Autor Thema: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)  (Gelesen 31533 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline michlbaur

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 83
  • Geschlecht: Männlich
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #15 am: 08.01.17, 14:36 »
Hallo,

in unserer Fachzeitschrift, stand ein Artikel wegen einer zusätzlichen Beihilfe für die Milcherzeuger. Landwirte die planen zwischen Februar und April 2017 weniger Milch zu liefern als Vorjahreszeitraum, können den Antrag bis 16. Januar stellen. Zahlungen sollen mindestens 0,36 ct je l betragen.
Wieviele von euch haben einen Antrag bei der Milchverringerungsbeihilfeverordnung (MilchVerBeihV) gestellt  und wär plant bei der Sonderbeihilfe auch einen Antrag zu stellen.

Offline Freya

  • Oberbayern
  • Global Moderator
  • *
  • Beiträge: 8754
  • Geschlecht: Weiblich
  • no guts, no glory !
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #16 am: 08.01.17, 15:07 »
 
Zitat
Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent beziehungsweise 0,0036 Euro pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).


hier ist der link dazu, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung   >>>>>>>  http://www.ble.de/DE/01_Markt/12_Sondermassnahmen/sondermassnahmen_node.html


Zitat
Diese Maßnahme ist nicht zu verwechseln mit der Milchverringerungsbeihilfeverordnung (MilchVerBeihV) "EU-Beihilfe von max. 14 ct/kg"!
« Letzte Änderung: 08.01.17, 15:23 von Freya »
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline michlbaur

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 83
  • Geschlecht: Männlich
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #17 am: 08.01.17, 17:01 »
Bei der Milchverringerungsbeihilfe gibt es die 14 ct auf die Menge die weniger geliefert wurde als zum Vorjahreszeitraum.
Gibt es bei der Sonderhilfe die 36 ct auch auf die Menge die weniger gelierfert wurde als zum Vorjahreszeitraum oder auf welche Menge werden die 36 ct ausbezahlt?

Offline gina67

  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 7276
  • Geschlecht: Weiblich
  • Nach jedem Winter folgt ein Sommer
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #18 am: 08.01.17, 18:22 »
Hallo Michlbaur
du darfst in den Monaten Februar bis April 2017 nicht mehr Milch abliefern als in den gleichen Vorjahresmonaten. Dann bekommst du für die gesamte gelieferte Mich des Zeitraums Dezember 2015 bis November 2016 je kg 0,36 Cent.
Beispiel:
Anlieferung Februar bis April 2016 100000 kg
Anlieferung Februar bis April 2017   80000 kg
Gesamtanlieferung Dezember 2015 bis November 2016 500000 kg.
Milchsonderbeihilfe beträgt 500000 x 0,0036 € = 1800,00€
LG Gina

Offline michlbaur

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 83
  • Geschlecht: Männlich
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #19 am: 08.01.17, 20:13 »
Hallo Gina,

danke für deine Antwort. Dann hab ich es doch richtig gelesen das es für die Gesamtanlieferung Dezember 2015 bis November 2016 gilt. Aber ich muß dann mit 0,0036 rechnen und nicht mit 0,36.

Offline LuxiaTopic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1114
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #20 am: 10.01.17, 12:38 »
Hallo,

Antrag ist ausgefüllt und im Briefumschlag. Habt ihr den als Einschreiben mit Rückantwort geschickt oder auf die Post vertraut?
Liebe Grüsse

Offline Paula73

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1362
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #21 am: 10.01.17, 12:54 »
Dasist keine Frage vom Vertrauen in die Post, sondern beweisen zu können das der Brief auf dem Amt angekommen ist und in Empfang genommen wurde.

Von uns wollte die Treuhand letztes Jahr nach 8 Jahren den Nachweis das wir ein bestimmtes Dokument dahin geschickt haben. Meine Mutter ist sich sicher, aber wie will man das jetzt noch beweisen - haben 250 € Strafe zahlen müssen, aber 38 ha Treuhandflächen gehören jetzt uneingeschränkt uns.

LG Paula

Offline LuxiaTopic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1114
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #22 am: 10.01.17, 13:10 »
Hallo Paula73,

Dann werd ich das mal so machen und versuchen den Schein dann auch richtig abzulegen, damit er nachher auffindbar ist.

Gratuliere zu den BVVG-Flächen, auch wenn ihr Strafe zahlen musstet, aber echt verrückt nach so langer Zeit.
Liebe Grüsse

Online Annette

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1926
  • Geschlecht: Weiblich
  • stirbt der Bauer, stirbt das Land
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #23 am: 10.01.17, 14:17 »
Ich schicke den Brief als Einwurfeinschreiben, verfolge das Ganze und druck mir dann die Einwurfbestätigung aus. Die Quittungen hefte ich an meine Kopien und die landen dann ordnungsgemäß  ;) ;D in den Ordner große Überschrift Milchkühe.

LG Annette
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als in alten Bahnen auf der Stelle treten. (H.Hesse)

Offline Frieda

  • Obb.
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 2778
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #24 am: 10.01.17, 19:39 »
Nur dass ich mir sicher bin, dass ich alles habe:  wegschicken muss ich den Ausdruck von der HIT Datenbank (unterschrieben)und die Milchgeldabrechnungen Dez. 2015 bis Nov 2016?
Viele Grüße,

Jesus verspricht: Ich bin bei euch alle Tages eures Lebens bis ans Ende der Zeit (Mt 28,20)

Offline LuxiaTopic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1114
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #25 am: 10.01.17, 19:57 »
Hallo Daggl,

Habt ihr keine Bestätigung von der Molkerei bekommen? Die DMK hat das jedem Lieferanten zugeschickt und das finde ich viel praktischer als die 12 Milchabrechnungen.
Liebe Grüsse

Offline Frieda

  • Obb.
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 2778
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #26 am: 10.01.17, 19:58 »
Nein, ich glaub dem Müller wär eine Steigerung der Milchmenge lieber
Viele Grüße,

Jesus verspricht: Ich bin bei euch alle Tages eures Lebens bis ans Ende der Zeit (Mt 28,20)

Offline Freya

  • Oberbayern
  • Global Moderator
  • *
  • Beiträge: 8754
  • Geschlecht: Weiblich
  • no guts, no glory !
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #27 am: 11.01.17, 12:13 »
wie macht ihr das mit den Erklärungen ??? ASchreibt ihr da was extra und unterschreibt ???

Zitat
   Nachweise zu gelieferten Mengen    
Verpflichtung zur Unterlassung der Steigerung    
Erklärung der Nichtüberlassung    
Verpflichtung Kuhmilcherzeuger    
Einverständniserklärung


Und kann mal jemand bitte die Postadresse vom BLE hier reinschreiben, damit sie für alle griffbereit ist ??? (ich hab sie noch nicht rausgesucht)
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya

Offline LuxiaTopic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1114
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #28 am: 11.01.17, 13:01 »
Hallo Freya,

Unter dem Link von naima findest du alle Antworten zu deinen Fragen, wenn du die pdf-Datei Häufig gestellte Fragen anklickst.

Im online-Formular must du nur Häckchen setzen bei den Erklärungen und durch deine Unterschrift auf dem ausgedruckten Formular, das du einschicken musst, ist das dann in Ordnung.

Die Anschrift vom BLE steht oben links auf dem ausgedruckten Formular.


Liebe Grüsse

Offline Freya

  • Oberbayern
  • Global Moderator
  • *
  • Beiträge: 8754
  • Geschlecht: Weiblich
  • no guts, no glory !
Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #29 am: 11.01.17, 14:53 »
super ! .. danke Naima und Luxia. Habs mir fast gedacht, dass ich das alles erst sehen kann, wenn ich das Formuar ausgefüllt und abgeschickt habe.
Mein Mann will sowas aber immer erst sehen und der bemüht sich nicht zum Bildschirm hin. Hatte also noch nicht ausgedruckt, eher er meine (Excel-Addition)
Rechnerei nicht kontrolliert hatte. Hab ein screenshot gemacht und ausgedruckt.

Manchmal ists schon kompliziert wenn der Gatte gar nichts mit PC am Hut hat. Mehrfachantrag macht jetzt Sohnemann. Das war früher ein Theater mit mir und
meinem Gatten ..... *psst* ;D ;D ;)
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya