darüber nach, ob jede Forderung wirklich Sinnvoll ist Und dem Tier oder der Umwelt dient...

Schönen Abend!

Wahre Worte ...

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© Ernst R. Hauschka

Offline Morgana

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Re: Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
« Antwort #24 am: 20.08.20, 17:45 »
ich habe mir mal die Mühe gemacht die Fragen für den Sachkundenachweis oder Hundeführerschein in Bayern zu lesen.
Sorry, aber nie viel dämlicheres gelesen und zum Teil nicht mal mit dem Tierschutz vereinbar