Autor Thema: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen  (Gelesen 8223 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sunna

  • Gast
Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« am: 17.03.10, 12:16 »
Hallo!

Wer kann mir sagen, wie hoch die Pachtpreise für mitverpachtete Zahlungsansprüche sind?

Vg, Elsa

Offline martina

  • Südniedersachsen
  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 22173
  • Geschlecht: Weiblich
  • Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #1 am: 17.03.10, 12:37 »
Welche Gegend, welches Land, wie hoch sind die Vergleichspachten, welche Zahlungsansprüche...?


Sunna

  • Gast
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #2 am: 21.03.10, 22:26 »
Hallo Matina!

Wir sind im Bayerischen Wald, die Zahlungsansprüche haben einen Wert von 158 €.

Das Landwirtschaftsamt kann keine Angaben dazu machen, der Bauernverband meinte, das müsse jeder selber aushandeln...

Wir wissen nicht, was wir dem Verpächter bieten sollen, so daß es ein fairer Preis für beide Vertragspartner wäre.

Habt ihr selber Grundstücke mit ZA gepachtet?

Viele Grüße, Elsa

Online gina67

  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 7275
  • Geschlecht: Weiblich
  • Nach jedem Winter folgt ein Sommer
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #3 am: 08.08.10, 10:22 »
Hallo
wir haben zum 1.7.2010 Flächen gepachtet. Unser Verpächter hat für dieses Jahr noch den Prämienantrag gestellt. Nächstes Jahr stellen wir den Antrag, aber wie ist das mit der Prämie? Müssen wir ihm die ganze Prämie zahlen oder nur die BIPs?

Wir würden ihm die ZAs auch abkaufen, aber das will er nicht so gerne.
Nordlicht

Online Irmgard3

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 673
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #4 am: 14.08.10, 15:23 »
Bei uns wird das so praktiziert:
Die Zahlungsansprüche werden mitverpachtet und den Antrag stellt also der Pächter.
Es gibt aber einen Vertrag, dass der Pächter die Zahlungsansprüche bei Pachtende an den Eigentümer zurückgeben muß. Ohne topups.

Der Eigentümer verpachtet sie dann wieder an einen anderen Pächter.

Es gibt nur einen Pachtpreis (frei verhandelbar), keine Extrazahlungen für die Zahlungsansprüche, die sind ja als Ausgleich für den Bewirtschafter.


« Letzte Änderung: 14.08.10, 15:27 von Irmgard3 »
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Online Irmgard3

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 673
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #5 am: 14.08.10, 15:29 »
Nordlicht, ohne Zahlungsansprüche muß die Pacht ja viel geringer ausfallen. Sie, die ZA sind ja für den Bewirtschafter als Finanzausgleich.
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Mogli

  • Gast
Re: Grundstückspacht mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #6 am: 14.08.10, 23:39 »
Das sehen bei uns hier in Mittelfranken die Pächter ganz anders und Nachfrage ist genug da. :(